…ziffernmäßig dargestellt worden. Keinesfalls sei nur pauschal auf eine schlechte Vermögenslage verwiesen oder seien nur allgemeine Behauptungen gemacht worden. Darüber hinaus seien die genannten Zahlen auch durch Vorlage des Jahresabschlusses bescheinigt worden. Zusammengefasst bestehe somit aus folgenden Gründen unstrittig die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer…
…den ***35*** zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich gar nicht mehr verfügen konnte. Die "Vermögensmehrung" der "***1***" in Höhe des wertlosen Teiles der Forderung ist wirtschaftlich gesehen schon durch die schlechte Vermögenslage der Gesellschaft selbst zustande gekommen. Dieselbe rechtliche Beurteilung gilt auch hinsichtlich der Forderungen von ***47***…
…ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein, allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus. Sofern die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung überhaupt in Betracht kommt, ist bei einer Sicherstellungsexekution jedenfalls eine Gefahr für den Aufschiebungswerber nicht offenkundig, weil…
…nämlich die finanziellen Auswirkungen der Exekution zur Sicherstellung auf den Betrieb der Beschwerdeführerin ziffernmäßig dargestellt worden. Keinesfalls sei nur pauschal auf eine schlechte Vermögenslage verwiesen oder seien nur allgemeine Behauptungen gemacht worden. Darüber hinaus seien die genannten Zahlen auch durch Vorlage des Jahresabschlusses bescheinigt worden. …
…in Zahlung genommenen Schecks am 14.07.2003 und am 21.07.2003, schlechte Vermögenslage der Schuldner und schwierige Rechtsverfolgung im Ausland) hätte eine Wertberichtigung zwingend bereits im Jahr 2003 erfolgen müssen. Der Beschwerde angeschlossen ist ein mit 26.04.2007 datiertes Schreiben einer italienischen…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…07.7.1978, 1265/77). Die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten Vermögenslage heraus die rechtskräftig über ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen könne und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müsse, stellt für sich allein noch keinen gnadenwürdigen Grund dar (VwGH 15.02.1984, 83/13/0166…
…der Relevanz einer zu beachtenden Generalprävention ein Abschlag von € 20.000,00 vorzunehmen ist. 18.8. Zusätzlich strafmindernd zu berücksichtigen ist die glaubwürdig dargestellte sehr schlechte Einkommens- und Vermögenslage des gesundheitlich beeinträchtigten Beschuldigten, welchem aber eine Sorgepflicht für seinen Sohn übertragen ist. 18.9…
…Gutschriften vermehrt hat. Im Ergebnis überwiegen somit deutlich die zum Teil gravierend mildernden Aspekte, weshalb in gesamthafter Abwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert auf € 30.000,00 abgemildert werden kann. Bedenkt man nun weiters die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Finanzstraftäters, wie dargestellt…
…Ausgangswert auf € 13.000,00 abgemildert werden. Die Sorgepflichten schlagen mit € 1.000,00 zu Buche; die derzeitige äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage berechtigt letztendlich noch zu einer Verringerung um die Hälfte, sodass sich letztendliche eine Geldstrafe von lediglich € 6.000,00…
…wobei die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten - wie ausführlich und glaubhaft dargestellt - zu einem Abschlag auf € 9.000,00 berechtigen. Zusätzlich sind die dargestellten Sorgepflichten des Beschuldigten mit einer Verringerung auf € 6.000,00 und seine bedauerliche Erkrankung mit einem weiteren Abschlag…
…von vom Beschuldigten dargestellt, rechtfertigt eine weitere Verringerung auf € 30.000,00. Die schlechte Einkommens- und Vermögenslage ist überdies mit einem Abschlag auf € 15.000,00 zu berücksichtigen. Einer weiteren Milderung mit einem Unterschreiten der 10 %-Grenze einer außerordentlichen Milderung gemäß § 23 Abs…
…sich. So gesehen, ist in gesamthafter Erwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert an Geldstrafe auf € 30.000,00 zu verringern. Die derzeitige persönliche Situation des Beschuldigten und seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage berechtigen zu einem Abschlag um die Hälfte, womit sich eine Geldstrafe…
…Abwägung dieser Argumente ist der obige Ausgangswert daher lediglich leicht auf € 34.000,00 zu erhöhen. Die vom Beschuldigten in der Verhandlung vorgetragene nunmehrige Sorgepflicht berechtigt zur Abmilderung auf € 28.000,00. Überdies ist im Besonderen die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten…
…Aktenlage wohl andauernde angegriffene Gesundheitszustand des Bestraften berechtigen zu einem Abschlag von einem Drittel; ebenso erfordert - wie in der Verhandlung auch vorgetragen - die äußert schlechte Einkommens- und Vermögenslage nochmals eine Verringerung um die Hälfte, sodass ansich eine Geldstrafe von verbleibend € 5.000,00 - und…
…die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Eine schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Finanzstraftäters im Zeitpunkt der Strafbemessung führt daher zu einer entsprechenden Abmilderung der Geldstrafe, nicht aber zum Entfall derselben. Für den Fall…
…für eine Abstandnahme von der Heranziehung zur Haftung ins Treffen geführt werden, im vorliegenden Fall etwa die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Bf. Im Übrigen ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, weshalb nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld…
…gerundet € 25.000,00. Der Spruchsenat hat als Milderungsgründe zutreffend eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und eine Schadensgutmachung durch Dritte festgestellt; als erschwerend war nichts festzustellen. Unter Bedachtnahme auf die persönlichen Lebensumstände des Täters und seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage, wie von ihm dargestellt…
…Faktum Pkt. d), sodass der Ausgangswert auch unter Bedachtnahme auf die geforderte Spezial- und Generalprävention auf € 16.000,00 zu erhöhen ist. Unter Bezugnahme auf die äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten sowie auch auf seine persönlichen Verhältnisse, zumal seine angegriffene Gesundheit, wie…