…genau dafür Sachverständige haben." Das Finanzamt erließ eine abweisende Beschwerdevorentscheidung (vom 29.05.2024), dies mit folgender Begründung: Ihnen als volljähriges Kind steht die Familienbeihilfe zu, wenn sie wegen einer erheblichen Behinderung voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig sind. Diese Voraussetzung trifft nicht zu (§ 6 Abs. 2 lit…
…Dr. F unberücksichtigt geblieben. Es fehle im Gutachten eine nachvollziehbare Erläuterung, weshalb das Kind bis zum Alter von zwei Jahren nicht erheblich behindert sei iSd FLAG und danach schon. Ebenso unschlüssig sei die Feststellung, dass der GdB mehr als 3 Jahre andauere UND ein Dauerzustand…
…ist nicht erheblich behindert oder voraussichtlich ständig außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Er bezog eine bedarfsorientierte Mindestsicherung bestehend aus einer Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und für die Miete in Höhe von monatlich € 1.159,28. Andere Einkünfte sind nicht erzielt…
…2020, § 8, II. Erhebliche Behinderung [Rz 10 - 35]. Es sei wohl nicht zu bestreiten, dass die Ermittlungs-möglichkeiten der Behörde eingeschränkt sind, wenn Sachverhalte zu beurteilen sind, die teilweise Jahrzehnte zurückliegen. Auch der Sachverständige könne aufgrund seines medizinischen Fachwissens ohne Probleme nur den aktuellen Gesundheitszustand…
…in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu…
…Begründung, dass ein, aus Anlass einer neuerlichen Untersuchung erstelltes Gutachten vom 09.12.2016 wiederum einen seit dem Juni 2011 vorliegenden Grad der Behinderung von 40% bescheinigt habe, mit der Folge der Sohn der Bf. als nicht erheblich behindert im Sinne des § 8 Abs. 5…
…auch bei nicht erheblich behinderten Kindern, die bereits volljährig sind und eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, kürzere Unterbrechungen der Ausbildung, zB während der Sommermonate Juli und August, bei Studierenden nach Schulabschluß und Beginn eines Studiums im Oktober desselben Jahres auch der September, nicht familienbeihilfenschädlich sind…
…d.h. auch von März 2014 bis Dezember 2014 zu gewähren. Das Finanzamt erließ eine abweisende Beschwerdevorentscheidung und führte begründend aus, wenn ein Kind nicht erheblich behindert sei, ende der Anspruch auf Familienbeihilfe grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem das Kind das 24…
…eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt (BFG 17.7.2019, RV/7105214/2018). Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten reicht für die Annahme einer erheblichen Behinderung nicht aus (VwGH 9.9.2015, 2013/16/0049). Besteht also keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit…
…der Barmherzigen Schwestern sei den Gutachtern nicht bekannt gewesen, ist somit - worauf auch das Finanzamt hingewiesen hat - aktenwidrig. Schlüssigkeit der letzten beiden Gutachten des Sozialministeriumservice betreffend Nichtvorliegen einer erheblichen Behinderung Nach der Einschätzungsverordnung 2010 ist der Grad der Behinderung nach Art und Schwere der Funktionsbeeinträchtigungen…
…anzusetzen ist, fehlt. Sollte die Fähigkeit des Beschwerdeführers vor dem 02/2018 als gegeben angesehen werden, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und die Behinderung nach Ansicht der Gutachter nicht als erheblich zu betrachten sein, so wäre dies zu begründen, in diesem Punkt ist das…
…3.2018 ab, da der Grad der Behinderung mit lediglich 30% festgestellt wurde und das Kind daher nicht als erheblich Behindert gelte. Der Spruch des Bescheides lautet: „Ihr Antrag auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe wird abgewiesen.“ Eine Anfrage des Gerichts beim Finanzamt ergab, dass kein…
…auszuschließen und dementsprechend konnte es nicht wegen einer Studienbehinderung zu einer Verlängerung der Studienzeit um ein Semester kommen. § 2 Abs 1 lit h FLAG 1967 besagt, dass die Sonderregelungen betreffend Studium (lit b 2. bis 14. Satz) nicht für erheblich behinderte Kinder im Sinne des…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte am 16.02.2018 einen Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ihrer Tochter B. ab 02/2018. Dem Antrag beigelegt waren: ein entwicklungsdiagnostischer Befund des Konventspitals Z…
…getragen hat. Dazu ist zunächst von Bedeutung, ob sich der (aus welchen Gründen geht aus dem Verwaltungsakt nicht hervor) erheblich behinderte Sohn "wegen eines Leidens oder Gebrechens" oder aus anderen Gründen in der betreuten Wohneinheit aufhielt. Ein ständiger Aufenthalt in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft kann eine…
…getragen hat. Dazu ist zunächst von Bedeutung, ob sich der (aus welchen Gründen geht aus dem Verwaltungsakt nicht hervor) erheblich behinderte Sohn "wegen eines Leidens oder Gebrechens" oder aus anderen Gründen in der betreuten Wohneinheit aufhielt. Ein ständiger Aufenthalt in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft kann eine…
…Ausbildungs- oder Zivildienst geleistet. lit h: bei erheblich behinderten Kindern (§ 8 Abs. 5 FLAG 1967), wobei jedoch die Sonderregelungen betreffend Studium (§ 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 2.-14. Satz) nicht gelten. Voraussetzung hierfür ist ein Behinderungsgrad von zumindest 50 %. lit i: das Kind…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen der Überprüfung des Familienbeihilfen-Anspruches hatte ***Bf1*** (= Beschwerdeführer, Bf) im Mai 2017 dem Finanzamt ua. mitgeteilt, dass er für den Sohn AA, geb. 04/1989, wegen erheblicher Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe beziehe…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind im Sinne des FLAG 1967 ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz…
…Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…