…Union unionsrechtliches Niederlassungs-und Aufenthaltsrecht. Er hält sich daher in Österreich rechtmäßig i.S.d. § 9 NAG auf. Dieses Recht auf Freizügigkeit wurde hinsichtlich der Aufnahme einer Beschäftigung im Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Gemeinschaft eingeschränkt. Die Einschränkung der Freizügigkeit tschechische…
…dem AuslBG bewilligungspflichtig. Da Sie die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht nachgewiesen haben, üben sie in Österreich weder eine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer aus, noch kann von einer Beschäftigung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 ausgegangen werden. Die obige Verordnung (EWG) ist in Ihrem…
…1a UStG erbracht hat und zum Antragszeitpunkt keine Beitragsrückstände bestehen. Das Nichtvorliegen von Beitragsrückständen im Zeitpunkt der Antragstellung sagt nichts aus über die rechtmäßige Beschäftigung von Dienstnehmern und richtige Berechnung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, solange keine Überprüfung stattgefunden hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…unrichtig. Für den Anspruch auf FB ist es nicht erforderlich, dass eine 24-Stunden-Betreuung, sondern eine wie oben dargelegte tatsächliche und rechtmäßige Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt wird. Es wäre allenfalls zu prüfen gewesen, welche Tätigkeit die ASt tatsächlich für Herrn F E ausübt, wenn…
…W/12; in diesem Sinn auch BFG 27.4.2015, RV/7100326, nicht veröffentlicht). Das Nichtvorliegen von Beitragsrückständen im Zeitpunkt der Antragstellung sagt nichts aus über die rechtmäßige Beschäftigung von Dienstnehmern und richtige Berechnung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, solange keine Überprüfung stattgefunden hat. (vgl. BFG…
…tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, vom Dienstleistungszentrum kann keine gleichsam tagesaktuelle fortlaufende Prüfung aller eingetragenen Unternehmen verlangt werden. Das Nichtvorliegen von Beitragsrückständen im Zeitpunkt der Antragstellung sagt nichts über die rechtmäßige Beschäftigung von Dienstnehmern und richtige Berechnung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, solange keine Überprüfung stattgefunden hat, aus.…
…übereinstimmen, vom Dienstleistungszentrum kann keine gleichsam tagesaktuelle fortlaufende Prüfung aller eingetragenen Unternehmen verlangt werden. Das Nichtvorliegen von Beitragsrückständen im Zeitpunkt der Antragstellung sagt nichts aus über die rechtmäßige Beschäftigung von Dienstnehmern und richtige Berechnung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, solange keine Überprüfung stattgefunden hat (vgl. BFG…
…Entscheidung in der Rs Sürül den persönlichen Anwendungsbereich in einem Fall bejaht, in dem die dortige Klägerin und ihr Ehemann nicht als Wanderarbeitnehmer eingereist waren. Entscheidend ist die rechtmäßige Beschäftigung im Mitgliedstaat (OGH vom 04.05.2010, 10 ObS 168/09t). Der Verwaltungsgerichtshof hat in…
…vgl. UFS 13.5.2013, RV/2299-W/12). Das Nichtvorliegen von Beitragsrückständen im Zeitpunkt der Antragstellung sagt nichts aus über die rechtmäßige Beschäftigung von Dienstnehmern und die richtige Berechnung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, solange keine Überprüfung stattgefunden hat (vgl. BFG 10.12.2014, RV…
…Entscheidung in der Rs Sürül den persönlichen Anwendungsbereich in einem Fall bejaht, in dem die dortige Klägerin und ihr Ehemann nicht als Wanderarbeitnehmer eingereist waren. Entscheidend ist die rechtmäßige Beschäftigung im Mitgliedstaat (OGH vom 04.05.2010, 10 ObS 168/09t). Der Verwaltungsgerichtshof hat in…
…Jänner 2024 Der Bf. wurde in Österreich aufgrund einer Beschäftigung ihres Lebenspartners für den Sohn ***1*** im Zeitraum von 12/2021 bis laufend eine Ausgleichszahlung (Differenzzahlung) gewährt. Die Bf. ist in der Tschechischen Republik beschäftigt. Die Familie wohnt zusammen an der Adresse ***2***. Am 7…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Rückforderungsbescheid vom 26. Juli 2023 Der Bf. wurde in Österreich aufgrund einer Beschäftigung, für die beiden Söhne ***2***, geb. ***3*** und ***4***, geb…
…Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche, darauf folgen die durch den Bezug einer Rente ausgelösten Ansprüche und schließlich die durch den…
…den Zeitraum Juni 2009 bis Juni 2010 keine erforderlichen Bewilligungen vorgelegen sind, waren Sie als Arbeitnehmer nicht rechtmäßig beschäftigt. Mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung war der Antrag auf Familienbeihilfe abzuweisen. Für den oben genannten Zeitraum, war die Familienbeihilfe daher zurückzufordern. Gegen Rückforderungsbescheid vom 24.8…
…entspricht allen dieser Voraussetzungen. Sie verfügt über eine aktuelle Anmeldebescheinigung; sie ist im Inland aufgrund ihrer Beschäftigung versichert und ihr Lebensmittelpunkt ist in Österreich. Weiter muss in diesem Fall geprüft werden, ob die Großmutter des Kindes den Voraussetzungen des FLAG 1967 entspricht, damit ihr Familienbeihilfe…
… 31 Abs. 1 Z 6 Fremdenpolizeigesetz (FPG) halten sich Fremde rechtmäßig im Bundesgebiet von Österreich auf, wenn sie eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten innehaben. Dabei handelt es sich laut BH um keinen NAG-Aufenthaltstitel. Aus den im…
…dem NAG komme es aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses zu einer internationalen Organisation nicht an, weil ihr als Angestellte des Zentrums von Österreich eine Legitimationskarte auszustellen war, die im Abkommen geregelt und einem Aufenthaltstitel nach dem NAG gleichzuhalten ist. Die Legitimationskarte bestätige ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. …
Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sei keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus…
Die Bf. ging im Streitzeitraum weder in Österreich noch in Deutschland einer Beschäftigung nach. Auch eine gewerbliche bzw. anderweitige selbständige Tätigkeit wurde von ihr weder in Österreich noch in Deutschland ausgeübt. Für den Lebensunterhalt der Bf. und ihres minderjährigen Sohnes OM ist im Streitzeitraum - mangels…
…95 FPG hat Österreich die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen. Die vorgelegten Legitimationskarten weisen den Angestelltenstatus von CM beim ICMPD nach. Somit hielt sich die Bf in Österreich rechtmäßig auf. Anders als bei den in § 3 Abs 1 FLAG aufgezählten Aufenthaltstiteln kommt es für einen Beihilfenanspruch…