…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen…
…solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen…
…solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen…
…wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, kann eine sehr niedrige Verzinsung einen Umstand darstellen, der gemäß § 14 Abs. 1 BewG einen niedrigeren Wert als den Nennwert begründet. Der Wert derartiger Forderungen und Schulden wird mit einem Betrag angesetzt, der nach Abzug von Jahreszinsen bis…
…als niedrig verzinste befristete Kapitalforderung, mit dem dafür geltenden niedrigeren Gegenwartswert anzusetzen. Insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, kann eine sehr niedrige Verzinsung einen Umstand darstellen, der gemäß § 14 BewG einen niedrigeren Wert als den Nennwert begründet. Der Wert derartiger Forderungen und…
…96/15/0015, 0016; 28.01.1998, 95/13/0141). Ebenso führen auch zu niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter zu einer verdeckten Ausschüttung. Als nicht fremdüblich sind zinsenlose Darlehen (VwGH 06.02.1990, 89/14/0034), unverzinsliche Verrechnungsforderungen, durch verspätete Zinsenverrechnung entgangene Zinseszinsen, der Verzicht…
…etc.) die Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis ohne Anzinsung allfälliger niedrig verzinslicher Darlehen zu berechnen. Dagegen richtet sich der gegenständliche Vorlageantrag des Bw vom 31. Oktober 2008. Auf den Gesamtkaufpreis seien durch den Vertragsverfasser irrtümlich zwei niedrig verzinste Darlehen mit dem Nominalbetrag angerechnet worden und nicht (richtig…
…einem bloßen Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Die Berufung führt u.a. begründend aus: "...............Das Wohnbauförderungsdarlehen haftete aus mit € 38.336,62. Dieses Darlehen war niedrig verzinst. Durch das Land Niederösterreich wurde die Zustimmung zur Darlehensübernahme gegeben. Gegenleistung ist jene Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…