…zu beurteilen. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. In gegenständlichem Fall wurde der Reinnachlass in der Verlassenschaft xx mit € 40.122.399,13 ermittelt und beträgt der Pflichtteil der Bf ein Sechstel des reinen Nachlasses, sohin…
…sind (vgl. mwN VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Es können daher nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse, sondern auch solche Rechte vergleichsweise geregelt werden, die dem Grunde oder der Höhe nach zweifelhaft sind (vgl. UFS Innsbruck 6.4.2010, RV/0262-I…
…handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a. der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH…
…in Höhe von € 2.000,00 (2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen in Höhe von € 100.000,00) fest. Die Begründung des Bescheides lautet wie Folgt: "Ein Vergleich ist ein Vertrag durch den strittige oder zweifelhafte Rechte so bestimmt werden…
…Arbeiterkammer NÖ darauf hingewiesen habe, dass die Besteuerung gem. § 67 Abs 8a EStG zu erfolgen habe. Das Wesen eines Vergleiches sei es schließlich, dass strittige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt würden (Jakom/Lenneis EStG, 2009, § 67 RZ 29). Laut RZ 1103 der…
…Während vom Bf. sachverhaltsmäßig unbestritten blieb, dass mit diesem außergerichtlichen Vergleich strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich bereinigt und dieser außergerichtliche Vergleich über eine nicht anhängige Rechtsstreitigkeit getroffen wurde, bestreitet die Beschwerde die Rechtmäßigkeit der Gebührenvorschreibung dem Grunde nach mit dem ausschließlichen Argument, es sei eine…
…Unterhalt (§ 80 EheG, Ehepakt Punkt 8). Bei beiden der genannten Fallgruppen sei eindeutig, dass es sich nicht um strittige oder zweifelhafte Rechte handle. Für bloße Bekräftigungen ergebe sich dies bereits aus den gesetzlichen Bestimmungen. Räume der Gesetzgeber den Parteien eine Wahlmöglichkeit ein, von der mittels…
…Kaufvertrages erfolgte mittels schriftlichem Vergleich am 09.09.2015. Bei diesem Vergleich handelt es sich um einen Neuerungsvertrag, in dem alle strittigen, zweifelhaften Rechte geregelt wurden. Im Vergleich vereinbarten die Vertrags- und Streitparten die Aufhebung des Kaufvertrages. Die Verkäuferin verpflichtete sich zur Rückzahlung eines Betrages…
…um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit va der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH 13.5.2004, 2004/16/0032…
…2011/16/0122; 19.09.1956, 1769/54, VwSlg 1471 /F). Es handelt sich um die Festlegung nicht strittiger Rechte (vgl. VwGH 11.03.1982, 81/15/0070). Einer allfälligen Argumentation, dass ein zweifelhafter Unterhalt vorliegt, zumal die Ehe der Vertragsparteien im Zeitpunkt der Errichtung…
…handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a. der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH…
…handelt es sich beim Vergleich um eine konstitutive Vereinbarung, mit der durch beiderseitiges Nachgeben der Vertragsparteien strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgelegt werden. Der Vergleich bereinigt sohin ein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis und dient damit v.a. der Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten (VwGH…
…unter einem Vergleich iS des § 1380 ABGB zu verstehen ist: "Unter einem Vergleich versteht man im Sinne des § 1380 ABGB einen Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verbindet…
…RV/7104866/2014). Ein Vergleich setzt gemäß § 1380 ABGB voraus, dass damit strittige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt werden. Zweifelhaft ist ein Recht dann, wenn sich die Parteien nicht einig sind, ob oder in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht…
…jener Betrag, der sich als Barwertdifferenz aus den Pensionsansprüchen für 40% bzw. 30% des Basisbezuges errechnet." Aus ertragsteuerlichen Hinsicht handle es sich um einen Vergleich, weil strittige bzw. zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt wurden. Im übrigen habe das Finanzamt der Bf. mitgeteilt, dass…
…notarielle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern über Rechte und zB über einen Abfindungsbetrag hinsichtlich der Ehewohnung für den Fall der Scheidung als gebührenpflichtiger Vergleich zu beurteilen. Entgegen der Ansicht der Bf, es liege kein Vergleich vor, da durch den Notariatsakt keine Bereinigung strittiger oder unklarer Umstände erfolgt…
…wenn noch zweifelhaft ist, ob und inwieweit die gesetzlich normierten Voraussetzungen gegeben sein werden. Bei der Regelung nicht strittiger Rechte liegt kein Vergleich vor. Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld oder die einseitige Anerkennung einer Forderung des anderen ohne beiderseitiges Nachgeben ist daher kein…
…das Nachgeben auch in nur einem von mehreren Punkten (vgl. VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liegt kein Vergleich vor (vgl VwGH 19.9.1956, 1769/54). Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld oder die einseitige Anerkennung…
…habe, -dass das Finanzamt den Geschäftsgegenstand der Bf (Wertpapierconsulting) nicht berücksichtigt habe - dass sämtliche Geschäftsunterlagen der Bf beschlagnahmt worden seien und nicht für Auskünfte zur Verfügung stünden. Inhalt, Leistungserbringer und Leistungszeitraum sei in Bezug auf alle strittigen Rechnungen bekannt. Die Mitwirkungspflicht finde dort ihre Grenze…
…9., 13.9. und 17.9.2013 an die Miteigentümergemeinschaft. In der gesonderten Bescheidbegründung vom 10.9.2013 zum Feststellungsbescheid 2007 verwies das Finanzamt, soweit es die noch strittige Abweichung von der erklärten Gewinnverteilung betrifft, darauf, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen selbst dann, wenn sie…