…Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Zweifelsfrei…
…zu ändern. Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also…
…Verhalten zu berücksichtigen, das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH…
…das Vorbringen des Bf. sei zu vage, um die Gefährdung der Einbringlichkeit zu entkräften, ist nicht entscheidend. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die objektive Gefährdungseignung entscheidend, die mit dem Verhalten des Abgabepflichtigen verbunden ist. Nur wenn tatsächlich darauf abgezielt wird, das Vermögen dem Zugriff…
…13.5.2016 brachte die beschwerdeführende Partei ergänzend vor, das Finanzamt komme in ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 12.4.2016 zusammengefasst zum Ergebnis, dass gegenständlich eine objektive Gefährdungseignung der Einbringlichkeit gegeben erscheine, was sich insbesondere daraus ableiten lasse, als der Beschwerdeführer im Veranlagungsverfahren nicht den abgabenrechtlichen…
…und damit der österreichischen Abgabengläubigers befand, dem Zugriff bzw der Verfügungsmacht des Abgabenpflichtigen und damit des österreichischen Abgabengläubigers entzogen wurde, woraus sich eine objektive Gefährdungseignung des Verhaltens ergab. Genau eine solche Vermögensverschiebung liegt aber-wie schon unter Punkt 3. des ergänzenden Vorbringens vom 20.1…
…Erst ein bestimmtes, auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten der Partei schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv der Partei. Ein auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten liegt z.B…
…gemäß § 243 BAO vorgenommen worden. Nach der herrschenden Rechtsmeinung sei eine Aussetzung nach § 212a BAO grundsätzlich auch zulässig, wenn die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei. Entscheidend sei hier die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden sei (vgl. VwGH 25.10.1994, 94/14/0096…
…Verhalten zu berücksichtigen, das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH…
…das mit dem Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang stehe; sie habe vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Im gegenständlichen Fall habe…
…lit. c BAO entgegenstehendes Verhalten gegeben ist, wobe die objektive Gefährdungseignung ausschlaggebend ist und nicht die dahinterstehende Motivation. Bedeutsam ist nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes Verhalten des Abgabepflichtigen, sondern auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten (VwGH 29.6.1999…
…Begründung der Abgabenbehörde verkenne die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 212a Abs. 2 lit c BAO. Eine objektive Gefährdungseignung der gesetzten Maßnahmen liege nicht vor. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045) sei der Normzweck des § 212a Abs. 2 lit…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…Aussetzungsantrag in engem zeitlichen Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH…
…vor, wenn er sein Vermögen an nahe Angehörige überträgt (VwGH 25.10.1994, 94/14/0096). Entscheidend ist die objektive Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam ist nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes…
…Vermögensverschiebung ins Ausland sei von einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben auszugehen. Dabei sei die objektive Gefährdungseignung und nicht die Motivation des Abgabepflichtigen entscheidend. In der dagegen erhobenen Berufung bestreitet die rechtliche Vertretung des Berufungsführers eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 294 BAO…
…deren Durchsetzung er gefährdete, bereits erkennbar geworden wäre (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Entscheidend sei zudem die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.06.1999, 98/14/0123). Der vor kurzem vorgenommene Versuch, wesentliche Betriebsgrundlagen…