…Das Besteuerungsrecht für den Bonus ist grundsätzlich aufgrund des Kausalitätsprinzips (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) zu beurteilen. Die tatsächliche Besteuerung des im Inland zu besteuernden Betrages erfolgt im Jahr des Zuflusses nach innerstaatlichen Bestimmungen. Der Bonus gilt als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…ist (wirtschaftliche Tragung der Vergütungen für die ihm geleistete nichtselbständige Tätigkeit des Bf.) - einen Nachweis der tatsächliche Besteuerung des Bf. in der Slowakei (zB durch den slowakischen Einkommensteuerbescheid mit Rechtskraftbestätigung und Zahlungsnachweis oder Bestätigung der slowakischen Steuerverwaltung über die tatsächliche und unwiderrufliche Zahlung der Einkommensteuer…
…seien. Wenn das FAÖ dem Bf vorhalte, dass bei einer tatsächlichen Zugehörigkeit der Beteiligungen zur ungar. Betriebsstätte Ungarn die Dividenden mit 15% besteuert werden hätten müssen und aus der Besteuerung mit nur 10% Quellensteuer zu schließen sei, dass eben der Betriebsstättenvorbehalt nicht angewendet worden sei…
…Erwerben sicherzustellen, dass eine UID im jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat rechtzeitig vorhanden ist und auch verwendet wird. Ziel der MwSt-RL 2006/112/EG ist die Besteuerung im tatsächlichen Bestimmungsland.“ Dagegen und gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Zeiträume Jänner bis März 2013, in denen gemäß Art. 3…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es - anders als die Revision vor Augen hat - nicht an. Wie bereits das Bundesfinanzgericht erkannte, enthält das…
…ist ein anderer Begriff als "Einkommensteuerpflicht". Begrifflich ist die Besteuerung als ein aktives Tun zu verstehen. "Einkommensbesteuerung" bedeutet damit die tatsächliche Besteuerung des Einkommens einer natürlichen Person (mit Einkommensteuer) oder einer juristischen Person (mit Körperschaftsteuer). Im Beschwerdefall besteht für die Bf. eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gem…
…der dem Wert des gesamten Nachlasses bzw. des gesamten Erwerbes entspricht. Der Nachweis, dass das ausländische Liegenschaftsvermögen tatsächlich im Ausland einer vergleichbaren Besteuerung unterliegt, wurde gegenüber der für die Erhebung der Erbschaftssteuer zuständigen Abgabenbehörde erbracht. Da die vom Bundesministerium für Finanzen geforderten Bedingungen erfüllt wurden…
…es das Bundesfinanzgericht durch das Schreiben der Testamentsvollstreckerin, die die Bezahlung der Steuern bestätigte, als erwiesen, dass das betreffende Vermögen einer vergleichbaren tatsächlichen Besteuerung im Ausland unterlegen war. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Geld den Erben in Teilbeträgen überwiesen wurde. Es ist glaubhaft…
…Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat die Einkünfte grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat (vgl. VwGH 12.5.2022, Zl. Ra 2021/13/0042; Lang, SWI 2011, S. 192). Auf eine tatsächliche Besteuerung in der Schweiz kommt es dabei nicht an. Folglich kann…
…zeitlicher Hinsicht verfügt hat. Gem. Art. 23 des Doppelbesteuerungsabkommens würde Österreich Einkünfte unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausnehmen, wenn Liechtenstein ein Besteuerungsrecht zusteht. Inwieweit in Liechtenstein eine tatsächliche Besteuerung erfolgt ist, sei laut Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens nicht relevant. Es werde daher beantragt, für das Jahr…
…die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist; die tatsächliche Besteuerung dort sei nicht Voraussetzung (EuGH 27.9.2007, C-409/04, Teleos; 27…
…2017), dass der Bf. für diese Einkünfte in Indien und Israel tatsächlich auch Einkommensteuern entrichtet habe. Da kein eindeutiger Steuernachweis für diese Länder erbracht worden sei, stehe Österreich das Besteuerungsrecht zu. Das Finanzamt bezog sich dabei auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 12…
…Luxemburg) für die Besteuerung einer Gewinnausschüttung an die Bf. (Mutter) haben soll. Im Besteuerungsregime des § 13 Abs. 2 KStG 1988 nF wirkt sich das Besteuerungsniveau der ausländischen Tochter auf die Steuerpflicht der inländischen Mutter aus. Maßgebend dafür ist die tatsächliche Besteuerung der Tochter im Ausland…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to…
…23 Abs. 1 DBA bei der Freistellungsverpflichtung Österreichs, wonach Österreich als Ansässigkeitsstaat auf eine Besteuerung dieser Einkünfte verzichtet. Auf eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte in der Schweiz kommt es nicht an. Das DBA enthält keine Instrumente zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung, wie eine Subject-to…
…Jänner 1989, Zl. 88/16/0015). So ist dem Abgabepflichtigen in Erfüllung dieser ihm obliegenden erhöhten Mitwirkungspflicht zuzumuten, die TATSÄCHLICHE ausländische Besteuerung unter Beweis zu stellen (vgl. wiederum das Erkenntnis vom 12. Juli 1990, Zl. 89/16/0069)." Diese Anwendungsvoraussetzungen gelten auch für die Verordnung…
…2008, Art. 23 Rz. 154), während er sonst von der Judikatur verneint bzw. die tatsächliche Besteuerung der betreffenden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat im Veranlagungsjahr verlangt wird (vgl. etwa für Deutschland zu § 34c d EStG: BFH vom 26. Oktober 1972, I R 125/70, wonach Anrechnungsüberhänge auch…
…Das Besteuerungsrecht für den Bonus sei grundsätzlich aufgrund des Kausalitätsprinzips (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) zu beurteilen. Die tatsächliche Besteuerung des im Inland zu besteuernden Betrages erfolge im Jahr des Zuflusses nach innerstaatlichen Bestimmungen. Der Bonus gelte als sonstiger Bezug. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug…