…und dem Finanzamt bekanntgegebene Abgabenbetrag als nicht richtig erweist (siehe dazu auch BFG 14.12.2020, RV/7100709/2020 oder BFG 20.12.2021, RV/7103851/2020), hat die belangte Behörde konsequenterweise richtig nur für diejenigen Monate, die mit einer negativen Bemessungsgrundlage unrichtig selbst berechnet…
In der Beschwerde wird unter vorangestellter Judikatur die erhebliche Härte damit begründet, dass die sofortige Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages den Bestand der Erwerbsquelle der Beschwerdeführerin (Bf.) ernsthaft gefährden würde; bei gebührender Berücksichtigung der aus Österreich stammenden Einnahmen im Zeitraum Jänner bis November 2015 der Bf…
In der Beschwerde werde unter vorangestellter Judikatur die erhebliche Härte damit begründet, dass die sofortige Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages den Bestand der Erwerbsquelle der Bf. ernsthaft gefährde; bei gebührender Berücksichtigung ihrer aus Österreich stammenden Einnahmen im Zeitraum Jänner bis November 2015, welche laut Selbstanzeige rund…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Beschwerdeführerin wird zur Haftung für nachfolgend angeführte Abgabenbeträge herangezogen: | Abgabenart/Nebenanspruch | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 01-07/2012 | € 3.708,25 | Säumniszuschlag | | € 74…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird zur Haftung für nachfolgend angeführte Abgabenbeträge herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 01-08/2014 | € 3.249,03 | Dienstgeberabgabe | 01-08/2014 |…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird zur Haftung für nachfolgend angeführten Abgabenbetrag herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 01-08/2013 | € 732,95 | Dienstgeberabgabe | 01-08/2013 | €…
…30. Oktober 2017 teilte das Finanzamt dem Beschwerdeführer (in weiterer Folge Bf.) im Wesentlichen mit, dass auf dem Abgabenkonto der ***GmbH A*** Abgabenbeträge in Höhe von insgesamt € 2.166.839,67 uneinbringlich aushafteten und verwies hierzu auf den beiliegenden Rückstandsausweis vom 30. Oktober 2017…
…Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird zur Haftung für nachfolgend angeführte Abgabenbeträge herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 01-12/2012 | € 904,83 | Dienstgeberabgabe | 01-12/2012 | €…
…dass am Konto der **X36**-GmbH (in der Folge als Primärschuldnerin bezeichnet) folgende Abgabenbeträge uneinbringlich aushaften: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag | Säumniszuschlag 1 | 2009 | 16.12.2010 | 1.449,63 | Umsatzsteuer | 05/2009 | | 68…
…Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Der Beschwerdeführer wird hinsichtlich des mit € 845,99 festgesetzten Abgabenbetrages mit der Hälfte, dh mit einem Teilbetrag in Höhe von € 422,99 in…
…Bescheid vom 10. Februar 2022 Körperschaftsteuer in der Höhe von € 193.711,00 bescheidmäßig vorgeschrieben. Der vorgeschriebene Abgabenbetrag war bei der Primärschuldnerin nicht einbringlich. Aus diesem Grunde wurde der Beschwerdeführer mittels Vorhalts vom 13. Dezember 2022 die beabsichtigte Heranziehung zur Haftung mitgeteilt. Dabei führte…
…die darin bestehen, dass nicht sämtliche Abgabenverbindlichkeiten bezahlt wurden, bestehen. Dass - insbesondere für die Monate Jänner und Februar 2018 geschuldete - Abgabenbeträge tatsächlich unberichtigt geblieben sind, ist dabei nicht aufgefallen. In die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2018, im Zuge solcher üblicherweise eine noch genauere Kontrolle erfolgt…
…die Sache des Haftungsbescheides gebunden. Sache des Verfahrens VwGH 26.05.2021, Ra 2020/13/0073 Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis…
…die Sache des Haftungsbescheides gebunden. Sache des Verfahrens VwGH 26.05.2021, Ra 2020/13/0073 Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis…
…ersten Bericht aus, dass bereits zum 31.12.2007, also mehr als ein Jahr vor Fälligkeit der gegenständlichen Abgabenschulden, ein negatives Eigenkapital bestand. Dem vorausgegangen waren massive Verluste der Jahre 2006 und 2007. Im Herbst 2008 war ein stiller Ausgleich versucht worden, der aber scheiterte…
…Entlastung vom Verschulden dienen könnten, zu belegen. Im Einzelnen wurden Abgaben mit Fälligkeiten beginnend mit 15.1.2002 bis 15.1.2007 in Höhe von 710.003,28 € aufgelistet. Da die Abgabenbeträge während seiner Vertretungsperiode fällig bzw. nicht entrichtet wurden, müsse das Finanzamt bis…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, vorschriftsmäßig entrichtet werden. Bei der K. GmbH hafteten folgende Abgabenbeträge aus: [Grafik] Weiters führte das Finanzamt wörtlich aus: "2. Laut Firmenbuchauszug waren Sie von 24.05.2017 bis 10.07.2019, als Vertreter der K…
…Diese Personen haften für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. 3. Da die unter Punkt 1 angeführten haftungsrelevanten Abgabenbeträge nicht entrichtet wurden, muss das Finanzamt bis zum Beweis des Gegenteiles davon ausgehen, dass durch Ihre tatsächliche Einflussnahme den abgabenrechtlichen…
…des „V-1“ bestellt gewesen. Auf Grund seiner Funktion als Obmann sei ihm die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen des Vertretenen oblegen. 3. Da die unter Punkt 1 angeführten haftungsrelevanten Abgabenbeträge während seiner Vertretungsperiode fällig bzw. nicht entrichtet worden seien, müsse das Finanzamt bis zum Beweis…
…Einschränkung auf den Benachteiligungsbetrag, wenn der Haftende den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (ohne diesen Nachweis haftet er für den Gesamtbetrag der uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gilt auch für Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung…