…durch den Einschreiter gehabt hätten, ist nicht nachvollziehbar und verbleibt somit kein vorwerfbares rechtmäßiges Alternativverhalten. Im Übrigen wird auf das bereits im Einspruch vom 03.08.2016 und in der Stellungnahme vom 09.10.2015 Vorgebrachte verwiesen. Ergänzend wird noch vorgebracht, dass die Einkommensverhältnisse des…
…mehrfach bestätigt erhielten, davon ausgehen, dass für ihr Vorgehen Rechtssicherheit besteht. Rechtmäßiges Alternativverhalten der Beschuldigten läge vor, wenn sie sich der Ansicht der Zollbehörden unterworfen hätten und in jeder einzelnen Einfuhranmeldung die von der Behörde gewünschten/akzeptierten Transaktionswerte pro Einheit angegeben hätten. Betrachtet man die…
…die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten oder den von ihm verursachten Erfolg vorauszusehen oder dass ihm rechtmäßiges Alternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit seien sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben gewesen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen…
…einzuhalten oder den von Ihnen verursachten Erfolg vorauszusehen, oder dass Ihnen rechtmäßiges Alternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Handlungen oder Unterlassungen, durch die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird…
…einem allfälligen Organhaftungsverfahren abwenden zu können (da die Ersatzansprüche des Bf. im entsprechenden Amtshaftungsverfahren im Hinblick auf einzuwendendes rechtmäßiges Alternativverhalten dann ohnehin hinfällig wären). e) Schließlich könne eine rechtswidrige Prozesssperre durchaus einen eigenständigen Straftatbestand darstellen, da Missbrauch der Amtsgewalt auch durch Unterlassungen begangen werden könne …
…worden. „Verschulden“ bedeute, dass dem Geschäftsführer zum Einen eine zumindest fahrlässige Versäumnis im Zusammenhang mit einer ihn treffenden Verpflichtung vorzuwerfen sei und zum Anderen, dass er ein „rechtmäßiges Alternativverhalten“ an den Tag hätte legen können, sodass es zu keiner Versäumnis komme. Beides sei dem Bf…
…überhaupt zu bekämpfen, gehabt habe. Er habe daher keine Möglichkeit gehabt, ein anderes „rechtmäßiges Alternativverhalten“ an den Tag zu legen. Daher habe den Bf. kein auch nur leichtes Verschulden daran getroffen, dass (zu Unrecht festgestellte) Abgabenverbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin nicht beglichen worden seien. Damit scheide aber…
…Bestimmungen der §§ 159, 161 Strafgesetzbuch (Stichwort: grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen) auf ein nicht mögliches rechtmäßiges Alternativverhalten und eine der Annahme von Vorsatz entgegenstehende Sachlage hinauslaufende Argumentationslinie dem diesbezüglichen Beschwerdebegehren nicht zum Erfolg. Hinsichtlich dieses zwar grundsätzlich als (bedingter) Vorsatz iSd. § 49 Abs. 1 lit…
…dass der Allgemeinheit Folgen derart aufgebürdet würden, dass kein Zoll entrichtet wird, weil bei rechtmäßigem Alternativverhalten eben die gegenständlichen Abgaben gar nicht entstanden wären. Damit hat diese Abgabenfestsetzung letztlich wirtschaftlich den Charakter einer Strafe. Eine solche erfordert jedoch stets zwingend ein dem Bestraften selbst vorzuwerfendes…
…im Gesetz vorgesehenen, nur teilweisen Befriedigung kommen habe müssen. Es stelle sich für den Geschäftsführer hier daher die Frage nach einem "rechtmäßigen Alternativverhalten". Auch sei hier neuerlich darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer im Sinne der Quotenhaftung nur einer beschränkten Haftung in Höhe von hier maximal…
…die objektiv gebotene Sorgfalt einzuhalten oder den von Ihnen verursachten Erfolg vorauszusehen, oder dass Ihnen rechtmäßiges AIternativverhalten in der konkreten Situation unzumutbar gewesen wäre. Somit sind sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben.Sie haben die Parkometerabgabe daher nicht entrichtet…
…nach zutreffender Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes nicht vor einer sich abzeichnenden Insolvenz durch eine anfechtbare Zahlung des Abgabenrückstandes seiner haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen können. Bei der Prüfung der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit kommt es auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens…
…Selbstbemessungsabgaben immer auf deren Fälligkeitstermin beziehen, ändert dies nichts (UFS 19.3.2009, RV/0586-L/08). Weiters kommt es bei der Prüfung des Kausalzusammenhanges nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, also der Leistung der Zahlung an. Die Annahme…
…berücksichtigt, dass sich der Bf. durch die Abgabenverkürzung keinen finanziellen Vorteil erwirken habe wollen bzw. erwirkt habe. Weiters habe die Finanzstrafbehörde nicht berücksichtigt, dass es hinsichtlich eines rechtmäßigen Alternativverhaltens, wenn dem Bf. der Fehler nicht unterlaufen wäre, auch deswegen zu keiner Abgabenverkürzung gekommen wäre, da…
…Dieses Zivilverfahren habe nach der erstinstanzlichen strafgerichtlichen Verurteilung des Bf. mit Beschluss vom 30. Juni 2011 unterbrochen werden müssen, nachdem die beklagte Partei den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens erhoben hätte. Vor dieser Wiederaufnahme habe der Bf. am 30. November 2012 einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt…
…vgl. OGH vom 11. Februar 2002, 7 Ob 15/02k) und sein Verhalten für den Schaden daher nicht kausal gewesen sei. Bei Beantwortung dieser Frage kommt es aber nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle rechtmäßigen Alternativverhaltens, also der Leistung der Zahlung, an…
…2 letzter Satz FinStrG Handelnden, wird ein grobes Verschulden dann vorliegen, wenn der Täter – gemessen an einer objektiv sorgfaltsgemäß agierenden Person in seiner Lage – trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens so auffallend bzw. ungewöhnlich sorglos gehandelt hat, dass er sich mit dem für…
…wenn die Bf. Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausgeübt hätte. Dazu ist festzustellen, dass die Bf. im Fall des rechtmäßigen Alternativverhaltens nur dann exkulpiert wäre, wenn sie entweder nachgewiesen hätte, im Zeitraum zwischen der ältesten Abgabenfälligkeit (vgl. Haftungsbescheid) und ihrem Rücktritt als Geschäftsführerin insgesamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 19.11.2018, betreffend Bestellung gem. § 81 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Vertreterin der…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…