…2018, Kommentar, 11. Auflage, § 25 Rz 1). Ausnahmsweise sind Einkünfte aus nsA im Veranlagungsweg (ohne Lohnsteuerabzug) zu erfassen, wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (Veruntreuung, Untreue etc; vgl Jakom, § 25 Rz 2). Da im vorliegenden Fall nicht davon auszugehen ist…
…1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95…
…1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95…
…veruntreute unter ungeprüfter Zitierung Schuch's, nämlich "Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, den veruntreuten Betrag als einkommensteuerpflichtig qualifiziert und zudem eine Finanzstrafe über den Geschäftsführer verhängt. (VwGH 16.01.1991,90…
…Tz. 12). Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, etwa Bestechungsgelder, Warendiebstähle oder durch Veruntreuung oder Untreue. Vorteile…
…Tätigkeit dem Bf. zugeordnet. Ausnahmsweise seien Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungsweg zu erfassen (JAKOM, 2013 § 25 Rz 2), wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (z.B. bei Warendiebstählen, Veruntreuung - siehe VwGH vom 28.04.11, 2008/15/0259, mwN)…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehörten nach der Rechtsprechung des VwGH auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Durch die Stellung als Buchhalterin sei die dadurch im Rahmen des Dienstverhältnisses gebotene Gelegenheit genutzt worden, um sich zu bereichern. Zusätzlich…
…dass Sie Gutscheine und Sachleistungen, die Sie als Angestellter von einem Geschäftspartner Ihres damaligen Dienstgebers Gutscheine und Sachleistungen erhalten haben und sich diese ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet haben. Im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bei der Sicherheitsbehörde haben Sie eine Schadensgutmachung iHv 30.000…
…Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 würden nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneigne. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschaffe, würden aber nicht dem…
…ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle (vgl. VwGH 25.02.1997, 95/14/0112 und VwGH 16.01.1991, 90/13/0285). Geht man davon aus, dass ***1***, wie von der Bf im Vorlageantrag angegeben, ohne ihr Wissen…
…Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern sind…
…Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft, unterliegen aber nicht dem Steuerabzug, sondern sind im…
…da der Bf. sich diese Vorteile ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet hat und erfasste die Beträge im Wege der Veranlagung unter Hinweis auf VwGH 26.11.2002, 99/15/0154. Die Wiederaufnahme des Verfahrens begründete das Finanzamt mit dem Hervorkommen der Tatsachen der Schwarzumsätze…
…mit nichtselbständigen Einkünften, dass die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben. Zufolge § 23 Abs. 2 BAO betrifft dies auch Vorteile, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber insbesondere durch strafbare Handlungen, etwa durch Veruntreuungen, Untreue, Warendiebstähle oder aus Bestechungen, aneignet. Analog einem mit…
…Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 leg. cit. gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle (siehe Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 2. Auflage, Seite 586…
…Dienstverhältnis zählen. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, zB. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle (vgl. VwGH 25.02.1997…
…GmbH ausgestellt hat resultieren. Bei den von der Außenprüfung festgesetzten Beträgen liegt kein Entgelt von dritter Seite vor. Ebenso sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungsweg zu erfassen, wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (z.B. bei Warendiebstählen, Veruntreuung…
…Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet habe, beruhe auf der unreflektierten Übernahme einer EStG-Kommentierung aus dem Jahr 1973, welche der Verfasser des Kommentars in der dritten…
…1.1999, 94/14/0001, wonach zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG auch solche gehören, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeberaneignet, z.B. Bestechungsgelder oder Warendiebstähle; in diesem Sinne auch VwGH 4.10.1995, 95…
…0154, auf Folgendes verwiesen: In beiden Fällen handle es sich bei den gewährten Bezügen zwar um Vorteile aus einem Dienstverhältnis, jedoch um solche, die sich der Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber angeeignet habe. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschaffe…