…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…liegt dies genau in der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Absicht des Gesetzgebers.“ (VwGH 27.4.2012, 2011/17/0114, 2011/17/0116). Das Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht im Zusammenhang mit der behaupteten Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit ist daher auszuschließen. (Nicht) entschuldbarer Rechtsirrtum: Dem Einwand der Bf…
…nach im Ermessen. Sie setzt voraus, dass ein Steuerpflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Der Verspätungszuschlag ist formell akzessorisch; er ist hinsichtlich seiner Bemessungsgrundlage an die bescheidmäßige Festsetzung der Stammabgabe gebunden (Ritz/Koran, BAO7…
…Ist hingegen die Verspätung entschuldbar, bleibt kein Raum für eine Ermessensübung. Diesfalls ist von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages aus Rechtsgründen abzusehen (Rechtsanspruch, zwingendes Recht) (VwGH 24.2.1971, 1825/70). Auch die Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall Verschulden vorliegt oder nicht, ist nicht Ermessen…
…BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Vorschreibung liegt, sofern die Verspätung nicht entschuldbar ist, dem Grunde und der Höhe…
…im Sinne des § 33 Abs 1 FinStrG verwirklicht hat. 4.2. Der von der Bf. behauptete entschuldbare Irrtum ist nicht als erwiesen anzusehen: Wer – wie die Bf. – Vermögen und daraus erzielte Kapitalerträge auf schweizer Bankkonten und in schweizer Wertpapierdepots liegen hat, muss wissen und wollen…
…zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten erkennbar sei, sei grundlegend für die Ermessensentscheidung. Die Verspätung sei nicht entschuldbar. Somit sei auch unter Berücksichtigung der Ermessenskriterien die Festsetzung des Verspätungszuschlages zu Recht mit 8% erfolgt. In ihrem Vorlageantrag brachte die Bf vor, dass in Anbetracht des tatsächlichen Sachverhalts…
…extremen persönlichen und finanziellen Belastung durch die Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit ausgesetzt war. Für den Fall, dass die Behörde die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen für nicht entschuldbar hält, bitten wir unser Vorbringen bei der Ermessensübung zu berücksichtigen und die Verspätungszuschläge in niedrigerer Höhe festzusetzen. …
…Finanzamt an, die Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe sei unterblieben. Der Verspätungszuschlag sei wegen nicht entschuldbarer Unterlassung der Einreichung der Erklärung festzusetzen gewesen. In seiner Berufung vom 26.5.2011 brachte der Beschwerdeführer vor, er stelle dem G das Fahrzeug gelegentlich - besonders zum Almauftrieb - zur Verfügung. Es…
…und 269 Abs. 1 BAO gilt dies auch für Ermessensentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. Gemäß § 135 BAO kann der Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe ausmachen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Bestimmung des § 135 BAO hat u.a. den Sinn und Zweck, den rechtzeitigen…
…und 269 Abs. 1 BAO gilt dies auch für Ermessensentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. Gemäß § 135 BAO kann der Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe ausmachen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Bestimmung des § 135 BAO hat u.a. den Sinn und Zweck, den rechtzeitigen…
…BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Vorschreibung liegt, sofern die Verspätung nicht entschuldbar ist, dem Grunde und der Höhe…
…es sei zwar richtig, dass für die Jahre 2008 bis 2012 keine Kommunalsteuererklärungen abgegeben worden seien, unrichtig sei jedoch, dass die verspätete Abgabe nicht entschuldbar sei. Dazu wird in der Beschwerde wie folgt vorgebracht: Bereits im am 17. Dezember 2013 eingebrachten Nachsichtsansuchen gemäß § 236 BAO…
…werden. Mangels gegebener "Entschuldbarkeit" der verspäteten Erklärung des grunderwerbsteuerpflichtigen Vorganges samt Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe sind im Rahmen der Ermessensübung die vorgenannten Kriterien zu überprüfen: - Das Ausmaß der Fristüberschreitung von 6 Jahren ab dem Rechtsvorgang (TH-Vertrag) kann für sich nicht als geringfügig erachtet…
…Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Nach § 184 Abs. 1 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung, soweit sie diese nicht ermitteln oder…
…Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgaben sicherzustellen. Die dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen liegende Festsetzung eines Verspätungszuschlages setzt voraus, dass ein Abgabenpflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Das durch …
…relevanten Tatbestände in den ersten beiden Quartalen nicht in Betracht käme, erweist sich der gesamte Festsetzungsbescheid als rechtswidrig. Gemäß § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einem Abgabepflichtigen, der die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht gewahrt hat, einen Verspätungszuschlag auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist…
…Steht am Ende dieses Verfahrens, dass die Versäumung der Beschwerdefrist nicht entschuldbar ist, so erweist sich die Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung als rechtsrichtig. 6.) Zwei Judikaturlinien des VwGH Der Bf hat – wie oben ausgeführt - eine Bescheidbeschwerde rechtzeitig mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den…
…um ein NoVA-pflichtiges Fahrzeug (Pkw); die Abgabe sei weder erklärt noch abgeführt worden. Der Verspätungszuschlag sei wegen nicht entschuldbarer Unterlassung der Einreichung der Abgabenerklärung im Rahmen des Ermessens (unter Berücksichtigung von Fristüberschreitung, Grad des Verschuldens etc.) festzusetzen. 6. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung …