…das Vorbringen des Bf. sei zu vage, um die Gefährdung der Einbringlichkeit zu entkräften, ist nicht entscheidend. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die objektive Gefährdungseignung entscheidend, die mit dem Verhalten des Abgabepflichtigen verbunden ist. Nur wenn tatsächlich darauf abgezielt wird, das Vermögen dem Zugriff…
…13.5.2016 brachte die beschwerdeführende Partei ergänzend vor, das Finanzamt komme in ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 12.4.2016 zusammengefasst zum Ergebnis, dass gegenständlich eine objektive Gefährdungseignung der Einbringlichkeit gegeben erscheine, was sich insbesondere daraus ableiten lasse, als der Beschwerdeführer im Veranlagungsverfahren nicht den abgabenrechtlichen…
…und damit der österreichischen Abgabengläubigers befand, dem Zugriff bzw der Verfügungsmacht des Abgabenpflichtigen und damit des österreichischen Abgabengläubigers entzogen wurde, woraus sich eine objektive Gefährdungseignung des Verhaltens ergab. Genau eine solche Vermögensverschiebung liegt aber-wie schon unter Punkt 3. des ergänzenden Vorbringens vom 20.1…
…Erst ein bestimmtes, auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten der Partei schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv der Partei. Ein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten liegt z.B…
…gemäß § 243 BAO vorgenommen worden. Nach der herrschenden Rechtsmeinung sei eine Aussetzung nach § 212a BAO grundsätzlich auch zulässig, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei. Entscheidend sei hier die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden sei (vgl. VwGH 25.10.1994, 94/14/0096…
…Verhalten zu berücksichtigen, das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH…
…das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang stehe; sie habe vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Im gegenständlichen Fall habe…
…lit. c BAO entgegenstehendes Verhalten gegeben ist, wobe die objektive Gefährdungseignung ausschlaggebend ist und nicht die dahinterstehende Motivation. Bedeutsam ist nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes Verhalten des Abgabepflichtigen, sondern auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten (VwGH 29.6.1999…
…mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv der Abgabepflichtigen.2 So kann es etwa für eine Aussetzung der Einhebung schädlich sein, wenn der Antragsteller sein Vermögen an nahe Angehörige3, eine Stiftung4 oder nahestehende Gesellschaften5 überträgt. Die objektive Gefährdungseignung ist mit dem vorliegenden…
…stattgefunden hat und somit der Tatbestand des §212a Abs 2 lit c BAO erfüllt wurde." Dem kann jedoch nicht gefolgt werden. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die objektive Gefährdungseignung entscheidend, die mit dem Verhalten des Abgabepflichtigen verbunden ist. Nur wenn tatsächlich darauf abgezielt wird…
…der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen…
…der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen…
…Zusammenhang vorgebrachten Einwendungen gehen damit ins Leere. Erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999…
…einer erfolgreichen Fortsetzung solcher Versuche zu missbrauchen (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/15/0044). Für die Bejahung einer Gefährdung ist die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten des Abgabepflichtigen verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen maßgeblich (VwGH 25.10.1994, 94/14/0096…
…Aussetzung nicht unzulässig. Erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des AbgPfl schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung […]." 2.2. Die "Begründung" des Sicherstellungsauftrages erschöpfe sich in Ausführungen, denen teils jeglicher…
…Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Eindringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Das…
…Bf zuzurechnen sind und damit ein der Aussetzung entgegenstehendes Verhalten des Bf vorliegt. Für die Anwendung des § 212 a Abs 2 lit c BAO ist die objektive Gefährdungseignung entscheidend, die mit dem Verhalten verbunden ist und nicht die Motivation des Abgabepflichtigen (VwGH 25.10.1994…
…Erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Weder aus dem Wortlaut der genannten Gesetzesstelle noch aus ihrem Zweck…
…Erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Weder aus dem Wortlaut der genannten Gesetzesstelle noch aus ihrem Zweck…
…nicht unzulässig, ist zutreffend. Erst ein bestimmtes, auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/15/0044). Auch trifft es zu, dass…