…sich aus dieser Sicht auch keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme des betreffenden Feststellungsverfahrens. Aus Sicht der ho. Abgabenbehörde stellen in einem formalen Prüfungsverfahren bei der gegenständlichen Beschwerdeführerin neu festgestellte Tatsachen, dass Leistungen durch konkrete Unternehmen im Prüfungszeitraum mangels Vorhandenseins erforderlicher Voraussetzungen im Hinblick auf Arbeitsmittel…
…sich aus dieser Sicht auch keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme des betreffenden Feststellungsverfahrens. Aus Sicht der ho. Abgabenbehörde stellen in einem formalen Prüfungsverfahren bei der gegenständlichen Beschwerdeführerin neu festgestellte Tatsachen, dass Leistungen durch konkrete Unternehmen im Prüfungszeitraum mangels Vorhandenseins erforderlicher Voraussetzungen im Hinblick auf Arbeitsmittel…
…und begründete dies nach Hinweis auf die Bindung der Beihilfenbehörde an schlüssige Gutachten des Sozialministeriumservice im Wesentlichen damit, dass ein Gutachten auf objektiv feststellbaren Sachverhalten basiere und Sachverständige ihre Beurteilungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf festgestellte Tatsachen, verbunden mit ihrem fachspezifischen Wissen, stützen dürften…
…Lt. Baubewilligung vom 20.6.2012, welche im Zeitpunkt des Grundkaufes ein Jahr später immer noch aufrecht war, durfte vom bewilligten Bauvorhaben der GmbH auch nicht abgewichen werden. In Hinblick auf die geringe Grundgröße und die Tatsache, dass es sich um das Mittelhaus handelt, ist…
…eines Empfängerbenennungsverlangens von der Bf nicht bestritten wurde und sie auf das Verlangen reagiert hat, ist von einem formal korrekten Zugang an die Bf auszugehen. Die auf Sachverhaltsebene vom Bundesfinanzgericht als Tatsacheninstanz festgestellte nicht erfüllte Empfängerbenennung führt gemäß § 162 Abs 2 BAO rechtlich zwingend dazu…
…sich vor allfälligen Haftungen zu schützen, kein besonderer Beweiswert beizumessen. Der Fremdleistungsaufwand habe im Jahr 2022 EUR 1.505.386,- gesamt betragen, davon EUR 1.005.023,- an (später) rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen. Sohin sei der Fremdleistungsaufwand überwiegend verschiedenen Scheinunternehmen zuzurechnen. Es handle sich auch teilweise…
…nicht vorhandener Wiederaufnahmegründe handelt, bringt die belangte Behörde diese auch inhaltlich nicht prozessförmig zur Darstellung, als sich daraus für die einzelnen wiederaufgenommenen Erstattungsquartale festgestellte neue Tatsachen nicht entnehmen lassen. Da hätte man die auf die einzelnen Erstattungsquartale gutgeschriebenen Rabatte erheben müssen. Die bloße Auflistung von…
…Doch hat sie sich in weiterer Folge selbst nicht daran gehalten, weil es weder konkrete und nachprüfbare Tatsachenkonstatierungen noch festgestellte Sachverhalte gibt. Der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Partei führt in Fällen wie diesen völlig ins Leere: Wie soll ***F1*** das Nicht-Vorhandensein eigener Schwarzarbeiter…
…Streitjahr bereits neu hervorgekommene in Tz 4 und Tz 5 des Prüfberichtes dargelegte Tatsachen jeweils die Anwendung einer Differenzbesteuerung bei der Bf. ausgeschlossen haben. Demzufolge hat die Außenprüfung im Sinne der eingangs erwähnten Bestimmung zweifelsfrei in Tz 4 und Tz 5 später hervorgekommene Tatsachen festgestellt…
…des Betriebsprüfungsberichts vom 13.6.2017 betreffend einer am 12.5.2014 eingelangten, bisher nicht erklärten Leasing-Bonifikation als Zahlungseingang am Bankkonto (***5*** ***7***, das im betrieblichen Rechenwesen nicht berücksichtigt wurde) erst später, dh. nach der Versendung der Besprechungspunkte laut Schreiben vom 16.6.2016…
…Jedoch würde selbst die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung der neu hervorgekommenen Tatsache die amtswegige Wiederaufnahme nicht schlechthin ausschließen; beispielsweise ist die Hintansetzung der auf Unbilligkeit beruhenden Überlegungen gegenüber den durch Zweckmäßigkeit gebotenen gerechtfertigt, wenn die für die Streitjahre festgestellten Wiederaufnahmsgründe auch in den Folgejahren Auswirkungen…
…den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu bejahen. Der Vorfragentatbestand sei somit erfüllt. Hinzu komme die unwiderlegt gebliebene und damit vom Bundesfinanzgericht neu festgestellte Tatsache der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Betriebsprüfungsverfahren. Darin liege ein weiterer Neuerungstatbestand. Der Bf verzichtete auf die Erlassung einer…
…von Liegenschaften vorlagen, bewirkte diese Vorgehensweise die "Neutralisierung" dieser Betriebseinnahmen bzw. wirkte sich lediglich ein Bruchteil dieser Einnahmen gewinnmäßig aus. Aufgrund der im Zuge der Prüfungen festgestellten Tatsache, dass den geleisteten Anzahlungen bis heute (= Zeitpunkt der Außenprüfung) keine tatsächlichen Liegenschaftserwerbe zugrunde liegen, der als…
…aber erst später hervorkommen (nova reperta). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen …
…existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Als Wiederaufnahmsgründe kommen nur jene Tatsachen in Betracht, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existierten, aber erst später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz…
… 303 Abs. 1 BAO und der Darlegung, dass als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel solche zu verstehen seien, die zwar im abgeschlossenen Verfahren bestanden haben, jedoch erst später hervorgekommen seien, ab. Begründend wurde darauf verwiesen, dass laut Niederschrift vom 24.02.2017 die aus der…
…2012 bis 2014 Einnahmen und Ausgaben aus einem Handelsgewerbe mit den Einnahmen und Ausgaben aus EDV-Dienstleistungen vermischt wurden, stelle eine im Rahmen der Betriebsprüfung neu hervorgekommene Tatsache und somit Wiederaufnahmsgründe für die Jahre 2012 bis 2014 dar. Es müsse aufgrund der Ausführungen des Bf.…
…bilden je Besteuerungszeitraum und je Besteuerungszeitpunkt für sich den maßgebenden Sachverhalt. Erfolgt die Besteuerung nach den Erklärungen und stellt sich später heraus, dass der Sachverhalt ein anderer ist, so liegt darin eine neu hervorgekommene Tatsache, die je Bescheideinheit aufgegriffen und zur Grundlage einer Wiederaufnahme des…
… VwGH 16.10.2016, Ra 2014/15/0058). Nur wenn eine im Zeitpunkt der ursprünglichen Bescheiderlassung bereits existierende Tatsache für den Antragsteller später neu hervorgekommen ist, ihm somit im Zeitpunkt der ursprünglichen Bescheiderlassung noch nicht bekannt war, kann sie von ihm zum Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens…
…oder mehrere Sachverständige. Sachverständige haben dabei fundierte und wissenschaftlich belegbare konkrete Aussagen zu treffen und dürfen ihre Beurteilungen und Feststellungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf die festgestellten Tatsachen verbunden mit ihrem fachspezifischen Wissen stützen (vgl. für viele VwGH 25.09.2013, 2013/16/0013…