…1993 wiederfinde, sei für Zwecke der Kommunalsteuer nach dem klaren Wortlaut des § 8 Z 2. KommStG 1993 nur eine partielle Steuerbefreiung gegeben (VwGH vom 19. Oktober 2006, Zl. 2005/14/0132). Aufgrund der partiellen Steuerbefreiung nach § 8 Z 2. KommStG 1993 sei daher teilweise, differenziert…
…Nächtigungsgeldern keine von den Arbeitnehmern zu tragenden Kosten gegenüberstünden, seien diese nicht nach § 26 Z. 4 EStG 1988 von der Besteuerung auszunehmen. Auch die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z. 16b EStG 1988 könne nicht herangezogen werden, weil der Arbeitgeber diese Zahlungen weder nach dem…
…weil die belangte Behörde die Steuerbefreiung des § 8 Z 2. KommStG 1993 nicht angewendet habe, obwohl der Bf sämtliche dafür erforderlichen Voraussetzungen erfülle. Dazu werde wie folgt ausgeführt: Da § 8 Z 2. KommStG 1993 eine partielle Abgabenbefreiung vorsehe und der Anteil der Jugendlichen (= bis…
…möglich war. In der fraglichen Zeitspanne war aber ich Alleingesellschafter, da ich am 31 .1 .2006 sämtliche Anteile früherer Minderheitsgesellschafter erworben und erst mit Jahresende 2011 - in partieller Vorwegnahme der Erbschaft schenkungshalber 49 % der Geschäftsanteile an der ***Bf1*** Gesellschaft m.b.H., FN ***48***, 1060…
…angenommen und hiefür pauschal auf alle übrigen Monate aufgerundet angewandt. Daher die 460,00 € in den anderen Monaten. Die steuerbaren Umsätze, welche unter die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer fallen, wurden von den beiden UVA‘s übernommen. Es wurde für Juli und August der Mittelwert der…
…dKStG 1934 (RGBl I 1934, S 1031) bzw § 3 Nr 66 dEStG (BGBl I 1976, S 2597) in Form einer Steuerbefreiung für den als betrieblich angesehenen Sanierungsgewinn. Der BFH ging zunächst davon aus, dass ein Sanierungsgewinn durch Verluste und Verlustvorträge aufgezehrt wird (BFH 4. 8…
…die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Körperschaften nach §§ 34 ff BAO unterscheidet sich die Regelung des § 8 Z 2. KommStG 1993 vor allem dadurch, dass sie ausdrücklich eine besondere Form der partiellen Abgabenbefreiung vorsieht. § 8 Z 2. KommStG 1993 befreit nur, "soweit" bestimmte, konkret umschriebene mildtätige bzw…
…denen auch die belangte Behörde nicht entgegengetreten ist. Der Inhalt des "Schenkungsvertrages" und des partiellen Pflichtteilsverzichtsvertrages entstammt den sich im Akt befindlichen Kopien dieser Verträge. Die Bezahlung eines Betrages in Höhe von jeweils 211.044,70 Euro durch Frau T an deren drei Geschwister ist…
…AG, 044/11). Im Falle einer aus mehreren gleichrangigen Leistungen untrennbar zusammengesetzten einheitlichen Leistung liege eine Leistung eigener Art vor, sodass Begünstigungen (Steuerbefreiungen), die für eine der Leistungen bei ihrem isolierten Auftreten zur Anwendung kämen, auf diese einheitliche Leistung nicht angewendet werden dürfen (vgl. VwGH…
…Da eine gesetzliche Definition einer schädlichen Steuerermäßigung fehlt, sind entsprechend der Intention des Gesetzgebers darunter insbesondere teilweise sachliche Steuerbefreiungen oder fiktive Betriebsausgaben zu verstehen. Nach Ansicht des Richters liegt daher eine schädliche Steuerermäßigung auch in den Fällen vor, dass fiktive Betriebsausgaben vom gesamten Einkommen oder…
…Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung Strittig ist, ob es im gegenständlichen Fall auf Grund einer Realteilung zu einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) kommt. Bei einer realen Teilung einer gemeinschaftlichen Sache erhält…
…Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005, Firmenbuchauszug 12345 p). Die Bf verzichtete mit Schreiben vom 24.10.2005 auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (Dauerbeleg im Akt des Finanzamtes betreffend die Bf). Im gegenständlichen Fall ist zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens strittig, ob bestimmte Subventionen im Zusammenhang…
…Behörde mit, dass sie niemals grundbücherliche Eigentümerin des gegenständlichen Grundstücks gewesen sei, weshalb die Vorschreibung von Grundsteuer nicht nachvollzogen werden könne. Es habe niemals eine Parzelle bestanden. Die Verwaltungsgemeinschaft berufe sich auf einen Bescheid aus dem Jahr 2001, den es niemals gegeben habe. Außerdem sei…
…beim Grundvermögen des Erwerbers erfasst. Im Vorlageantrag vom 11.12.2025 wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die Antragsstellerin niemals grundbücherliche Eigentümerin einer Parzelle gewesen und diese vom Finanzamt erfunden worden sei. Die vertraglichen Ansprüche aus dem im Jahr 2000 geschlossene Übergabsvertrag seien nie umgesetzt und sei…
…***Nr1*** (lt. Flächenwidmungsplan) in ein Verhältnis gesetzt und in diesem Verhältnis die steuerfreien restlichen 870 m² (1.000 m² -130 m²) der Nachbar-Parzelle in Bau- und Grünlandfläche aufgeteilt. Die nicht von den 1.000 m² umfassten Teile des Grundstückes wurden bewertet und der Besteuerung…
…Als Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die langjährige Verwaltungspraxis üblicherweise auf eine Parzelle iSd Vermessungsgesetzes abstelle und die Befreiung des Grund und Bodens mit einer Größe von in etwa 1.000 m² beschränke. Dementsprechend werde Grund und Boden in einer angemessenen Größe für ein…
…Schlussbesprechung statt. In Tz 1 der Niederschrift vom 10.09.2015 wurde nachstehender Standpunkt vertreten: Die langjährige Verwaltungspraxis stelle üblicherweise auf eine Parzelle iSd Vermessungsgesetzes ab und beschränke die Befreiung des Grund und Bodens mit einer Größe von in etwa 1.000 m². Dementsprechend werde…
…Kies) Entgelte, die für den Abbau des Bodenschatzes (Kies) vereinnahmt wurden, sind nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Bestimmungen der Umsatzsteuer zu unterziehen (Umsatzsteuersatz 20%). Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 (Vermietung- und Verpachtung von Grundstücken) kann auf Abbauverträge, bei denen sich das…
…00 €, der Wert der Scheune mit 1.627,80 € beziffert. Aufgrund des damals geltenden Flächenwidmungsplanes sei ein Teil der Parzelle als „Dorfgebiet – Bauland“ gewidmet gewesen. Der Sachverständige ging bei seiner Bewertung von einem „Baugrund“ in der Größe von 1.150 m² aus, in…
…hingewiesen, dass der Grundbuchsstand ein anderer sei. Dabei wurde auf einen Grundbuchsauszug vom 02.09.2004 verwiesen. Die Parzelle 111/2 z.B. sei bisher immer mit 1.878 m2 Weingartenfläche geführt worden und sei nach den neuerlichen Grundbuchsauszügen nur mehr 1.721 m2 groß…