…23. Mai 1997 dauernden Strafverfahren nachweisen können, dass Organwalter der Republik Österreich Straftäter seien, dass die Republik Österreich in drei Verfahren wegen Verfassungsbruch in Straßburg rechtskräftig verurteilt worden sei, dass die Finanzprokuratur dem Bf. zugesprochene Kosten nicht bezahle, weshalb lt. Schreiben der Bundespräsidentschaftskanzlei vom 31…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen. Weiters brachte die Beschwerdeführerin erneut vor, dass der angefochtene Bescheid nicht vom herangezogenen Feststellungsbescheid abgeleitet werden könne, da dieser mangels Zustellung weder wirksam geworden noch in Rechtskraft erwachsen sei. Zudem sei der angefochtene Bescheid auch deshalb unrichtig, weil er gegen das…
…ein Pfandrecht zu verschaffen, dessen Rang auch für die nachfolgende Exekution zur Hereinbringung der Abgaben maßgebend ist. Dadurch wird die rechtlich erst später zulässige Durchsetzung des Abgabenanspruches gewährleistet. Die Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages ist nicht erforderlich. Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs. 1 AbgEO erfordert…
…reformatio in peius unzulässig sei. Entsprechend der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu den abgabenrechtlichen Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (Hinweis VwGH 30.5.1995…
…die Festsetzung rechtskräftig ist, ob die Festsetzung mit Bescheidbeschwerde angefochten ist und ob die maßgebliche Selbstberechnung der Stammabgabe richtig ist. Nach der Rechtsprechung bestehen keine Bedenken, wenn über Beschwerden gegen Säumniszuschläge entschieden wird, obwohl über die gegen den Stammabgabenbescheid gerichtete Beschwerde noch nicht abgesprochen wurde…
…durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gestellt, weswegen die Beschwerde vom 14. Juli 2014 bis dato nicht rechtskräftig erledigt worden wäre und daher auch noch nicht feststehe, ob die vorgeschriebene Erbschaftsteuer von der Antragstellerin überhaupt zu entrichten sei. Weiters sei festzuhalten, dass gegen den Bescheid vom 23…
…unberücksichtigt geblieben wären, sei nicht nachvollziehbar. Sollte es die vom Beschwerdeführer behaupteten Verluste tatsächlich gegeben haben, sei es im erfolgten Prüfungsverfahren nicht Aufgabe der Finanzbehörde, die bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheide der verjährten Jahre 1994 bis 1997 inhaltlich auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Aus den…
…sind nicht zulässig. Eine Beschwerde gegen einen Vorauszahlungsbescheid ist demnach abzuweisen, auch wenn der zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Der Vorauszahlungsbescheid bleibt aufrecht, solange er nicht aufgehoben oder geändert wird. Die Beschwerde erweist damit insgesamt als unbegründet. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein…
…getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 295 (1) BAO: Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der…
…Weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zugrundeliegenden Abgabenfestsetzung sei nötig. Säumniszuschläge fielen grundsätzlich immer dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden und keine im Gesetz taxativ aufgezählten Aufschiebungsgründe oder Ausnahmetatbestände vorlägen. Im Falle einer späteren Abänderung oder Aufhebung…
…abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob Rechtskraft bereits eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben…
…In § 3 wurde festgelegt, dass die Verordnung auf alle zum Zeitpunkt der Kundmachung der Verordnung noch nicht rechtskräftig veranlagten Fälle anzuwenden ist. Mit Eingabe vom 23. März 2021 nahm der Bf. durch seinen Vertreter die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Entscheidung durch…
…für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Zu den Feststellungen über die im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO mit Bindung für das den einzelnen Gesellschafter betreffende Einkommensteuerverfahren abzusprechen ist, gehören auch Feststellungen…
…Der an die GM162 ergangene Gruppenfeststellungsbescheid 2012 vom 29. Juli 2015 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Weiters liegt diesem Schreiben wie gewünscht der unseres Erachtens letztgültige Gruppenfeststellungsbescheid 2013 vom 11. Juli 2018 bei." Die belangte Behörde hat die im Beschluss gestellten Fragen wie…
…greife nun in unzulässiger Weise einseitig, nachträglich und abändernd in den rechtskräftigen Bescheid vom 28.01.2015 ein, obwohl die Voraussetzung des § 294 BAO - nämlich eine zwischenzeitliche Änderung der tatsächlichen und für die ursprüngliche Bescheiderlassung maßgebenden Verhältnisse - nicht vorlägen. Zudem bedeute die Aufhebung eines Gesetzes…
…Der Gebührenbescheid sei rechtswidrig, da das Verfahren, betreffend den Kostenbescheid der MA 0, nicht rechtskräftig abgeschlossen sei. Er habe gegen diesen Kostenbescheid Beschwerde an das Bundesfinanzgericht eingebracht. Die belangte Behörde wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Zum Auskunftsersuchen des Bf. an den Magistrat…
…in den Messbescheiden enthalten sind, den Abgabenscheiden zugrunde gelegt, auch wenn die Messbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind. Gemäß § 252 Abs 1 BAO kann ein Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind, wenn einem Bescheid Entscheidungen zugrunde…
…durch seine steuerliche Vertretung ein, die Normverbrauchsabgabe in Höhe von 11.785,71 Euro und die Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) in Höhe von 14.218,49 Euro seien noch nicht rechtskräftig festgestellt worden und es liege auch noch keine Beschwerdeerledigung vor, sodass diese Beträge nach wie vor…
…09.09.2010, weiters zweimalig am 18.10.2010 und am 16.02.2011 (Beilage ./9, ./10 und ./11) Bescheide an mich nicht ordnungsgemäß an meinen Zustellbevollmächtigten bzw. somit nicht rechtskräftig an mich zugestellt. 7. Das bestätigt das Finanzamt X auch direkt, da das Finanzamt…
…1 lit. b BAO in Verbindung mit § 278 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Der nicht rechtskräftig erledigte Wiedereinsetzungsantrag hindert nach der Rechtsprechung des VwGH nicht die Zurückweisung der Beschwerde als verspätet (vgl. z.B. VwGH 17.3.2005, 2005/16/0039). Mit einer allfälligen…