…für die Monate 03 bis 09/2011 mit der Begründung, dass C im Sommersemester 2011 nicht inskribiert gewesen sei und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die Bf legte daraufhin mit Schriftsatz vom 09.01.2013, welcher beim Finanzamt am 16.01.2013 einlangte und…
…RV/7104105/2017). Im vorliegenden Fall war der Studienwechsel von T. nach dem vierten inskribierten Semester nicht schädlich, weil ihr aus dem vorangehenden Studium 64 ECTS-Punkte angerechnet wurden. Die Familienbeihilfe wurde ab Beginn des neuen Studiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (= Oktober 2020) wieder ausbezahlt…
…vorzulegen. Der Bf teilte dazu am 22. Juli 2024 mit, seine Tochter sei im Sommersemester 2024 nicht inskribiert, werde aber im Wintersemester 2024/2025 wieder inskribiert sein. Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Österreich vom 30. Juli 2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt…
…gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Da (ihr Sohn) N… das Studium dreimal gewechselt hat, sowie das Bachelorstudium Physik (A033 676) nach dem 3. inskribierten Semester gewechselt hat…
…in denen der Sohn der Bf. sich im Krankenstand befand und an der Universität noch nicht inskribiert war. Mit Bescheid vom 19.6.2019 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab April 2018 ab und führte begründend aus, Familienbeihilfenanspruch bestehe nur dann…
…b FLAG 1967 ausgeführt, dass die Tochter im Studienjahr 2017/18 nicht inskribiert gewesen sei; die Aufnahme als ordentliche Hörerin gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Mit Schriftsatz vom 14.12.2018 brachte die Bf durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter mit nachstehender Begründung Beschwerde ein…
…am 09.01.2017 zugestellt. Das hatte zur Folge, dass sich mein Sohn nicht mehr innerhalb der Zulassungsfrist für das Wintersemester 2016/2017 inskribieren konnte. In der Zwischenzeit hatte er aber bereits seinen Lebensmittelpunkt nach Wien verlegt und ein Studentenheim bezogen. Um sein Studium fristgerecht…
…in der Prüfungen für dieses Semester angerechnet würden, Ende November 2014 gewesen sei. Ihr Sohn sei im Sommersemester 2014 nicht inskribiert gewesen. Er habe nach Absolvierung von zwei Semestern den ordentlichen Zivildienst abgeleistet und sei währenddessen für zwei Semester (von 1. Oktober 2013 bis 30…
…nicht seinem tatsächlich absolvierten Ausbildungsstand entspreche. S. könne in Gegenständen, für welche er die notwendige Stundenanzahl bereits in seinen vorherigen Gymnasien abgeleistet habe, Prüfungen mittels Ergänzungs- bzw. Aufstiegskolloquien machen, ohne dafür in diesen Gegenständen inskribiert zu sein. So habe er in Französisch in einem Aufstiegskolloquium…
…dass die Ausbildung womöglich nicht mit einem anerkannten Abschluss am ***11*** Konservatorium beendet werden könne, wechselte ***5*** ***2*** im November 2016 an das ***14***- Konservatorium ***18***, wo ***5*** ***2*** im Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017 als ordentliche Studentin im Hauptfach Gesang inskribiert war…
…Sommersemester 2018 sei der Sohn der Bf. an der Universität STADT im Bachelorstudium STUDR3, im Bachelorstudium STUDR1 und im Bachelorstudium STUDR-2 inskribiert gewesen. Ein Studienerfolgsnachweis habe zwar nicht vorgelegt werden können, allerdings sei der Nachweis erbracht worden, dass Prüfungsantritte bis 8.3.2018 erfolgt…
…und daher nicht vorgelegt werden könne. 1.3 Vorhalt der Abgabenbehörde In der Folge erging an die Beschwerdeführerin ein Vorhalt der Abgabenbehörde, in dem unter anderem ausgeführt wurde, dass nach der Aktenlage O seit dem Wintersemester 2013 das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften-Management and Economist inskribiert habe…
…bzw. die Behauptung, dass allein aus diesem Grund im Sommersemester 2016 das Diplomstudium Pharmazie nicht inskribiert wurde, die Gewissheit für sich, dass O im September 2015 das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften (C 033 571) endgültig abgebrochen hat und daher sowohl im Wintersemester 2015 einen Studienwechsel als auch…
…stellte die Bf. einen Vorlageantrag. Im Einzelnen führte sie aus: "Die mir am 11.5.2015 zugestellte Beschwerdevorentscheidung ist inhaltlich nicht richtig, da meine Tochter G. im Sommersemester 2014 sehr wohl inskribiert war, das Studium aus den bereits dargelegten Gründen jedoch unterbrechen musste. Als Nachweis…
…A für die Monate 03/2011 bis 09/2011 mit der Begründung, dass A im Sommersemester 2011 nicht inskribiert gewesen sei und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Die Bf legte daraufhin mit Schriftsatz vom 09.01.2013, welcher vom Finanzamt als Berufung gewertet wurde…
…dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Im Wintersemester 2008/2009 war der Sohn nicht inskribiert. Laut…
…im Wintersemester 2012/13 nicht inskribiert gewesen sei und daher tatsächlich kein Studium betrieben habe. Es liege daher auch keine Berufsausbildung vor. Der Tag der Promotion sei, auch wenn ein langes Studium betrieben werde, für den Familienbeihilfenanspruch nicht maßgeblich. Die steuerliche Vertretung stellte ohne weitere…
…inskribiert, hat aber tatsächlich ab 27.2.2012 nicht in Wien studiert, sondern war im Rahmen eines Sozialprogramms als Aushilfslehrerin und Kindergartenbetreuerin in Panama von 27.2.2012 bis 26.5.2012 tätig. Dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt, behauptet die Bf nicht…
…Hinsicht das zwingend vorgeschriebene zeitliche Ausmaß von 14 Wochen übersteigt, wobei gerade die Wochen zu Beginn des Praktikums nicht anzuerkennen sind, in denen die Entscheidung für das noch nicht inskribierte Studium noch am unsichersten war, in denen die gesammelte Erfahrung noch am geringsten war und…
…Gerechnet wird WS12+inskrib.Sem. (außer: WS14bis inkl.WS15(Hemmungssemester); WS13-SS14 wurde ohnehin nicht inskribiert). Da RF-Bescheid und BVE durch BFG aufgehoben wurde, ist Antragstellung abzuwarten (RF wurde bereits storniert). Falls bis September 2016 keine Fortsetzung des Studiums erfolgt, wäre SS2013 wieder rückzufordern…