…96/15/0015, 0016; 28.01.1998, 95/13/0141). Ebenso führen auch zu niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter zu einer verdeckten Ausschüttung. Als nicht fremdüblich sind zinsenlose Darlehen (VwGH 06.02.1990, 89/14/0034), unverzinsliche Verrechnungsforderungen, durch verspätete Zinsenverrechnung entgangene Zinseszinsen, der Verzicht…
…bei Eingehen der Kapitalinvestition feststeht." Wenn bereits zum Erwerbszeitpunkt der Tilgungsverlust aus dem Überparierwerb feststehe, sei im Hinblick auf die übermarktmäßig verzinste Anleihe von einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung der Zinserträge auszugehen. Weiters führt die Beschwerdeführerin VwGH 25.11.2002, 99/14/0099…
…die Nichtfestlegung der Fälligkeit von Zinsen und eines Kreditrahmens (VwGH 24.11.1993, 92/15/0113 mwH) anzusehen. Gewährt die Körperschaft ihrem Anteilseigner ein Darlehen und wird dieses niedrig oder gar nicht verzinst, liegt in Höhe der entgangenen Zinsen (verhinderte Vermögensmehrung) eine verdeckte Ausschüttung vor…
…Berechnung erfolgt anhand der im Erlass des BMfF v. 17.12.2003, 08 0104/2-IV/8/03 zur Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten, dargelegten Berechnungsmethode (www.bmf.gv.at/steuern/Berechnungsprogramme - § 16 BewG und …
…Berechnung erfolgt anhand der im Erlass des BMfF v. 17.12.2003, 08 0104/2-IV/8/03 zur Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten, dargelegten Berechnungsmethode (www.bmf.gv.at/steuern/Berechnungsprogramme - § 16 BewG und …
…Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird. Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, zu § 12 Anm. 19, 20). § 14 Abs. 2 BewG besagt, dass Forderungen…
…VwGH 23.4.1974, 1093/73). Solche besondere Umstände liegen ua vor, wenn eine Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird (VwGH 24.4.1997, 93/15/0066). Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Nach § 26 GebG gelten…
…erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird. Auf den gegenständlichen Fall bezogen, kann es sein, dass aus Sicht des Gesellschafters die Forderung "wertlos" war. Für die Bf. jedoch war ihre Verpflichtung, die Schuld…
…Schulden auf dem betrieblichen Kontokorrentkonto (Entwicklung Bankkonten, Honorare und Forderungen 1994-2013= Beilage zum Schreiben des Bf vom 29.3.2019; Pfandurkunde vom November 2006). An den Vereinbarungen mit der Kreditgeberin (Vereinbarung eines endfälligen und niedrig verzinsten Frankenkredites, Besicherung durch ein dem Kreditgeber verpfändetes Wertpapierdepot…
…Schulden auf dem betrieblichen Kontokorrentkonto (Entwicklung Bankkonten, Honorare und Forderungen 1994-2013= Beilage zum Schreiben des Bf vom 29.3.2019; Pfandurkunde vom November 2006). An den Vereinbarungen mit der Kreditgeberin (Vereinbarung eines endfälligen und niedrig verzinsten Frankenkredites, Besicherung durch ein dem Kreditgeber verpfändetes Wertpapierdepot…
…Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird. Nennwert ist der Betrag, den nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses der Gläubiger fordern kann und demgemäß der Schuldner entrichten muss (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, zu § 12 Anm. 19, 20). § 14 Abs. 2 BewG besagt, dass Forderungen…
…durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen ua vor, wenn eine Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird. Auf den gegenständlichen Fall bezogen, kann es sein, dass aus Sicht des Gesellschafters die Forderung "wertlos" war. Für die Bf. jedoch war ihre Verpflichtung…
…durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen ua vor, wenn eine Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird. Auf den gegenständlichen Fall bezogen, kann es sein, dass aus Sicht des Gesellschafters die Forderung "wertlos" war. Für die Bf. jedoch war ihre Verpflichtung…
…Abschlusses des Vergleiches hafteten ein Bankkredit IHv € 70.000,00 und ein niedrig verzinstes Wohnbauförderungsdarlehen mit einem abgezinsten Betrag iHv € 11.123,08 aus und wurden diese - auf der EZ *** KG *** ORT pfandrechtlich sichergestellten Forderungen - von Herrn BF zur Alleinzahlung übernommen. Für die…
…Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden ist nach § 14 Abs. 3 BewG zu ermitteln. Nachdem gesetzlich festgelegt ist, dass unverzinsliche befristete Kapitalforderungen mit dem abgezinsten Betrag, d.h. dem entsprechend niedrigeren Gegenwartswert anzusetzen sind, ist es zwangsläufig, dass auch bei niedrig verzinsten befristeten Kapitalforderungen entsprechend…
…der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben. Abs. 2: Unternehmen, die sich steuerlich nicht wohlverhalten haben, sind von der Gewährung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen; bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen. Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie § 2: Förderungen…
…Verzinsung, Sicherheiten,...) lagen im Zeitraum der Außenprüfung nicht vor, die Forderungen wurden aber angemessen verzinst, die Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet. Der Gesellschafter selbst verfügt über keine liquiden Mittel und abgesehen von einer (It. Auskunft des Geschäftsführers) mit Bankschulden belasteten Eigentumswohnung auch über kein Vermögen. Das…
…Die Vermögenspositionen seien nicht verzinst, demzufolge seien sie mit dem Barwert zum 31. Marz 2010 bewertet worden. In der Beilage III dazu unter Punkt 4. (Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) wird dort festgehalten, dass die Forderung gegenüber der ***1*** mit…
…auf einem Verrechnungskonto erfasst. Dieses Verrechnungskonto wurde - im Jahr 2010 mit einem Betrag in Höhe von € 23.857,00 und - im Jahr 2011 mit einem Betrag in Höhe von € 28.627,40 verzinst. Im Jahr 2009 wurden keine Zinsen dem Verrechnungskonto angelastet bzw…
…dass die Verrechnungskonten als ausgeschüttet anzusehen sind. Es bestünde der Wille zur Rückführung der verzinsten Verrechnungskonten und es hätte niemals die Vermutung einer Uneinbringlichkeit seitens der Gesellschaft geschweige denn der Wille zu einem Forderungsverzicht bestanden. Das subjektive Tatbild, das Akzept der Körperschaft einer Minderung des…