…in Bezug auf Sachverhaltselemente, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, nicht neu hervorgekommene Tatsachen. Dasselbe gilt für neue Gesichtspunkte, die der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes dienen. Neue, wenn auch richtige rechtliche Beurteilungen, die an die…
…überhöht. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung und Kenntnis aller Tatsachen wären die gegenständlichen Bescheide in einem für den Beschwerdeführer günstigeren Umfang erlassen worden bzw. wäre es überhaupt bei der ursprünglichen Vorschreibung - ohne Abgabennachforderung - geblieben. Der Beschwerdeführer habe im bisherigen Festsetzungsverfahren keine Möglichkeit auf rechtliches Gehör gehabt…
…fest, sodass eine rechtliche Überprüfung scheitere. Auch sei dieser Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Dies deswegen, weil in Folge die Behörde durch unrichtige Tatsachenfeststellungen nicht in die Lage sei, eine richtige rechtliche Beurteilung zu treffen. Aufgrund dessen sei daher das Verfahren mit einem sekundären Verfahrensmangel behaftet, da…
…nicht aber, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sacherverhalte zu beseitigen (VwGH 13.09.1988, 87/14/159). Eine andere (geänderte, wenn auch möglicherweise richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigt somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (vgl. z…
…4. Rechtliche Beurteilung zu Tz. 3 Einnahmen liegen gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile zufließen. Fiktive Einnahmen erfüllen diesen Tatbestand naturgemäß nicht. Die von der Behörde geäußerte Rechtsansicht zur Einkunftsart ist ungenau, aber im Kern richtig. Bei…
…da die aus der Praxis für Gesamtmedizin erzielten Einkünfte jährlich in den Steuererklärungen offengelegt worden und die (zumeist negativen) steuerlichen Ergebnisse daher der Abgabenbehörde seit 1998 bekannt gewesen seien. Eine neue (wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung bereits bekannter Tatsachen berechtige nicht zur Wiederaufnahme. Der Umstand…
…Wiederaufnahme betreffend Körperschaftsteuer 2011 gerechtfertigt ist. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass der Sachverhalt nicht so vollständig offengelegt wurde, dass bereits bei Erlassung des Erstbescheides eine richtige rechtliche Subsumtion möglich gewesen wäre. Dementgegen argumentiert die Bf. zusammengefasst, dass der Behörde der Sachverhalt vor…
…in Bezug auf Sachverhaltselemente, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, nicht neu hervorgekommene Tatsachen. Dasselbe gilt für neue Gesichtspunkte, die der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes dienen. Neue, wenn auch richtige rechtliche Beurteilungen, die an die…
…in Bezug auf Sachverhaltselemente, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, nicht neu hervorgekommene Tatsachen. Dasselbe gilt für neue Gesichtspunkte, die der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes dienen. Neue, wenn auch richtige rechtliche Beurteilungen, die an die…
…in Bezug auf Sachverhaltselemente, die der Beurteilung, Würdigung oder Berücksichtigung, damit dem Aufgreifen und Heranziehen ungehindert offen standen, nicht neu hervorgekommene Tatsachen. Dasselbe gilt für neue Gesichtspunkte, die der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes dienen. Neue, wenn auch richtige rechtliche Beurteilungen, die an die…
…1.4. Rechtliche Beurteilung zu Tz. 2 Zum verfahrensrechtlichen Vorbringen des Bf. (die Feststellung Tz. 2a hätte schon bei der vorherigen Prüfung berücksichtigt werden müssen; der Sachverhalt zur Feststellung Tz. 2b sei bereits im Zuge der vorherigen Prüfung einer richtigen rechtliche Würdigung unterzogen worden), ist…
…ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung tatsächlich nicht begangen habe. Es sei der erstinstanzlichen Behörde sohin auch nicht möglich gewesen, eine richtige rechtliche Beurteilung der gegenständlichen Abgabensache vorzunehmen, so dass der bekämpfte Bescheid auch inhaltlich rechtswidrig geblieben sei. Aus den vorstehend genannten Gründen stelle die Einschreiterin…
…Lebenssachverhalten, sondern neue Gesichtspunkte, die mit der rechtlichen Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhaltes zusammenhängen. Damit wäre schon aus verfahrenstechnischen Gründen die Beschwerde abzuweisen gewesen. Im gegenständlichen Fall ergab auch die Untersuchung, dass sich die Selbstberechnung des Bf als richtig erwies. Es gab daher keinen Grund…
…diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen…
…so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtige rechtliche Subsumtion zum wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Insgesamt habe die belangte Behörde zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 02.05.2016 bereits Kenntnis über die o.a. Sachverhalte gehabt. Mit…
…dass der wahre wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs zu würdigen ist. Ist der wahre wirtschaftliche Gehalt bzw. die richtige rechtliche Beurteilung der Investition ein Anteilsverkauf, dann handelt es sich bei der Rückzahlung um den Rückkauf eines Gesellschafteranteils. (Zur ursprünglichen Bezahlung von ***I-2*** direkt auf das…
…Es liegt damit nach Ansicht des Finanzamtes eine offensichtliche Rechtsunrichtigkeit vor, da der Sachverhalt auch ohne weitere Ermittlungen bekannt war und dieser insbesondere bereits die richtige rechtliche Würdigung ermöglicht hätte. Keine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn der Bescheid aus der Abgabenerklärung eine vertretbare Rechtsauffassung übernimmt…
…weshalb sie als mangelhaft aufzuheben ist. 3.2.7. Wesentlich für die richtige rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes ist aus Sicht des Beschuldigten, dass der Beschuldigte erst durch die Ankündigung der Außenprüfung mit Schreiben vom 25.07.2018 und die daran angeschlossenen Erhebungen beim Buchhalter…
…Die Einvernahme der Zulieferer hätte zu günstigeren Bescheidergebnissen geführt oder zu solchen zumindest führen können. Es liegt daher ein gravierender und wesentlicher Verfahrensmangel vor, der geeignet erscheint, die richtige rechtliche Beurteilung der Abgabensache zu hindern. Beweis: Einvernahme des Bf., Einvernahme D, Einvernahme E, Einvernahme F…
…liege ein gravierender und wesentlicher Verfahrensmangel vor, der geeignet erscheine, die richtige rechtliche Beurteilung der Abgabensache zu hindern. Da der ehemalige Geschäftsführer auch psychisch erkrankt gewesen sei, habe er seinen Verpflichtungen nicht mehr vollständig nachkommen können, wobei dennoch jedes Verschulden nach wie vor bestritten bleibe…