Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…dass der Bf. neben der deutschen Rente auch eine holländische Rente bezieht, die zum Progressionsvorbehalt - wie die deutsche Rente - heranzuziehen ist. Aus der Sicht des zuständigen Finanzamtes G lagen daher neue Tatsachen und Beweismittel vor. Dem wurde vom Bf. auch nicht entgegengetreten. Ob dem Bf…
…Wiederaufnahmsantrag ab, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Antrag keinen einzigen tauglichen Wiederaufnahmsgrund enthalte. Es seien keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorgebracht worden - schon gar nicht einen anderen Spruch herbeiführende. V. In der dagegen gerichteten Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 7. Jänner 2013…
…dies vom Bf. selbst behauptet. Das Finanzamt hat daher die Wiederaufnahmebescheide zu Recht auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel gestützt und war die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide sohin als unbegründet abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…im Zuge der nunmehr angefochtenen Wiederaufnahme behobenen Bescheide erkennbar gewesen sein musste (und das gänzliche Fehlen der Rechnungen für 2007 zudem in Widerspruch mit der vorgelegten Übernahmebestätigung des Erstprüfers vom 18.8.2009 steht), liegen für das Jahr 2007 keine neue Tatsachen oder Beweismittel vor…
…Die Bescheide ergingen in den Jahren 2015 und 2016. Im März 2019 stellte der Bf die verfahrensgegenständlichen Anträge auf Wiederaufnahme. Nach Ansicht des Bf seien neue Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen. Die tatsächlich erzielten Einkünfte und Umsätze waren laut den Angaben in den den Anträgen beigefügten…
…abgeschlossen mit Bericht vom 04.12.2012, der Behörde nicht sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen und Beweismittel vorlagen. Die erst im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegten Rechnungen die den Zeitraum nach der Umsatzsteuersonderprüfung betreffen stellen somit neue Tatsachen und Beweismittel dar. Deren inhaltliche Durchsicht konnte daher erstmals im…
…VwGH 24.02.2021 Ra 2020/15/0105). B. Neue Tatsachen oder/und neue Beweismittel bei einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens Im vorliegenden Fall war dem Bf. sowohl die Studiendauer des Bachelorstudiums der Tochter einerseits als auch die Studiendauer des Masterstudiums der Tochter andererseits…
…dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Entscheidend ist, ob der Abgabenbehörde…
…Nur solche Tatsachen und Beweismittel stellen einen Wiederaufnahmsgrund dar, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes bereits vorhanden waren, aber erst später hervorgekommen sind (vgl. Rzeszut in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 165 Rz 18). 3. Neu hervorkommen als Beweismittel können etwa Urkunden oder Aufzeichnungen. Der hier…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Werden sowohl der Wiederaufnahmebescheid als auch der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Werden sowohl der Wiederaufnahmebescheid als auch der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene…
…berücksichtigt worden sei. Daher seien hinsichtlich des in die Beschwerdeführerin "eingelegten Wertes" neue Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren für die Bemessung der Gesellschaftsteuer nicht berücksichtigt worden seien und deren Kenntnis zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid geführt hätte. Der Wert der…
…wurde wie folgt ausgeführt: Der Aktenumfang des gegenständlichen Verfahrens sei in der Beilage 1 zum Protokoll über die Akteneinsicht vom 13.11.2018 und - damit übereinstimmend - auf Seite 7 des angefochtenen Bescheides angeführt. Die als Beilagen zum Wiederaufnahmeantrag übermittelten Dokumente seien neue Tatsachen und Beweismittel…
…Beschwerden Wiederaufnahme Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2014 an das Bundesfinanzgericht brachte der Bf. am 22.3.2019 folgenden Schriftsatz beim Bundesfinanzgericht ein: Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme würde zunächst ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren voraussetzen. Nur wenn nach Eintritt der Rechtskraft neue Umstände (Tatsachen oder Beweismittel) hervorkommen würden…
…eine neue Tatsache iS des § 303 Abs. 1 lit. b BAO Wiederaufnahmegrund dar (VwGH 18.1.1989, 88/13/0075). Auch die zur Darlegung dieser festgestellten Mängel der Buchführung angeführten Beweismittel (Kassen-Bericht vom 1.1.2014 bis 31.12.2014; die angeführten Ausgangsrechnungen und…
…aus Sicht des Bf. keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen, sondern nur eine neue rechtliche Beurteilung getroffen worden sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 25.3.2021 führte der Bf. aus, dass sich weitere neue Tatsachen und Beweismittel ergeben hätten. Unter Verweis auf…
…herbeigeführt hätte. Aufgabe der belangten Behörde wäre es gewesen, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Aktenmäßig hätte erkennbar sein müssen, dass der Behörde nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen…
…Wiederaufnahmsantrag vom 9. Februar 2018 wiederum unerledigt, worüber durch das Finanzamt bescheidmäßig abzusprechen wäre. In diesem Zusammenhang wird ebenso darauf verwiesen, dass die (geänderte) rechtliche Beurteilung von Tatsachen keine neuen Tatsachen und Beweismitteln darstellt, aufgrund derer die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…303 (4) BAO, weil Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstande allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hatte. Die Wiederaufnahme wurde…