…Aus dem Spruch des Zuzugsbegünstigungsbescheides vom 2. Jänner 2014 ergibt sich, dass dessen normativer Inhalt darin besteht, die mit dem Zuzugsbegünstigungsbescheid vom 19. April 2011 gewährte Begünstigung für die Jahre 2014 bis 2016 zu verlängern, sodass die Spruchpunkte 1 und 2 des Bescheides vom 19…
…und Judikatur kein Bescheid, weil kein normativer Inhalt vorliegt. Davon ist aber bei der Beschwerdevorentscheidung und dem Sicherstellungsauftrag vom 1. Juli 2020 nicht auszugehen. Diese Bescheide enthalten jeweils einen Spruch, aus dem hervorgeht, dass das Finanzamt die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers für detailliert…
…ausschließen würde. Werbungskosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung hängen in rechtlicher Hinsicht nicht davon ab, ob Erfordernisse des § 4 Pendlerverordnung erfüllt sind. Die PendlerVO ist (auch) zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergangen. Normativer Inhalt des § 20 Abs. 1 Z…
…bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. Im gegenständlichen Fall ist das Verfahren, das wiederaufgenommen werden sollte, jenes mit dem eine Wertfortschreibung des Einheitswertes…
…kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, § 303 Tz 6). 7.) Letztgenannter Rechtsansicht schließt sich das Bundesfinanzgericht an. Dies aus folgenden Erwägungen: 7.1.) Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 dienen die Änderungen der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht…
…96/13/0081, feststellt, ,ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet' (so BFG vom 06. 04. 2017, RV/5101234…
…eindeutigem Inhalt des Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend (VwGH 4.10.1985, 95/15/0107, ÖStZB 1996, 391). Der Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO vom 19. Jänner 2013 enthält den Bescheid…
…agierenden Personen seitens der Dienststelle 10 jedenfalls als Organwalter des Finanzamtes Österreich tätig geworden ist, wovon auch aufgrund des Inhaltes sowie der im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerdevorentscheidung verwendeten Formulierungen auszugehen ist. Dass die in Punkt II.1 dieser Entscheidung dargestellten Auskunftsersuchen des Bf…
…Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Automationsunterstütze Datenverarbeitung Ein Bescheid ist ein individueller…
…Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Automationsunterstütze Datenverarbeitung Ein Bescheid ist ein individueller…
…Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Automationsunterstütze Datenverarbeitung Ein Bescheid ist ein individueller…
…habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und stellte im Vorlagebericht neben der Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und der den angefochtenen Bescheiden zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen den dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt folgendermaßen dar: In gegenständlicher Angelegenheit sei die Berufsrettung Wien am 29…
…im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner…
…„ Normativ “ und damit rechtsgestaltend ist der Spruch eines Bescheides. Was Gegenstand eines Bescheides ist, ist daher ausschließlich dem Inhalt des Bescheidspruches zu entnehmen. Die Bescheidbegründung darf zur Auslegung (= Deutung) des Bescheidspruches nach den Auslegungsregeln der §§ 6 ff herangezogen werden. Ein Heranziehen der Bescheidbegründung setzt…
…Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes sind allesamt unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Bescheidausstellende Behörde und Bescheidmerkmale Gemäß …
…96/13/0081, feststellt, ,ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet' (so BFG vom 06. 04. 2017, RV/5101234…
…2. und 3., soweit damit der Spruchpunkt II. des Bescheides des Zollamtes Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-37, aufgehoben wurde, wurde das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Begründend wurde betreffend Spruchpunkt II. im Wesentlichen ausgeführt, es handle sich bei der…
…keine normative Qualität. Solcherart sind die bei den Mitteilungen nach Art. 221 ZL des Zollamtes enthaltenen Erläuterungen "5EV…EUSt-Anwendung von § 26 Abs.3 Z.2 UStG" und die Hinweise auf den Regelungsinhalt des § 26 Abs.5 UStG kein normativer Bestandteil eines Bescheidspruches und…
…keine normative Qualität. Solcherart sind die bei den Mitteilungen nach Art. 221 ZL des Zollamtes enthaltenen Erläuterungen "5EV…EUSt-Anwendung von § 26 Abs.3 Z.2 UStG" und die Hinweise auf den Regelungsinhalt des § 26 Abs.5 UStG kein normativer Bestandteil eines Bescheidspruches und…
…den festgestellten Sachverhalt auf den Inhalt des vom Zollamt Wien vorgelegten Abgabenaktes und die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vom 27. Jänner 2020. Die Feststellungen sind im Wesentlichen unbestritten. Rechtliche Würdigung: Zu 1, 2. und 3.,Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides (Erstattung gemäß Art…