…gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006 (vom 11. Jänner bzw…
…die de facto nicht existente Sachverhaltsdarstellung, die Ergebnisse der Beweiswürdigung als auch die rechtliche Würdigung. keine ausreichende Begründung der Verdachtslage Eine Bescheidbegründung ist nicht Selbstzweck, sondern Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und für einen effizienten Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung. Erst die Begründung macht den Bescheid für den…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 29.3.2011 und der Beendigung aller…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 25.3.2011 und der Beendigung aller…
…bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318; Ritz, BAO5, § 260 Tz 5, 8). Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Bescheidbeschwerde gegen…
…Zinsenbescheid, eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt nicht (vgl. Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 35). Zulässigkeit einer Revision: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist aus nachstehenden Gründen nicht zulässig: Dass ein abgeleiteter Bescheid einen rechtlich existenten Grundlagenbescheid voraussetzt…
…einen Teil der Beteiligten gerichtet wurden, sind diese aufgrund der oben angeführten Judikatur rechtlich zur Gänze unwirksam. Auch, dass die Mitunternehmer im Rahmen der Verteilung der Einkünfte einzeln genannt werden, kann eine taugliche Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht ersetzen (VwGH 12.12.2007, 2005/15/0040).…
…Aufhebung dieses Bescheides beantragte. Er beantragte weiters die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 11.4.2003 dahingehend, dass der Feststellungsbescheid für 2000 vom 4.4.2003 seinem Einkommensteuerbescheid 2000 nicht zugrunde gelegt werde, weil dieser Feststellungsbescheid rechtlich nicht existent und vom UFS mit Bescheid vom…
…Februar 2018 rechtlich nicht existent gewesen und daher die gesamte Prüfung, die auf diesem aufbaue, unzulässig und nichtig gewesen sei. An Beweismitteln werden zur Einsicht in der mündlichen Verhandlung vorgelegt und dem Beschwerdeführer wieder zurückgestellt: Bescheid über den Prüfungsauftrag betreffend Einkommensteuer 2015-2016 vom 5…
…Original nicht übergeben worden. Für das Bundesfinanzgericht existieren grundsätzlich keine Zweifel daran, dass der steuerliche Vertreter zur Einbringung der hier zu beurteilenden Beschwerde bevollmächtigt war, zu prüfen bleibt aber, ob mit dieser Beschwerde ein rechtlich existenter Bescheid bekämpft wurde. Das ist zu verneinen. Bescheide werden…
…wurden vom Finanzamt nicht erlassen, eine Berücksichtigung meiner Überzahlungen erfolgt daher in der Aufstellung des Prüfers nicht und finden als Einkommen keine Berücksichtigung. Warum der Prüfer den Ausdruck "Bescheid" für 2016 und 2017 verwendet, obwohl er in Kenntnis ist, dass diese rechtlich nicht existent sind…
…wurden vom Finanzamt nicht erlassen, eine Berücksichtigung meiner Überzahlungen erfolgt daher in der Aufstellung des Prüfers nicht und finden als Einkommen keine Berücksichtigung. Warum der Prüfer den Ausdruck "Bescheid" für 2016 und 2017 verwendet, obwohl er in Kenntnis ist, dass diese rechtlich nicht existent sind…
…Grund des Inhalts des Verwaltungsaktes und der auf Grund des Vorhaltes des Bundesfinanzgerichtes erfolgten Stellungnahme des Finanzamtes unbestritten, dass eine Zustellung der als Ergebnis einer GPLA erstellten (Erst-)Bescheide nicht nachweisbar ist, wodurch diese nicht wirksam erlassen bzw rechtlich nicht existent wurden. 3. Erwägungen: Gemäß …
…sei. Somit sei die Bewertung des forstwirtschaftlichen EW unrichtig. c. Der Hauptvergleichsbetrieb sei ein fiktiver, in der Natur nicht existenter Betrieb: Im BewG 1955 sei in § 34 Abs 1 festgelegt, für die Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes werde von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der…
…logisch nicht zu widerlegenden) Darlegungen als zweifelhaft zu bezeichnen, welche eine Konteneinschau notwendig machen, ist selbst für einen mit rechtlichen Werten nicht vertrauten Durchschnittsbürger nicht schlüssig und nachvollziehbar. [...] Neben den bereits aufgezeigten EUR 6,34 Mio fraglicher und zweifelhafter, tatsächlich aber überhaupt nicht existenter Geldmittel…
…Daten aus dem amtlichen Kontenregister gemäß KontRegG IV. Vorhalt falscher Daten und nicht existenter Konten durch die Prüfer AD ***12*** ***11*** und AD ***13*** ***14*** mit der Behauptung die Daten stammen aus dem amtlichen Kontenregister V. Ungesetzliche Prüfung der Ehegattin sowie einer unbeteiligten Firma ohne…
…des jeweiligen Erstbescheides zwar unbekannt, aber bereits existent waren (nova reperta). Auf nachträglich entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) kann die Wiederaufnahme nicht gestützt werden. 2) Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie der Wiederaufnahme von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde…
…Auch ist ferner nicht zu erkennen, wie das rein steuerliehe Einstellen einer a) rechtlich nicht durchsetzbaren und b) nicht einbringlichen Forderung nur in der Steuerbilanz also ein rein auf dem Papier existenter Akt irgendeinen realen tatsächlichen Einfluss auf die Einbringlichkeit der strittigen Abgaben haben könnte…
…ua Haftungsbescheide für Kapitalertragsteuer 2013 - 2017 und 5/2018. Nach den die angefochtenen Bescheide betreffenden Feststellungen des Finanzamtes seien die Prüfungsfeststellungen des Zeitraumes 2010 - 2012 hinsichtlich nichtabzugsfähiger Privataufwendungen in den Folgejahren nicht berücksichtigt worden. Die als Betriebsausgaben geltend gemachten Privataufwendungen würden verdeckte Ausschüttungen an den…
…vor Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde. Mangende Bescheidqualität Das Dokument vom 11.2.2008, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO hat, ist kein Bescheid. Es fehlt ihm ein im Zeitpunkt der intendierten Bescheiderlassung rechtlich existenter Bescheidadressat. Der vermeintliche Feststellungsbescheid erging an die…