Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater in 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, gegen den…
…sein. Angesichts der Maßgeblichkeit des Abs. 1 habe das Bundesfinanzgericht die eben zitierte Judikatur gegen sich. Persönliche Haftungen seien ein Sonderfall der Gesamtschuld. Auch einem potenziell Haftungspflichtigen gegenüber entstehe die Abgabenschuld nicht gemäß § 4, sondern zeitversetzt erst mit der bescheidmäßigen Geltendmachung der Haftung. Ein Sicherstellungsauftrag…
…werden kann, bezieht und dass sie im erwähnten Verfahren auch als solcher verwendet worden war. Das Vermögen des Beschwerdeführers wurde gemäß § 232 Abs. 1 iVm Abs. 3 BAO bei ihm als potenziell Haftungspflichtigem im Sinne von § 11 BAO sichergestellt. Der Abgabenanspruch (Abs. 1 leg. cit…
…für die verlangte Gläubigergleichbehandlung im Haftungszeitraum. Die ständige Judikatur des VwGH verlangt demnach eine ziffern– und zeitraummäßige Aufstellung als Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, wobei der potenzielle Haftungspflichtige in der Wahl der Darstellung frei ist. Der Zeitpunkt für den zu beurteilen ist, ob die vertretene juristische Person…
…3). Eine "zweifelsfreie dauerhafte und gänzliche Uneinbringlichkeit bei der Beschwerdeführerin als potentielle Sekundärschuldnerin (habe) aktuell nicht festgestellt werden" können (Seite 4). Bescheidbeschwerde Mit Schreiben vom 14.12.2021 (OZ 2) erhob der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid und beantragte dessen Aufhebung…
…08.2022 (zugestellt am 22.09.2022) wurde ***Bf1*** (BF) als Vertreter der ***Prim*** (Primärschuldnerin) als Haftungspflichtiger für unberechtigt aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft im Ausmaß von € 43.008,22 (das sind 33,33% vom haftungsrelevanten Betrag iHv € 129.037,56) in Anspruch genommen…
…aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 27. Mai 2016 nahm die Abgabenbeh ö rde die Beschwerdef ü hrerin (Bf) als Haftungspflichtige gemäß § 9 i.V.m. …
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Haftungsbescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. November 2019 wurde die Beschwerdeführerin (Bf.) als Haftungspflichtige gemäß § 9 iVm §§ 80 ff. BAO für nachstehend angeführte aushaftende Abgabenschuldigkeiten…
…werde die Beschwerdeführerin für diese Abgaben ebenfalls als Haftungspflichtige in Anspruch genommen (Seite 3). Eine "zweifelsfreie dauerhafte und gänzliche Uneinbringlichkeit bei der Beschwerdeführerin als potentielle Sekundärschuldnerin (habe) aktuell nicht festgestellt werden" können (Seite 4). Bescheidbeschwerde Mit Schreiben vom 14.12.2021 (OZ 2) erhob der…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Haftungsbescheid vom 5.10.2022 wurde ***1***, geboren am ***2***, als Haftungspflichtiger gemäß § 9 i.V.m. §§ 80 ff. Bundesabgabenordnung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der…
…die objektive Verletzung der Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer ab. Die Geltendmachung einer Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, wobei im Rahmen der Ermessensübung auch Umstände aus dem subjektiven Bereich eines potenziell Haftungspflichtigen, Bedeutung zukommen können (VwGH 12.12.2007, 2006/15/0004)…
…allfälliger Vorteilsausgleich wäre mit steuerlicher Wirkung nur im Jahr der Verwirklichung der verdeckten Ausschüttung von Relevanz). Der potenzielle Anspruch der Gesellschaft aus der verbotenen Einlagenrückgewähr sei grundsätzlich nicht bilanzierungsfähig, erst mit der Einbuchung der Forderung bzw Geltendmachung durch das Unternehmen entstehe das diesbezügliche Wirtschaftsgut "Forderung…
…2020 auch festgehalten hat, vermindern Zahlungen des Verpflichteten auf die ihn treffende Haftungsschuld zwar den von ihm zu entrichteten Haftungsbetrag, ändern aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (mit Verweis auf VwGH 27.01.2000, 97/15/0191). Auch aus dem…
…die haftungsgegenständlichen Abgaben habe und der Bf. diese Umstände nicht selbst klären könne, seien amtswegige Ermittlungen durchzuführen. Schließlich sei im Rahmen der Ermessungsübung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haftungspflichtigen und den Grad seines Verschuldens Bedacht zu nehmen. Der Bf. sei nunmehr Angestellter der B. und…
…des § 9 BAO (Anmerkung BFG: gemeint wohl des § 6a KommStG) lägen nicht vor. Die Ermessensübung des Finanzamtes (Anmerkung BFG: gemeint wohl des Magistrates der Stadt Wien) sei schon wegen der Vielzahl der potentiell Haftungspflichtigen fragwürdig bis unzutreffend. Das gelte speziell angesichts der Ausführungen, dass solcherart…
…ordnungsgemäß gemeldet worden seien. In weiterer Folge mache die Behörde Verweise auf das vermeintlich steuerunehrliche Verhalten des Bf. Diesbezüglich sei Folgendes gesagt: Ein Hinweis des potentiell Haftungspflichtigen auf sein bisheriges steuerehrliches Verhalten stehe der Geltendmachung einer Haftung regelmäßig nicht entgegen, da die Vertreterhaftungen nach den …
…keine Privatfahrt war, sondern eine Proberückfahrt. Es ist möglich, dass bei irgendwelchen anderen Probefahrten, die ich mit potenziellen Kunden getätigt habe auch Kinder von Kunden dabei waren. Jedoch ist mir nicht bekannt, dass das gesetzlich verboten wäre. 4. Ich habe auch nie behauptet, dass KFZ…
…wonach der Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen hätte können. Nach Lehre und Rechtsprechung sei die Heranziehung zur Haftung…
…allfällige Einzelinteressen verdränge, hätte sich das Finanzamt veranlasst gesehen, die gesetzliche Vertreterhaftung im erforderlichen Ausmaß geltend zu machen. Da der Abgabenausfall auf das Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen wäre, wäre den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den Interessen der Partei der Vorrang einzuräumen. Gemäß § 27 Abs. 1 BAO werde…
…Haftung wegen seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geltend gemacht werden dürfe. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass selbst eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen stünde (siehe bspw. VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089…