…Im Übrigen wäre es Sache des Beschwerdeführers gewesen, zeitgerecht für eine Dokumentation der zum 1.12.1996 vorgenommenen Bewertungen zu sorgen. 5. Wird ein real überschuldeter Betrieb gegen Übernahme der Betriebsschulden übertragen, stellen diese Schulden den Veräußerungserlös dar; es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des…
…dar, dass ihr Betrieb per 31. Dezember 2011 real und nicht bloß buchmäßig überschuldet gewesen sei, da dessen stille Reserven und dessen Firmenwert nicht zur Deckung des Negativkapitals ausreichten. Andererseits sei bei der Tochter der Bf. eine eindeutige betriebliche Motivation vorgelegen, den überschuldeten Betrieb weiterzuführen…
…führen die nach Betriebsaufgabe aufgrund dieser Verbindlichkeiten anfallenden Zinsen zu nachträglichen (negativen) Einkünften iSd Z 2 (VwGH 30.9.99, 99/15/0106). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Schuldzinsen nur dann als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn der veräußerte Betrieb real überschuldet ist (s Kanduth…
…Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer real überschuldeten Gesellschaft ist der Gesamtbetrag des negativen Kapitalkontos als Veräußerungsgewinn zu erfassen. Soweit das negative Kapitalkonto bei realer Überschuldung die anteiligen stillen Reserven übersteigt und auch nicht aufgefüllt werden muss, liegen bei den verbleibenden Gesellschaftern abzugsfähige Betriebsausgaben vor.“ Auch…
…167). Im vorliegenden Fall wird daher in freier Beweiswürdigung festgestellt, dass dem Gutachten bzw. der Einschätzung des Finanzamts bezüglich real überschuldeten Kapitalkonten gegenüber dem Gutachten des Beschwerdeführers der Vorzug zu geben ist. Dies deshalb, da die Unternehmenswerte der Jahre 2013 - 2022 erheblich von der Prognose…
…(***16***, electronic document, 19.1.2021; ***17***.). Die Bf. betreibt den Geschäftszweig der Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften, Einrichtungen und Infrastruktur. Das Geschäftsjahr dauert von 1.1. bis 31.12., der Jahresabschluss wurde jeweils zwischen Mai und Oktober des Folgejahres vom…
…Im Ergebnis bedeutet dies, dass Schuldzinsen nur dann als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn der veräußerte Betrieb real überschuldet ist (Kanduth-Kristen/Breschan, taxlex 09, 4). Die betriebliche Veranlassung bleibt aber aufrecht, solange der Schuldentilgung Auszahlungshindernisse hinsichtlich des Veräußerungserlöses oder Verwertungshindernisse hinsichtlich der zurückbehaltenen Aktivwerte…
…beim besten Willen kein Hindernisgrund für die Anerkennung erblickt werden. Die Dokumentation nach außen hin ist damit jedenfalls erfüllt Herr Hö***** Mario hat außerdem keinen überschuldeten Betriebsanteil übernommen und es wäre daher ohnehin von einer unentgeltlichen Übergabe auszugehen und falls keine Zahlungsvereinbarung getroffen worden ware…
…getätigt habe: 2003 € 39.974,49 + 2004 € 164.805,37 + 2005 € 181.293,58. Unter Berücksichtigung eines Rohaufschlages im Ausmaß von 20 % (geschätzt im Zuge der seinerzeitigen Betriebsprüfung) für den Verkauf von Y Cars und diesbezüglichen Ersatzteilen würden sich dadurch Einnahmen bzw…
… vgl. die Unternehmenskennwerte laut KSV-Auskunft). Aus der oben dargestellten Aktenlage erschließt sich daher auch für das Bundesfinanzgericht der - objektiv begründete - Verdacht, dass der mittellose und überschuldete XC im Auftrag des XA, welchem er aufgrund seiner finanziellen Unterstützung sehr verpflichtet gewesen ist, für diesen mit…
…3). Er, XC, habe die bulgarische Firma auch deswegen - ergänze wohl: formal und handelsrechtlich im Außenverhältnis - gegründet und betrieben, "weil Herr XA mich nach meinem Ausscheiden aus dieser Firma bei der Firma YB-GmbH angestellt hat" (Aussage XC aaO). Dies beruhe auf der mündlichen Vereinbarung…
…3). Er, XC, habe die bulgarische Firma auch deswegen - ergänze wohl: formal und handelsrechtlich im Außenverhältnis - gegründet und betrieben, "weil Herr XA mich nach meinem Ausscheiden aus dieser Firma bei der Firma YB-GmbH angestellt hat" (Aussage XC aaO). Dies beruhe auf der mündlichen Vereinbarung…
…3). Er, XC, habe die bulgarische Firma auch deswegen - ergänze wohl: formal und handelsrechtlich im Außenverhältnis - gegründet und betrieben, "weil Herr XA mich nach meinem Ausscheiden aus dieser Firma bei der Firma YB-GmbH angestellt hat" (Aussage XC aaO). Dies beruhe auf der mündlichen Vereinbarung…
…2006, 18.6.2007); ebenso wurde die Umsatzsteuer 2004 erklärungsgemäß festgesetzt (Bescheid vom 9.5.2006). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 2003 bis 2008 ging die Betriebsprüferin mangels Vorliegens eines positiven Verkehrswertes gemäß § 12 UmgrStG nicht von einer begünstigten Einbringung nach Art…
…Gläubiger nach den Vorschriften des Insolvenzrechts. Eine Reduktion der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens auf eine Verteilung an die Gesellschafter im Fall eines real positiven Eigenkapitals ist seiner Ansicht nach im Gesetzeswortlaut nicht gedeckt. Offene Verbindlichkeiten erlöschen nach einem Insolvenzverfahren nicht. Kommt nach Abschluss einer Liquidation…
…Höhe bewirkt und hiedurch jeweils Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Um ein umfassendes Bild von den betrieblichen Tätigkeiten zu erhalten, "scheine" eine Einsichtnahme in die Konten von A [und wohl auch von C] erforderlich. E. Gegen diese Anordnungen hat A durch seinen…
…sondern als Veräußerungsvorgang. Begründet wird dies damit, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine reale Überschuldung vorlag (keine positive Betriebserwartung mehr: die stillen Reserven waren geringer als die negativen Buchwerte). Eine Schenkung setzt aber begrifflich ein positives Vermögen voraus. Das negative Kapital Bet1 wird daher diesem…
… 24 EStG einsetze. Damit werde in jeder denkmöglichen Fallgestaltung (buchmäßige oder reale Überschuldung) keine Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgelöst. In seiner Stellungnahme zur Beschwerde vom 29. Februar 2008 wies der Betriebsprüfer darauf hin, dass bei der durchgeführten Betriebsprüfung festgestellt worden sei, dass die Kommanditistin A im Rahmen eines…
…Spruches dieses Erkenntnisses. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist am **.**.2023 verstorben. Die Verlassenschaft ist überschuldet, die gesetzlichen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Verlassenschaft wird durch die im Spruch genannte…
…irrtümlich erfolgt sei, da die Bf nur zur direkten Vertretung beauftragt wurde. Die Bf treffe zudem keine grobe Fahrlässigkeit, es handle sich um ein zulässiges Reihengeschäft. Die Bf sei zudem buchmäßig überschuldet. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-40, hat das…