…dem Rechtsvertreter zugestellt wurde, ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist zwischen den Parteien unstrittig. Die Feststellungen zum tatsächlichen Zukommen der Beschwerdevorentscheidung an den Rechtsvertreter beruhen auf dessen eigenen Angaben in der Stellungnahme vom 15.4.2026. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…gemäß § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Beschwerdeführerin war vom Zeitpunkt des Zustellversuches bis zum Ende der Abholfrist von ihrer Wohnung abwesend, da sie sich in stationärer Behandlung im AKH befand. Die Hinterlegung…
…gemäß § 7 ZustG als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Beschwerdeführerin war vom Zeitpunkt des Zustellversuches bis zum Ende der Abholfrist von ihrer Wohnung abwesend, da sie sich in stationärer Behandlung im AKH befand. Die Hinterlegung…
…RA*** in Erfahrung zu bringen, ob diesem die Beschwerdevorentscheidung vom 31.08.2022 im Original tatsächlich zugekommen sei und über das Ergebnis der Ermittlungen dem Bundesfinanzgericht zu berichten. Mit E-Mail vom 02.05.2023 teilte die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass es zu keinem…
…worden sei, von der ***RA2*** in Erfahrung zu bringen, ob dieser die Beschwerdevorentscheidung vom 07.06.2022 im Original tatsächlich zugekommen sei, und über das Ergebnis der Ermittlungen dem Bundesfinanzgericht zu berichten. In der Beantwortung des Ermittlungsauftrages führte das Finanzamt ***B*** im Wesentlichen aus, dass…
…als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist (§ 9 Abs. 3 ZustG). Im gegenständlichen Fall hat die belangte Behörde die Fidas Holding Graz Steuerberatung GmbH Nfg. & Co KG…
…Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass der vom Gesetz vorgesehene Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks kommt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnisnahme des Inhalts des Schriftstücks beispielsweise durch Übermittlung einer Ablichtung oder durch Akteneinsicht. Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstücks (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann…
…dass ihm der Bf. die eingescannten Bescheide in Form von PDF-Dateien als Anlagen zu einer E-Mail übermittelte. Die Originalbescheide verblieben beim Bf. Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstückes (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann saniert auch der Umstand, dass ein Rechtsmittel gegen das Schriftstück…
…Der Erwachsenenvertreter ist der Bruder des Antragstellers und die gesetzliche Erwachsenenvertretung zumindest seit 28.08.2023 im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen. Andere Zustellungsbevollmächtigte wurden nicht bekannt gegeben. Die Abweisungsbescheide sind dem Erwachsenenvertreter jedoch am 12.02.2024 tatsächlich zugekommen. Der Antragsteller, geboren am ***Bf-Geb***…
… 7 Zustellgesetz, wonach eine Heilung eines Zustellmangels dennoch als bewirkt gilt, wenn das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Wie sich aus der Beschwerde ergibt, war die steuerliche Vertretung der belangten Behörde im Zuge der Beschwerde mit 12.08.2022 bekanntgegeben worden. Eine Einschränkung der…
…folgt (Ritz, BAO7, § 83 Rz 24). § 7 ZustG lautet wie folgt: Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel. So gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Laut Ritz, BAO7, ZustG, § 7, Rz 4, und der…
…eingegangen werden, ob die von der Finanzbehörde getroffene Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses als Dienstverhältnis mit der tatsächlichen Sachlage im Einklang steht. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere…
…Das sei im gegenständlichen Bescheid nicht erfolgt, sondern sei als Bescheidadressat der vertretene Haftungspflichtige ohne Zustellung zu Händen des Vertreters ausgewiesen. Ein Zustellmangel werde nur dann durch ein tatsächliches Zukommen der Sendung an den Empfangsberechtigten geheilt, wenn ihm die an ihn adressierte Sendung im Original…
…E 57 ff). Umstände, die möglicherweise eine Heilung nach sich ziehen würden, haben die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - trotz ausdrücklicher Aufforderung - nicht bekannt gegeben. Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstückes (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann saniert auch der Umstand, dass ein Rechtsmittel gegen das Schriftstück…
…Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Kommt das Schriftstück der Partei tatsächlich zu und hat sie nicht bloß Kenntnis vom seinem Inhalt erlangt, dann wird ein allfälliger Zustellmangel saniert (vgl VwGH 25.3.1996, 95/10/0052). Ein tatsächliches Zukommen setzt voraus, dass der Empfänger tatsächlich in…
…dass die Zustellung des Dokuments als in dem Zeitpunkt bewirkt gilt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Bereits am 9.11.2017 richtete der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin ein Fristverlängerungsansuchen betreffend der Frist für einen Vorlageantrag an die belangte Behörde und gab…
…8.2018 teilte das FA GVG dem BFG unter Hinweis auf dieses Schreiben der Bf. mit, dass es keine Anhaltspunkte für ein tatsächliches Zukommen der Bescheide habe. Das bedeutet für die vorliegenden Beschwerdeverfahren Folgendes: Gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz BAO werden Erledigungen dadurch wirksam…
…als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist (§ 9 Abs. 3 ZustG). Im gegenständlichen Fall hat die belangte Behörde die Fidas Holding Graz Steuerberatung GmbH Nfg. & Co KG…
…Mängel, so gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Zustellmängel sind Rechtswidrigkeiten beim Zustellvorgang oder auf der Zustellverfügung. Solche Mängel liegen unter anderem bei Verletzungen des ZustG vor (vgl. Ritz, BAO6…
…bereits ausgeschiedenen Vereinsobmanns gerichtet waren). Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung in dem Zeitpunkt dennoch als bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (vgl § 7 ZustG). Nach der Rechtsprechung des VwGH gilt als "Empfänger" im Sinn dieser Bestimmung…