(1) Bei der Feststellung der Betriebszahlen sind die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zu legen; hiebei sind hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Ergebnisse der Bodenschätzung maßgebend (§ 16 Bodenschätzungsgesetz 1970, BGBl. Nr. 233). (2) Hinsichtlich der übrigen Umstände, die…
…tatsächliche Verhältnisse gleich zu beurteilen, unabhängig davon, ob sie offengelegt wurden oder nicht. Besteht also Grund zur Annahme des Vorhandenseins einer Steuerquelle oder ist die nicht vollständige Offenlegung zu vermuten, ist die Behörde zur schätzungsweisen Feststellung der Bemessungsgrundlage verpflichtet, um Art und Größe des tatsächlichen…
…zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten…
…BoSchätzG) 1970 igF Abs. 1 maßgebend. Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse solche zu unterstellen, die in der betreffenden Gegend für die Bewirtschaftung als regelmäßig anzusehen sind (Abs. 2). Zugepachtete Flächen, die zusammen mit einem…
…zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten…
…Vorhaltscharakter zukommt, dient auch diese Erledigung zugleich der Wahrung des Parteiengehörs. Dies ist in gleicher Weise einem der Partei zugegangenen Vorlagebericht an das BFG (§ 265 (3) BAO) beizumessen. Dem Parteiengehör unterliegen lediglich tatsächliche Verhältnisse, nicht aber die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde (VwGH 30.5.2017, Ra…
…des Grundanteiles, der sich im vorliegenden Fall auf 40% belaufe. Die Beweislast für vom pauschalen Aufteilungsverhältnis erheblich abweichende tatsächliche Verhältnisse treffe die Abgabenbehörde. Diese habe das von ihr angenommene Aufteilungsverhältnis nicht nachvollziehbar begründet und sich auf keine tauglichen Beweismittel gestützt. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 23. März…
…ob das Datum Mai 2006 für ihn korrekt sei. Die Antwort seitens des Ministerium war, dass die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend seien. Tatsächliche Verhältnisse bedeutet nach Auskunft der zuständigen Fachabteilung der Meldezettel. Ergänzend erwähnt sei, dass diese Auskunft von der Fachabteilung des Sozialministeriums kommt. Da der…
…S D, v. 03.06.2014 - 13.01.2016 als Geschäftsführer lng. P A, seit 18.06.2011 als Gesellschafter Tatsächliche Verhältnisse wurden wie folgt ermittelt: Die Gesellschafteranteile des Ing. P werden treuhänderisch gehalten, 75% für V O T, sowie 25% für Mag. M N…
…werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, an Hand geeigneter Kriterien (z.B. Lage…
…festzustellen, und zwar so, dass das Ergebnis die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat, um so den tatsächlich erzielten wirtschaftlichen Ergebnissen und Verhältnissen möglichst nahe zu kommen. Wer zur Schätzung begründeten Anlass gibt, der muss eben die mit der Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen. Eine…
…zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten…
…zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten…
…EG) 1250/2009 vom 30.11.2009 gesondert zu berücksichtigen und in Höhe von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages anzusetzen. 5. Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zulegen…
…EG) 1250/2009 vom 30.11.2009 gesondert zu berücksichtigen und in Höhe von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages anzusetzen. 5. Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zulegen…
…VO (EG) 1250/2009 vom 30.11.2009 gesondert zu berücksichtigen und in Höhe von 33 % des im Vorjahr ausbezahlten Betrages anzusetzen. 5 . Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zulegen…
…die tatsächlichen Verhältnisse zu liefern (VwGH v. 23.2. 1981, 17/1388/80) die Abgabenbehörde, respektive das Verwaltungsgericht verpflichtet ist, diese tatsächliche Verhältnisse zu prüfen. Ausgehend von dem unter Punkt 1 festgestellten Sachverhalt gelangte das BFG zur Überzeugung, dass die Bf. die gemeinsame Ehewohnung tatsächlich…
…vorliegenden Fall als geringfügig zu bewerten und hat keinen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Abgabenschuldners. Eine solche Änderung erfüllt daher nicht die Voraussetzungen für eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine neuerliche Sachentscheidung rechtfertigen würde. Vorbringen 2: Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse…
…3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) A) Rechtliche Grundlagen Das Bundesfinanzgericht hat - wie auch das Finanzamt - die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den…
…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung) Rechtsgrundlagen: Das Bundesfinanzgericht hat - wie auch das Finanzamt - die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den Parteien…