…1 Z 1 VStG ist daher im Streitfall kein Raum. Der Aktenlage nach kommt der Beschwerdeführerin der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht zu. Vielmehr sind zwei noch nicht getilgte einschlägige rechtskräftige Schuldsprüche (Ermahnungen) aktenkundig und erschwerend zu berücksichtigen (vgl Wessely in Raschauer/Wessely (Hrsg), VStG2 …
…verwendet haben, so wäre dies zwar grob ungehörig (und nach deutschem Steuerrecht vermutlich auch unzulässig) gewesen, es könne aber - mangels abgabenrechtlichen Tatbestandes in Österreich - zu keiner österreichischen Besteuerung (und damit Bestrafung) führen. Was (nur im unwahrscheinlichen Fall einen Schuldspruches) die Strafhöhe angehe, sei auszuführen, dass…
…im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist. Nicht erforderlich ist, dass bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses alle beteiligten Gesamtschuldner die Abgaben hinterzogen haben (VwGH 16…
…einen Schmuggel in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Für die Beurteilung der Frage, ob im gegenständlichen Fall die zehnjährige Verjährungsfrist des § 74 Abs…
…Frage, ob eine Abgabe hinterzogen worden sei, um eine Vorfrage handle. Ein rechtskräftiger Schuldspruch im Abgabeverfahren sei demnach nicht erforderlich. Die Einstellung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde könne jedoch ein Indiz für das Nichtvorliegen einer Abgabenhinterziehung sein. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen worden seien, setze…
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…FinStrG). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (VwGH 31.08.2000, 99/16/0110). Es bedarf nicht einmal eines förmlichen Strafverfahrens (VwGH 26.04.1994, 90/14/0142). Die Anzeige…
…angefochten hatte, ist der ggstl. Entscheidung ein rechtskräftiger Schuldspruch – und damit eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe – zugrunde zu legen. Der Entscheidung zugrunde zu legen ist auch die der Strafbemessung des Magistrats der Stadt Wien zugrunde liegende Sachlage. Beschwerdepunkt bezogen ist folgende Rechtslage anzuwenden: Gemäß § 19…
…Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage. Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Zum objektiven Tatbestand der Abgabenhinterziehung gehört, dass nach § 119 BAO die…
…Entrichtung, daher verringert sich der Strafrahmen um diese Beträge, was bei der Strafbemessung berücksichtigt wird. Für diese Zeiträume verbleibt allerdings ein rechtskräftiger Schuldspruch ohne Strafe. Der Strafrahmen betrug bisher € 16.636,32 und errechnet sich neu wie folgt: Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…festgesetzt werden konnten." Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage. Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige…
…vgl. Ritz, BAO5, § 207 Tz 15). Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus…
…über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen" hat (§ 116 Abs. 1 BAO). Für die Annahme der verlängerten Verjährungsfrist ist daher kein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder auch nur die Einleitung eines solchen erforderlich (Ritz, BAO6, § 207 Tz 15). Für die Abgabenhinterziehung genügt bereits…
…festgesetzt werden konnten." Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage. Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige…
… 116 Abs,1 BAO dar: Dies bedeutet, dass zwar für die Annahme der sieben Jahre betragenden Verjährungsfrist weder die (formelle) Einleitung eines (Finanz(-strafverfahrens noch ein rechtskräftiger Schuldspruch im notwendig ist, dass aber jedenfalls die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbehörde nachzuweisen sind. Wenn…
…lit. a) BAO]. Der Bescheid wurde sohin in offener Verjährungsfrist erlassen. Für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich; der Abgabepflichtige muss die Abgabe nicht selbst hinterzogen haben; die Verjährungsfrist ist auch bei Schmuggel anwendbar (vgl. Ritz…
…Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Nicht erforderlich ist auch, dass bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses alle beteiligten Gesamtschuldner die Abgaben hinterzogen haben (VwGH 16.12.2004, 2004/16/0146). …
…über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen" hat (§ 116 Abs. 1 BAO). Für die Annahme der verlängerten Verjährungsfrist ist daher kein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder auch nur die Einleitung eines solchen erforderlich (Ritz, BAO6, § 207 Tz 15). Für die Abgabenhinterziehung genügt bereits…