BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf , wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Beschwerde vom 8.12.16 gegen den Abweisungsbescheid vom 18.11.16 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2011…
…2015 laufenden Finanzstrafverfahrens abgewiesen. Der Bescheid wurde am 04.05.2018 postalisch hinterlegt und ist mir am 07.05.2018 zugekommen. Innerhalb offener Frist erhebe ich gegen diesen Bescheid nachstehende Beschwerde an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde. Bekämpfter Bescheid: Am 26.07.2016 und 28…
…eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren, das im gegenständlichen Fall durch die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom selben Tag in der Glücksspielabgabensache selbst nicht mehr offen wäre. Der Aussetzungsantrag sei…
…belangte Behörde verabsäumt habe, die behauptete fehlende Ungewissheit durch entsprechende Ermittlungsschritte zu dokumentieren. Insbesondere hätten gerade im Zuge einer Außenprüfung getätigte Ermittlungsschwächen der Abgabenbehörde in ein - bis dato noch offenes Rechtsmittelverfahren - betreffend das Jahr 2009 gemündet, wobei vorangeführte Fehler Auswirkungen in die Folgejahre zeitigen, bzw…
…wurde Verfahrensverlauf betreffend Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 14.02.2018: Am 06.10.2008 erging der Erstbescheid in dem die Einkommensteuer 2006 vorläufig festgesetzt wurde. Als Grund für die Vorläufigkeit wurde ein nicht näher bezeichnetes offenes Rechtsmittelverfahren angegeben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft…
…gegen eine Vielzahl von Geschäftszahlen der Jahre 2022 und 2023 an, jedoch nicht die gegenständliche Geschäftszahl. Dadurch wurde kein offenes Rechtsmittel gegen die gegenständliche Vollstreckungsverfügung erhoben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eingangs wird festgehalten, dass Gegenstand dieses Beschlusses ausschließlich das Verfahren zur Zahl MA67/226701281451…
…2014, 2015 und 01-06/2016 seien am 16.08.2016 mittels Beschwerde bekämpft worden. Hier liege ebenfalls ein offenes Rechtsmittelverfahren vor, eine Beschwerdevorentscheidung sei bis dato nicht ergangen. Die angeführten Beträge hätten grundsätzlich auf Vorschreibungen von Kommunalsteuern für Vortragende beruht. Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung…
…2014, 2015 und 01-06/2016 seien am 16.08.2016 mittels Beschwerde bekämpft worden. Hier liege ebenfalls ein offenes Rechtsmittelverfahren vor, eine Beschwerdevorentscheidung sei bis dato nicht ergangen. Die angeführten Beträge hätten grundsätzlich auf Vorschreibungen von Kommunalsteuern für Vortragende beruht. Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung…
…dies mit Beschwerdevorentscheidung bescheidmäßig verfügt habe. Zu Unrecht führe das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass kein offenes Rechtsmittelverfahren anhängig sei. Es sei jedoch gegen alle ergangenen Bescheide des Finanzamtes das Rechtsmittel der Beschwerde bzw. ein Vorlageantrag eingebracht worden, worüber das BFG bisher noch nicht…
…12 bis 14 und 16 AbgEO). Der Bf begründe den Einstellungsantrag damit, dass die Pfändung nicht rechtens sei, da gegen den ursprünglichen Festsetzungsbescheid (C) ein offenes Rechtsmittelverfahren bestehe, somit keine Sicherstellung/Pfändung möglich sei. Die Aussetzung der Einhebung wurde auch dort gestellt und befände sich…
…der Hauptsache eingebrachte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sei mit Bescheid vom 16. April 2013 abgewiesen worden, weil in der Hauptsache kein offenes Rechtsmittel mehr vorgelegen sei. Werde einem Aussetzungsantrag nicht stattgegeben, so ende der Zeitraum für die Zinsenberechnung mit der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides…
…des Zollamtes Linz Wels vom 15. Februar 2013, Zl. 520000/90119/8/2013, mit der Begründung abgewiesen, es liege kein offenes Rechtsmittel mehr vor. Mit Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 9. April 2013, Zl. 520000/03694/01/2013, wurden gemäß Art. 244 ZK iVm …
… 212a fordere ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Verfahren. Im vorliegenden Fall habe der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Beschwerdevorentscheidung (richtig wohl Erkenntnis) vom 15.7…
…die Einbringung der Abgabenschuldigkeiten gemäß § 230 BAO gehemmt und gemäß § 217 Abs. 4 BAO keine Säumniszuschläge zu entrichten. Im Übrigen werde auf die Aktenlage verwiesen (offenes Rechtsmittel gegen den ersten Säumniszuschlag). In eventu werde der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO mit Verweis auf die…
…dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls habe der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 5.8.2014 betreffend die zugrundeliegende Gebührensache geendet. Die vorliegende Beschwerde vom 8.9.2014 werde jedoch als…
…Abgaben) würde ja darin bestehen, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis dass Beschwerdeverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung sei daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Diese Voraussetzungen würden eindeutig vorliegen, weshalb gestellt wird der…
… 212a Abs 5 BAO anlässlich einer über die Beschwerde ergehenden Erledigung. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Es sei daher korrekterweise im Zuge der Erledigung des Beschwerdeverfahrens "der Antrag auf Aussetzung der Einbringung" abgelaufen und seien daher Aussetzungszinsen festzusetzen gewesen…
…dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls endete der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 20.10.2014. Ihr Aussetzungsantrag war daher abzuweisen. Der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Beschwerde konnte daher kein Erfolg…
… 212a BAO fordere ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls habe der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 5. Juni 2014 in der Grunderwerbsteuersache selbst geendet. Der…
…212a BAO fordere ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls ende der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom 09.01.2023. Der Aussetzungsantrag sei daher abzuweisen gewesen…