***Bf1-Schwester-B.V.***, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin, war für sämtliche Finanzierungsfragen zuständig. Bereits am 27.3.2007 hat die ***Tochter-GmbH*** ein "Corporate Functions Service Agreement" mit der ***Bf1-Schwester-B.V.*** und der ***Bf1-Mutter…
…Ernennung zuständigen Organ suspendiert und entlassen werden. Die Eintragung in das niederländische Handelsregister ist keine konstitutive Voraussetzung für die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers. ***Bf1-Schwester-B.V.***, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin, war für sämtliche Finanzierungsfragen zuständig…
…auf eine gebietsansässige Muttergesellschaft, die gebietsansässige Tochtergesellschaften hält, Anwendung findet, nicht aber auf gebietsansässige Schwestergesellschaften, deren gemeinsame Muttergesellschaft ihren Sitz nicht in diesem Mitgliedstaat und dort keine Betriebsstätte hat. Zugrundeliegend sah das niederländische Gruppenbesteuerungssystem vor, dass in dem Fall, dass eine Muttergesellschaft, die zumindest 95…
…auf eine gebietsansässige Muttergesellschaft, die gebietsansässige Tochtergesellschaften hält, Anwendung findet, nicht aber auf gebietsansässige Schwestergesellschaften, deren gemeinsame Muttergesellschaft ihren Sitz nicht in diesem Mitgliedstaat und dort keine Betriebsstätte hat. Zugrundeliegend sah das niederländische Gruppenbesteuerungssystem vor, dass in dem Fall, dass eine Muttergesellschaft, die zumindest 95…
…Vertretern der niederländischen Holding abgeschlossen wurde, sichergestellt. ***XY*** (***Land2***) war über ihre Beteiligung an der niederländischen Holding mit der Beschwerdeführerin gesellschaftsrechtlich und personell verflochten. Hinsichtlich der Finanzierung des Kaufs tritt noch eine weitere Verflechtung hinzu, als die Finanzierung zwar unmittelbar von einer Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin…
…organschaftlichen Vertretern der niederländischen Holding abgeschlossen wurde, sichergestellt. ***XY*** war über ihre Beteiligung an der niederländischen Holding mit der Beschwerdeführerin gesellschaftsrechtlich und personell verflochten. Hinsichtlich der Finanzierung des Kaufs tritt noch eine weitere Verflechtung hinzu, als die Finanzierung zwar unmittelbar von einer Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin…
…organschaftlichen Vertretern der niederländischen Holding abgeschlossen wurde, sichergestellt. ***XY*** war über ihre Beteiligung an der niederländischen Holding mit der Beschwerdeführerin gesellschaftsrechtlich und personell verflochten. Hinsichtlich der Finanzierung des Kaufs tritt noch eine weitere Verflechtung hinzu, als die Finanzierung zwar unmittelbar von einer Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin…
…ihre Ermittlungspflicht nicht erfüllt, weil sie es unterlassen habe, an die Schweiz, Liechtenstein, Niederlande oder niederländische Antillen Auskunftsersuchen zu richten. Es bestehe daher keine Schätzungsbefugnis. Darüber hinaus seien die Grundlagen der Schätzung nicht geeignet. Die Außenprüfung habe die Schätzungsgrundlage lediglich oberflächlich ermittelt. Die herangezogenen Vergleichszahlen…
…Vielzahl an gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen (zB ***Bank 1***, ***Schwestergesellschaft 1*** und ***Schwestergesellschaft 2***, Managementverträge ***Immobiliengesellschaft 1*** und ***Immobiliengesellschaft 2***), welche sich insbesondere auch auf ausländische Gesellschaften erstreckte (zB Stiftungen in Liechtenstein und Briefkastengesellschaften auf den niederländischen Antillen). Vermögen wurde gezielt nach Übersee verbracht bzw dort investiert…
…2017 beantragte. Gruppenträger sollte die Beschwerdeführerin sein, Gruppenmitglieder ihren inländischen Tochtergesellschaften **T1-GmbH** und **T2-GmbH** (Schwestergesellschaften), an denen sie unmittelbar 100 % bzw 99,8 % des Stammkapitals und der Stimmrechte besaß. Mit Bescheid vom 26.6.2019 wies die belangte Behörde den Antrag ab, weil…
…Die Alleingesellschafterin der Bf, die M GmbH, steht ihrerseits im Eigentum zweier niederländischer B.V.´s; die beiden Geschäftsführer der Bf sind in den Niederlanden ansässig. 3. Neben der Beteiligung an der Bf hält die M GmbH Beteiligungen in unterschiedlichem Ausmaß an acht weiteren österreichischen…
…Die Alleingesellschafterin der Bf, die M GmbH, steht ihrerseits im Eigentum zweier niederländischen B.V.´s; die beiden Geschäftsführer der Bf sind in den Niederlanden ansässig. 3. Neben der Beteiligung an der Bf hält die M GmbH Beteiligungen in unterschiedlichem Ausmaß an acht weiteren österreichischen…