…gewesen, zumal es sich bei der Rechnungsausstellerin und der Beschwerdeführerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte handle. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme nicht in Betracht. Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe seien Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss. Der…
…Ungeachtet der wirtschaftlichen Verbindungen der Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme daher nicht in Betracht. Hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden durch Überrechnung eines entsprechenden Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des…
…Ungeachtet der wirtschaftlichen Verbindungen der Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme daher nicht in Betracht. Hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden durch Überrechnung eines entsprechenden Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des…
…Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten durch Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des Abgabenschuldners gehe. Nach…
…Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten durch Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des Abgabenschuldners gehe. Nach…
…2015 und 2016), aus denen die Haftungssumme resultiert, zu erfolgen. Der Verwaltungsgerichtshof erteilte einer saldierenden Betrachtungsweise hinsichtlich der Umsatzsteuer eine Absage, weil der Einwand, dass der nicht abgeführten Umsatzsteuer bei einem Steuersubjekt ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug bei einem anderen Steuersubjekt gegenüberstehe und dem Abgabengläubiger…
…dem Umsatzsteuerbescheid 2017 der KG vom 1.10.2018 eine Gutschrift 4.373,87 € ergab. Dem Finanzamt war insoweit beizupflichten, als selbst bei verflochtenen Unternehmen zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen und eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Bei verschiedenen…
…handelt es sich bei der Rechnungsausstellerin und der Beschwerdeführerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber (siehe auch UFS 28…
…zu Gunsten der Bf. gestellten Antrag der GmbH auf Überrechnung eines Teiles des daraus resultierenden Abgabenguthabens. Der von der Bf. ins Treffen geführte fehlende monetäre Nachteil der Abgabenbehörde läuft auf eine von der Rechtsprechung bisher abgelehnte saldierende Betrachtungsweise hinaus. Bei der Bf. und der GmbH…
…da diese von der ausschließlichen und zwingenden Anwendung des Erstattungsverfahrens ausgeht. Diese Rechtsmeinung ist möglicherweise auf eine vom Finanzamt angestellte saldierende Betrachtungsweise zurückzuführen. Die Schlussfolgerung, dass ein getätigter und in der Folge notleidend (uneinbringlich) gewordener Umsatz kein Umsatz sei und damit zur Anwendung der Erstattungsverordnung…
…sich bei der Bf. und ihren Vertragspartnern um verschiedene Steuersubjekte handelt. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung…
…Bf. ist auch der vom Finanzamt nicht ins Kalkül gezogene Umstand zu berücksichtigen, dass dem Abgabengläubiger durch das Verhalten der Buchhalterin bei einer gleichsam saldierenden Betrachtungsweise kein Schaden erwachsen ist. Die Begründung jener Rechtsprechung, die eine solche Betrachtungsweise ablehnt, trifft auf den Beschwerdefall nicht zu…
…Im gegenständlichen Fall tritt dieses Argument im Rahmen einer saldierenden Betrachtung der Jahre 2014 und 2015 eher in den Hintergrund und hat lediglich bei der periodengerechten Abgrenzung der verdeckten Ausschüttungen eine Bedeutung, womit sich die Betrachtungsweise der belangten Behörde von der des Bundesfinanzgerichts im Ergebnis…
…um ein solches handeln, welches während des Tages Verkehrsverbindungen (mit einer Fahrtdauer von höchstens einer Stunde) sicherstellt. Der Umstand, dass der Studierende im Einzelfall nicht in der Lage ist, andere als in die Nachtstunden hineinreichende Lehrveranstaltungen zu besuchen, stellt einen Ausnahmefall dar, auf den die…
…eingeführt. Die Universität startet ein Jahr später als die KL mit ihrem Humanmedizinstudium. Auch hier wird die Ungleichbehandlung zum Tragen kommen. Absolventinnen werden ab dem nächsten Jahr zu erwarten sein. Studierende über 24 Jahre werden daher diesfalls, trotz Studium mit gleichen Zielsetzungen, ungleich behandelt. Bei…
…einem Zuspätkommen und zu Schwierigkeiten und Problemen kommen würde. Derartiges kann keinesfalls im Sinn des Betrachters liegen und darf für die Entscheidung keinesfalls in Kauf genommen werden. Da im Steuerrecht oft die wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist, kann das objektive Ergebnis des Pendlerrechners auch auf die…
…923,79 € festgesetzt. Die Vorsteuern wurden mit Null angesetzt. Aus der gesondert zu diesem Bescheid ergangenen Begründung geht folgendes hervor: "Wohnungsvermietung an eine unterhaltsberechtigte Person. Eine abgabepflichtige Person erwirbt eine Eigentumswohnung in Vermietungsabsicht. Die Wohnung wird an die studierende Person vermietet. Die Tochter ist…
… Entscheidungsgründe Strittig ist die steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Eigentumswohnung (EW) an die studierende Tochter des Beschwerdeführers (Bf). Nach Durchführung einer Außenprüfung (AP) für den Zeitraum 2004 - 2006 samt Umsatzsteuer- (USt-) Nachschau für 1-11/2007 vertrat das Finanzamt X (FA) in den nunmehr angefochtenen…
…erfolgter Abbruch derselben einem ernsthaften Betreibens des Studiums widerstreite die Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nicht erfüllt seien, wobei in diesem Zusammenhang den Abbruchsgründen selbst keine Bedeutung beizumessen seien. Mit - in materieller Betrachtungsweise als Vorlageantrag qualifizierten - Schriftsatz vom 13. Jänner 2014 rügte die Bf.…
…2. 2016 Prüfungen über insgesamt 30 ECTS positiv abgelegt wurden. Für das Bachelorstudium lnstrumental(Gesangs)pädagogik - Klassik (Harfe - Klassik) als ordentliche Studierende liegen zwei Bestätigungen des Studienerfolgs vom 14. 6.2017 der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz vor: Eine über erfolgreich abgelegte Prüfungen…