…nachkommt, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Die ordnungsgemäß geladene Beschuldigte hat einer Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich Folge zu leisten, allerdings…
…125 anberaumten Verhandlung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. Sachverhalt: In der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses, die erst ca…
…Kommt der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter einer Vorladung zu einer gemäß § 125 anberaumten mündlichen Verhandlung oder einer sonstigen amtlichen Aufforderung nicht nach, ohne durch Krankheit, Behinderung oder ein sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die…
…Gemäß § 19 Abs. 3 AVG hat, wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser Zwangsmittel ist nur zulässig…
…Abwesenheit gemäß § 126 Finanzstrafgesetz: Die Verhandlung wurde in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt, obwohl er durch Krankheit, Behinderung und ein sonstiges erheblich begründetes Hindernis abgehalten wurde, an der Durchführung der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Dies wird ausdrücklich gerügt und ist wesentlich. 3.3.2. Antrag auf Verlegung…
…Vor der Verhandlung gab der Beschuldigte nicht bekannt, durch ein begründetes Hindernis von der Teilnahme an der Verhandlung abgehalten worden zu sein. Die mündliche Verhandlung konnte zufolge des Vorliegens der Voraussetzungen des § 126 FinStrG in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt und das Erkenntnis gefällt werden. 2…
…zu vertagen, wenn eine Verfahrenspartei durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse von ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung abgehalten wird. Der Antrag auf Vertagung der mündlichen Senatsverhandlung war am 22.8.2025 beim BFG eingebracht worden und mit Beschluss vom 1.9.2025, zugestellt am…
…welcher grundsätzlich Folge zu leisten ist. Wird einer solchen Aufforderung durch einen Beschuldigten nicht Folge geleistet, ohne dass dieser durch ein begründetes Hindernis abgehalten ist, wird dadurch gemäß § 126 FinStrG nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses aufgrund der Verfahrensergebnisse verhindert…
…dieser Vorladung nicht entsprechen, ohne durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder ein anderes begründetes Hindernis abgehalten zu sein, so hindert dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung auf Grund der Verfahrensergebnisse". Unabhängig davon war die geplante Verhandlung durchzuführen, da eine Zeugin in…
…gesprochen werden, wenn ein begründetes Hindernis, das eine Partei vom Erscheinen beim Verwaltungsgericht abhält, vorliegt. Die Triftigkeit des Nichterscheinens muss überprüfbar sein (VwGH 17.2.2016, Ra 2015/08/0006, mwN). Eine urlaubsbedingte oder berufliche Verhinderung kann nur dann ein begründetes Hindernis bilden, wenn sie…
…geladenen Person gemäß § 19 AVG nur im Fall von Krankheit, Behinderung oder sonstigen begründeten Hindernissen entschuldigt, aber normale Berufsausübung kein Verhinderungsgrund sei. Unter Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes komme es darauf an, dass ein "begründetes Hindernis" im Sinn des § 19 Abs. 3 AVG zu…
…Erkenntnisses. Gemäß § 19 Abs 3 Allgemeines Verfahrensgesetz (AVG) idgF hat, wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser…
…dass eine Organschaft im Sinn des § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG zwischen der A-KG und der B-KG gemäß dem österreichischem Gesetzeswortlaut nicht vorliegt, damit begründet, dass § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG 1994 dem Unionsrecht widerspreche und sich Abgabepflichtige sohin unmittelbar auf…
…am 23.11.2006 - und somit deutlich nach dem Ende der Neunmonatsfrist - erfolgt ist, wurde nicht ausgeführt. Es wurden weder rechtliche noch sonstige Hindernisse vorgebracht, um die verspätete Überweisung zu rechtfertigen. Auf welchem Wege der - vertraglich vereinbarte - Geldbetrag bereits knapp 2 Monate vor der Überweisung…
…in den vorigen Stand gemäß §§ 308 ff BAO wegen Versäumung der Berufungsfrist ein und übermittelte gleichzeitig ein weiteres Mal die Berufungsschriftsätze. Der Bf. begründete seinen Antrag im Wesentlichen damit, dass er innerhalb offener Berufungsfrist seine Rechtsvertreterin beauftragt habe, Berufung einzubringen, diese aber in der Zeit…
…Unterricht" (2004 bzw. 2008/2009), "Sonstiges (anderweitig nicht genannt)" (2005/2006) bzw. "Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht" (ab 2010) an. Dem verfahrensgegenständlichen AP-Verfahren liegt als Betriebsgegenstand die Branche "Unterrichtswesen" zu Grunde. Erst aus dem Inhalt des AP-Aktes bzw. den Rechtsmittelunterlagen erschließt sich…
…in Höhe von -26.284,39 €, die antragsgemäß veranlagt wurden (Bescheid vom 5.8.2008). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 2006 stellte der Betriebsprüfer aufgrund der – innerhalb der Spekulationsfrist – erfolgten Anteilsabtretung Sonstige Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 in Höhe von 853…
…nicht in der Lage gewesen ist, das Studium der Politikwissenschaften ernsthaft und zielstrebig zu betreiben. Das Bundesfinanzgericht sieht keine Veranlassung, den fachlich gut begründeten und schlüssigen Aussagen des Gerichtssachverständigen nicht zu folgen. Das Finanzamt hat am 15. April 2021 bekannt gegeben, "dass keine Einwände gegen…
…Finanzamt das mit Bescheid vom 12. 10. 2010 abgeschlossene Verfahren betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO wieder auf und begründete dies wie folgt: Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Dezember 2023 als unbegründet abgewiesen hatte, beantragte die Bf. mit einem nicht weiter begründeten Schriftsatz (Vorlageantrag vom 10. Jänner 2024) 1.die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, 2.die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 274 Abs. 1 Z 1 lit…