…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…werde, in denen er sich auf gesicherte Erfahrungstatsachen oder auf eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis stütze. Die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels sei offenkundig, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (VwGH 17.5.2001…
…Ein Widerruf komme in Betracht, wenn eine Aussetzung bewilligt worden sei, weil die Beschwerde zunächst nicht offenkundig erfolglos erschienen sei, aber in weiterer Folge die den Gegenstand des Beschwerdebegehrens bildende Rechtsfrage im Hinblick auf (ein) zwischenzeitig in einem anderen Verfahren ergangenes, den Standpunkt der Abgabenbehörde…
…nicht. Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn eine Aussetzung bewilligt wurde, weil die Beschwerde zunächst nicht offenkundig erfolglos erschien, aber in der weiteren Folge die den Gegenstand des Beschwerdebegehrens bildende Rechtsfrage im Hinblick auf ein zwischenzeitig in einem anderen Verfahren ergangenes, den Standpunkt der Abgabenbehörde…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…sämtliche Tatsachen eigenständig zu beurteilen hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschwerde bereits von vornherein offenkundig erfolglos ist. Der Vollständigkeit halber ist hier festzuhalten, dass diese Beurteilung - wie von der höchstgerichtlichen Judikatur vorgesehen - rein auf dem Beschwerdevorbringen beruht. Die obigen Ausführungen haben keinerlei…
…die Versagung einer begehrten Aussetzung der Einhebung eine Beurteilung der Beschwerde als offenkundig erfolglos erscheinend verlangt, noch die pauschale Behauptung, es seien noch Berichtigungen möglich, dem Grunde nach eine Beurteilung einer Beschwerde in Bezug auf ihre Erfolgswahrscheinlichkeit zulässt"… . Der Bf vermeint in seiner Beschwerde…
…die Versagung einer begehrten Aussetzung der Einhebung eine Beurteilung der Beschwerde als offenkundig erfolglos erscheinend verlangt, noch die pauschale Behauptung, es seien noch Berichtigungen möglich, dem Grunde nach eine Beurteilung einer Beschwerde in Bezug auf ihre Erfolgswahrscheinlichkeit zulässt"… . Der Bf vermeint in seiner Beschwerde…
…an dieser Stelle verwiesen wurde. Die Festsetzung der Säumniszuschläge sei daher nicht mehr als strittig zu bezeichnen. In dem genannten Bescheid, auf den verwiesen wurde bewertet die belangte Behörde die Beschwerde als offenkundig erfolglos und daher wenig erfolgversprechend, abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des…
…jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie zwingend abzuweisen ist, das Beschwerdebegehren mit der Rechtslage eindeutig in Widerspruch steht…
…bei der Finanzbehörde meldet und die Umsatzversteuerung nachweist." Schon aufgrund des Vorwurfs der mangelnden Sachverhaltsermittlungen iZm dem in Italien nach wie vor nicht abgeschlossenen Verfahren kann keinesfalls davon die Rede sein, dass die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde offenkundig erfolglos bleiben muss. So ist nicht nachvollziehbar…
…Bedacht zu nehmen ist. Wie das Finanzamt in seiner Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, erscheint ein Rechtsmittel nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…93/17/0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…Rechtsprechung Bedacht genommen noch begründet, warum die behauptete Erfolglosigkeit der Beschwerde und des Vorlageantrages offenkundig sein sollten. Die belangte Behörde habe mit dieser Begründung und dem Spruch des angefochtenen Bescheides darüber hinaus auch eindeutig das ihr auferlegte Determinierungsgebot verletzt. Nach dem in § 59 AVG normierten…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen sei. Ein Rechtsmittel erscheine nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig sei. Als offenkundig erfolglos könne eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen sei…
…Behörde auf Seite 1 des bekämpften Bescheides auf „die ausführliche Begründung“ in ihrem Bescheid und führe anschließend aus, dass eine Beschwerde als offenkundig erfolglos zu qualifizieren sei, wenn „der Abgabepflichtige eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht oder ein Bescheid in Punkten angefochten…
…nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe…
…des § 212a Abs 2 lit a BAO sei eine Beschwerde nur dann wenig erfolgversprechend, wenn deren Erfolglosigkeit objektiv und ex ante betrachtet offenkundig sei und die Abgabenbehörde aufgrund belastbarer Tatsachen darauf vertrauen dürfe, dass der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsmittel keinen Erfolg haben werde (Althuber, ÖStZ…
…0055, insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerdeetwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…