…von € 132,88 war daher gem. Art. 105 Absatz 4 UZK nachzuerheben. Es handelt sich dabei um die persönliche Zahlungspflicht von Eingangsabgaben der als Zollschuldner zur Erfüllung verpflichteten Person, die sowohl den Zoll als auch die Einfuhrumsatzsteuer umfasst (§ 26 Abs. 1 UStG). Die Heranziehung…
…gewiss gehalten hat. Eine Schadensgutmachung ist bislang teilweise erfolgt. Diese Feststellungen gründen sich auf nachstehende Beweiswürdigung: Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und zum Vorleben des Beschuldigten ergeben sich aus dem Strafakt in Zusammenhalt mit seinen eigenen Angaben. Der Beschuldigte erklärte sich schriftlich nicht zu…
…ohne eigene Ermittlungen vorzunehmen und das Parteiengehör zu wahren. Beschwerde Unter Verwendung eines finanzamtsinternen Formulars erhob der Bf am 2. Jänner 2020 persönlich Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid vom 5. Dezember 2019 und gab an: Ich habe die Familienbeihilfe immer nur für die Versorgung von ***5*…
…des Betriebes und die damit verbundene Erhaltung der Steuerquelle. Es ist darauf hinzuweisen, dass das bisherige steuerliche Verhalten unseres Mandanten keine Verletzungen von Zahlungspflichten gegenüber der Abgabenbehörde zeigt. Wir ersuchen um antragsgemäße Erledigung. Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung." Das Finanzamt wies…
…auf die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Beendigung der Betriebsführung durch den Pächter liegenden Kalenderjahres entfallen. Da die Pächterin das Pachtverhältnis beendete und die Abgabenbeträge nicht entrichtet habe, sei die gesetzliche Voraussetzung für die Haft- und Zahlungspflicht des Verpächters, somit der Bf…
…sei. Aus dem Streitzeitraum bestehe ein KommSt-und Dienstgeberabgabe-Rückstand von 1.420,77 Euro, für den ihn eine Haft- und Zahlungspflicht treffe. Beantwortend führt der Bf am 6.9.2010 aus, alle Meldungen über Dienstgeberabgaben seien von seiner Steuerberatungskanzlei regelmäßig und pünktlich durchgeführt worden…
…Bf8, Bf9, Bf10, Bf11, Bf12, Bf13, Bf14, Bf15, Bf16 und Bf17, als GrundmiteigentümerInnen und sohin Haftungs- und Zahlungspflichtige, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Metin Akyürek, Köstlergasse 1/23, 1060 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 22.05.2015, MA 37***…
…1994***, ***Adresse*** "in Abschlag auf die von dieser bezahlten bzw. in die Zahlungspflicht übernommenen Passiva (Begräbniskosten in der Höhe von EUR 8.427,08)". Auftrag der Bf. an die ***Steinmetz*** vom 16.10.2023 über eine Auftragssumme von EUR 3.969,20, ohne Unterschrift der…
…dass ihn für die nachstehenden Abgabenrückstände der Gesellschaft (in der Folge Gesellschaft) die Haft- und Zahlungspflicht treffe. Abgabenart Zeitraum Betrag Kommunalsteuer 2015 1.090,50 Säumniszuschlag hiezu 21,81 Kommunalsteuer 2016 1.334,71 Säumniszuschlag hiezu 26,69 Kommunalsteuer 2017 3.586,80 Säumniszuschlag hiezu…
…im Firmenbuch als Geschäftsführer der ***1*** eingetragen und daher verantwortlicher Vertreter. Im gegenständlichen Fall wurden folgende Abgabenbeträge bis dato nicht entrichtet, wodurch die gesetzliche Voraussetzung für Ihre Haft- und Zahlungspflicht vorliegt. [Grafik] Am 8.3.2024 erging ein Haftungsbescheid für folgende Abgabeschuldigkeiten: [Grafik]  …
…wodurch die gesetzliche Voraussetzung für Ihre Haft- und Zahlungspflicht gegeben ist. Der Rückstand setzt sich laut Abgabenkonto wie folgt zusammen: Abgabe und Nebengebühren Zeitraum Betrag in Euro Kommunalsteuer 2018 1.960,74 Kommunalsteuer 2019 3.679,01 Kommunalsteuer 2020 2.574,40 Kommunalsteuer 01/2021…
…und 1-12/2009 sowie Kommunalsteuer für den Zeitraum 1-12/2010) sei bisher nicht entrichtet worden, wodurch die gesetzliche Voraussetzung für die Haft- und Zahlungspflicht des Beschwerdeführers gegeben sei. Dem Beschwerdeführer werde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In einer Stellungnahme vom 25.1.2013 erklärte…
…Es wird daher beantragt, den Bescheid aufzuheben und die sich aus dem Bescheid ergebende Zahlungspflicht bis zur rechtskräftigen Erledigung auszusetzen." In der Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid wurde ausgeführt: "Die (Gesellschaft) erzielte im Jahr 2016 keinen bilanziellen Gewinn. Dass die Gesellschaft keine bilanziellen Gewinne erzielte ist…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haft- und Zahlungspflicht vor. Es bestehe innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Sachverhalt und zum Ergebnis der Beweisaufnahme zu…
… 80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht der Bf vor. Der Bf werde gemäß § 183 Abs 4 BAO Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens gegeben…
…wodurch die gesetzliche Voraussetzung für seine Haft- und Zahlungspflicht gegeben sei. Rückstände laut Abgabenkonto: | Rückstand | Zeitraum | Betrag in EUR | Kommunalsteuer | 01-12/2013 | 1.190,69 | Säumniszuschlag | 01-12/2013 | 115,73 | Kommunalsteuer | 01…
…80 Abs 1 BAO sowie § 6a Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz bzw § 6a Abs 1 Kommunalsteuergesetz vorgesehenen) gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft- und Zahlungspflicht des Bf vor, woraufhin sich der Bf wie folgt äußerte: Solange er Geschäftsführer der ***m GmbH*** gewesen war, seien Abgabenverbindlichkeiten regelmäßig und vollständig…
…wodurch die gesetzliche Voraussetzung für Ihre Haft- und Zahlungspflicht gegeben ist. Der Rückstand setzt sich laut Abgabenkonto wie folgt zusammen: Abgabe und Nebengebühren Zeitraum Betrag in Euro Kommunalsteuer 2018 1.960,74 Kommunalsteuer 2019 3.679,01 Kommunalsteuer 2020 2.574,40 Kommunalsteuer 01/2021…
…als Geschäftsführer der genannten GmbH entgegengehalten, dass die genannten Rückstände laut Abgabenkonto bisher nicht entrichtet gewesen sein, wodurch die Voraussetzungen für seine Haft- und Zahlungspflicht gegeben seien. In seiner Stellungnahme dazu vom 11. Juli 2018 hielt der Beschwerdeführer fest, er habe ab Erkennen der Krise…
…wodurch seine Haft- und Zahlungspflicht gegeben wäre. Bescheid 1 Mit Haftungsbescheid vom 22.11.2017 zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Haftung von Kommunalsteuern und Nebengebühren in Höhe von € 10.490,67 sowie von Dienstgeberabgabe samt Nebengebühren in Höhe von € 214,08…