…ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 2, unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien (311 BlgNR 21. GP, 196) und auf VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen…
…sollen mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (ErläutRV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; BFG 5.11.2024, RV/6100385/2023). Entscheidend ist allein die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…
…0175, ausgeführt hat, ist Zweck der mit BGBl I 2000/142 (Budgetbegleitgesetz 2001) eingeführten Gesetzesbestimmung des § 205 BAO der Ausgleich möglicher Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht…
…die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (vgl. Ritz, SWK 2001, S. 27; UFS 26.1.2004, RV/0344-S/03). Bescheide über die Festsetzung der…
…c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 oder 4 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des …
…mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben würden (ErläutRV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; BFG 1.4.2021, RV/2100333/2019). Entscheidend sei einzig die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…
…dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht, ob tatsächlich Zinsen in Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen lukriert werden konnten. Nach § 205 Abs. 1 BAO sind jeweils Differenzbeträge zu verzinsen, insbesondere jene, die sich aus einer Gegenüberstellung einer neuerlichen Abgabenfestsetzung mit der bisher…
…geführt haben, für das Entstehen der Anspruchszinsen unerheblich sind. Entscheidend ist lediglich die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw Zinsnachteilen. Zu den eingewendeten verfassungsrechtlichen Bedenken wird ausgeführt, dass nach Ansicht des erkennenden Gerichtes keine Bedenken aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit gegen die Anwendung des §…
…objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (vgl Ritz, SWK 2001, S. 27; UFS 26.1.2004, GZ. RV/0344-S/03). Bescheide über die Festsetzung der…
…Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist es bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Die Verzinsung unterscheidet nicht, ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen (allenfalls durch Bescheid verlängerten…
…Festsetzung von Anspruchszinsen ist allein die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist es daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist. Die Verzinsung unterscheidet somit nicht, ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der…
…ob die Festsetzung der Einkommensteuer wegen Verletzung der Pflicht des Finanzamtes, über die Abgabenerklärung ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden, später erfolgt. Gemäß § 205 BAO festgesetzte Zinsen sind weder Sanktion noch Druckmittel oder gar Strafe, sondern Ausgleich für die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…
…ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (Ritz/Koran, BAO8 § 205 BAO Rz 2). Der Einwand, aufgrund der "außergewöhnlichen Verfahrensdauer" sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt…
…sollen Anspruchzinsen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (ErlRV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; BFG 1.4.2021, RV/2100333/2019). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…
…objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (vgl Ritz, SWK 2001, S. 27; UFS 26.1.2004, GZ. RV/0344-S/03). Bescheide über die Festsetzung der…
…33). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist es daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt. Die Verzinsung unterscheidet daher nicht, ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Erklärungsfrist einreicht…
…bis 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres entrichtet wurden. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu wiederholt ausgesprochen, dass mit der Anknüpfung an die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen der Gesetzgeber zu erkennen gegeben hat, dass er die Ursachen, die…
…möglich gewesen wäre, seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachzukommen. Unbekämpft blieb die Berechnung der Anspruchszinsen an sich. Das Finanzamt Österreich (kurz FAÖ) wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Oktober 2023 als unbegründet ab. Entscheidend sei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die…
…Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Anspruchszinsen sollten (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben würden (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Entscheidend sei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…
…auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Die Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. -nachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw…