…die dem besonderen Steuersatz unterliegen (wozu nicht nur realisierte Wertsteigerungen, sondern abgesehen von Geldeinlagen und Forderungen bei Kreditinstituten auch laufende Einkünfte aus der Überlassung von Kapital wie zB Dividenden und Zinserträge aus öffentlich begebenen Forderungswertpapieren zählen) und diese Verrechnung auf das Kalenderjahr der Verlusterzielung beschränkt…
…wozu nicht nur realisierte Wertsteigerungen, sondern abgesehen von Geldeinlagen und Forderungen bei Kreditinstituten auch laufende Einkünfte aus der Überlassung von Kapital wie zB Dividenden und Zinserträge aus öffentlich begebenen Forderungswertpapieren zählen) und diese Verrechnung auf das Kalenderjahr der Verlusterzielung beschränkt. Der VfGH übersieht dabei nicht…
…die nach § 37 Abs. 8 EStG der Besteuerung unterliegen. Zudem seien auch alle auf den beiden Depots befindlichen Wertpapiere öffentlich begeben worden. Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG idF ab dem 21. August 2003 sei zwar nur auf Sachverhalte anzuwenden…
…erforderlich ist. Allerdings ist nicht erkennbar, warum der Kapitalertragsteuerabzug diesfalls und im Gegensatz zu - über eine ausländische auszahlende Stelle bezogenen - Einkünften aus Derivaten mit Endbesteuerungswirkung verbunden sein muss, zumal auch im Fall von nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren der Kapitalertragsteuerabzug lediglich Vorauszahlungs- und keine Endbesteuerungswirkung entfaltet (§…
…jeweils des Einkommensteuergesetzes 1988 bestehen, Forderungswertpapieren im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 7 des Einkommensteuergesetzes 1988, mit Ausnahme von durchgeleiteten Einkünften im Sinne des § 10 und von durchgeleiteten Erträgen nicht öffentlich angebotener Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes, - Forderungswertpapieren im Sinne des § 97 Abs…
…komme und durch Änderung der Verwaltungspraxis nicht rückwirkend belastend in die Rechtsposition der Beschwerdeführerin eingegriffen werden dürfe. Die Abwägung zwischen den Interessen der Beschwerdeführerin und dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben fällt für das Bundesfinanzgericht zugunsten des öffentlichen Interesses an der Einbringung der…
…Personen und für Körperschaften, soweit die Körperschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, gilt die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag als abgegolten. Der Steuerpflichtige muß dazu…
…nicht vor, sodass bereits auf Grund der Feststellungen, wonach er durchgehend von 2009 bis 2011 einer unselbständigen Beschäftigung für die ***Ges*** nachging, zunächst jedenfalls von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen gewesen wäre. Die angefochtenen Bescheide waren daher ersatzlos aus dem Rechtsbestand zu beheben. 3.2…
…zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27) gehören, gilt als durch den Steuerabzug abgegolten. (2) Die Einkommensteuer für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die 1. nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen und 2. zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, gilt durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe…
…erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. § 201 Abs. 2 BAO in der zum Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Haftungsbescheide geltenden Fassung des AbgVRefG…
…berechtigte Interessen der Partei“, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben (vgl. Ritz, BAO- Kommentar, § 20 Tz. 7). Haftungsbestimmungen dienen regelmäßig der Sicherung der Einbringlichkeit von Abgabenschulden. Die Erlassung eines Haftungsbescheides wird dann nicht zweckmäßig sein, wenn die Nachforderung beim Haftenden…
…Personen und für Körperschaften, soweit die Körperschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, gilt die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag als abgegolten. Der Steuerpflichtige muß dazu…
…Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind. … Unter die Steuerabgeltung fallen ab der Veranlagung 1996 Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt…
…Personen und für Körperschaften, soweit die Körperschaften Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, gilt die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, durch einen der kuponauszahlenden Stelle in Höhe der Kapitalertragsteuer freiwillig geleisteten Betrag als abgegolten. Der Steuerpflichtige muß dazu…
…Jahr existieren rund 600 bis 700 ein Jahr später nicht mehr. Dadurch entsteht ein fiskalischer Schaden zwischen 800 und 1 000 Millionen Euro pro Jahr. Nach etwa sechs bis neun Monaten eröffnen derart unredliche Firmen den Konkurs, ohne die öffentlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen…
…zumindest zwei weitere anschließende Monate solche Taten zu begehen, und dies auch tatsächlich bis Ende 2014 tat; III. vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Abgabe unrichtiger, nämlich Umsätze nicht erfassender Erklärungen bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der darauf entfallenden…
…die Veranlagungsstrategie zu wählen ("riskant", oder "weniger riskant") und sie hätten das Recht, auf die Veranlagungsvariante "öffentlich begebene Investmentfonds" zu wechseln. Der Gatte der Bf habe sich einmal zu einem Strategiewechsel entschieden. Sämtliche Anlageentscheidungen zur Umsetzung der vom Gatten der Bf vorgegebenen Anlagestrategie seien dem…
…97 unter Hinweis auf VwGH 4.9.1992, 90/13/0164). Dasselbe gilt auch für Gutscheine, die zwar nicht beim begebenden Glücksspielunternehmer in Bargeld abgelöst werden können, die aber an andere Spieler (allenfalls gegen Entgelt) weitergegeben werden können. Im Falle einer Einlösung durch einen Spieler…
…der Kapitalertragsteuer wenn sie öffentlich begeben und verbrieft sind (vgl. zB Raab/Renner, aaO, Tz 466 zu § 8 KStG; Marschner in Schragl/Stefaner [Hrsg], Handbuch Genussrechte2, 245). Wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt, sind die von der ***6*** begebenen Genussrechte nicht verbrieft (also keine…
…haben sich bis dato nicht zurückgemeldet. - In der Konsequenz haben wir jetzt beschlossen den Verkaufsprozess etwas variabler zu gestalten, dh wir kontaktieren Interessenten, welche sich für Schloss und Wald/Felder etc. interessieren könnten und Developer für das Immobilien Projekt. - Eine öffentliche Bekanntgabe halten wir uns…