… 83 Abs. 1 BAO können sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des…
…Abs. 2. ... XIII. Optionen ... 2) Der Leasingnehmer oder eine von ihm namhaft gemachte natürliche oder juristische Person kann das Leasingobjekt I.b) jederzeit und im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrages gemäß Punkt XI. innerhalb von 60 Tagen ab Vertragsauflösung, nach schriftlicher Erklärung zu den…
…dem Königreich Spanien (Art. 20) und dem Fürstentum Liechtenstein (Art. 19) abgeschlossenen Abkommen in Art. 20 eine klare Formulierung - demnach ist es in beiden Abkommen erforderlich, dass das Ruhegehalt "unmittelbar" vom Vertragsstaat an eine natürliche Person bezahlt wird (vgl. BGBl. 1967/395, BGBl. 1971/24)…
…Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Genauer: Die Vollstreckung des österreichischen Straferkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland verstößt gegen wesentliche Rechtsgrundsätze der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist deshalb unzulässig. Denn mit dem Straferkenntnis aus Österreich soll der Halter eines…
…verwirklichen ist. Die Verbrauchsteuersystemrichtlinie verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten in Anwendung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten müssen. Die Verbrauchsteuerrichtlinie regelt ua, dass Energieerzeugnisse gemäß der Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) als verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten und somit grundsätzlich der Verbrauchsteuer unterliegen. Sofern es…
…lautet auszugsweise: Gemäß Art 2 lit d ist die in der Republik Österreich zuständige Behörde der Bundesminister für Finanzen oder die von ihm bestimmte Behörde. Nach Art 2 lit h ist "betroffene Person" im Sinne des Abkommens eine in der Republik Österreich ansässige natürliche Person…
…offenbar gegen sie laufende Ermittlungen informiert worden. Es ist ihr weder ein Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens noch eine sonstige Mitteilung über anhängige Ermittlungen zugegangen. Auch insoweit verstößt das Vorgehen der belangten Behörde gegen gefestigte Rechtsgrundsätze. 5. Der gegenständlich angefochtene Bescheid ist laut dessen…
…offenbar gegen sie laufende Ermittlungen informiert worden. Es ist ihr weder ein Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens noch eine sonstige Mitteilung über anhängige Ermittlungen zugegangen. Auch insoweit verstößt das Vorgehen der belangten Behörde gegen gefestigte Rechtsgrundsätze. 5. Der gegenständlich angefochtene Bescheid ist laut dessen…
…VO 1408/71 "Waisen" lautet: (1) Leistungen im Sinne dieses Artikels sind Familienbeihilfen und gegebenenfalls zusätzliche oder besondere Beihilfen für Waisen. (2) Die Leistungen für Waisen werden ohne Rücksicht darauf, in welchem Mitgliedstaat die Waisen oder die natürliche oder juristische Person, die ihren Unterhalt bestreitet…
…Berufsausbildungsvertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. (3) Schließen die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen mit ihrem Kind einen Berufsausbildungsvertrag, so sind sie von dem Verbot des § 181…
…in Österreich im Zusammenhang mit den Dividendenausschüttungen der A-AG gleich hoch sei, unabhängig davon, ob die liechtensteinische Bf. Anstalt oder die in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die Ehegatten B-C, Gesellschafter und Dividendenempfänger seien, könne im gegenständlichen Fall per definitionem die Missbrauchsbestimmung des …
…9 Abs. 2 BAO gilt sinngemäß. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben…
…Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch natürliche Personen, die volljährig und handlungsfähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, durch juristische Personen oder…
…Gründe anderer damit verwandten Gesetze Rücksicht genommen werden. Bleibt der Rechtsfall noch zweifelhaft; so muß solcher mit Hinsicht auf die sorgfältig gesammelten und reiflich erwogenen Umstände nach den natürlichen Rechtsgrundsätzen entschieden werden." Das bedeutet, ein Gesetz ist vor allem aus sich selbst, aus seinem Wortlaut…
…das Unionsrecht nicht verlange, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet sei, eine bestandkräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen, da die Rechtssicherheit zu den im Gemeinschaftsrecht anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehöre und die Bestandkraft einer rechtskräftigen Verwaltungsentscheidung zur Rechtssicherheit beitrage (EuGH 13.1.2004, C-453/00, Kühne & Heitz, Rn 24)…
…der gegenständlichen Gesellschaft. Ein weiteres wesentliches Merkmal der Eingliederung in den betrieblichen Organismus sei der Umstand, dass der Bf. seit seiner Bestellung als Geschäftsführer die einzige rechtswirksam vertretungsbefugte natürliche Person sei. Zum Vorbringen, dass der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers ein Werkvertrag zugrunde liege, sei auszuführen…
…eines Insolvenzverfahrens. Gem. § 80 Abs. 1 BAO würden die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen haben, die den von ihnen Vertretenen obliegen und seien befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie hätten insbesondere dafür zu…
…§ 205, Seite 559). Der der Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt lässt sich daher nicht mit Hilfe der Gesetzesanalogie, Rechtsanalogie oder durch die Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze unter den Tatbestand des § 205 Abs. 1 BAO subsumieren. Zum Antrag auf Anwendung der Bestimmungen des § 205a BAO: Die zitierte…
…§ 205, Seite 559). Der der Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt lässt sich daher nicht mit Hilfe der Gesetzesanalogie, Rechtsanalogie oder durch die Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze unter den Tatbestand des § 205 Abs. 1 BAO subsumieren. Erstmals in der In der Beschwerde begehrte die Bf. die Zuerkennung…
…§ 205, Seite 559). Der der Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt lässt sich daher nicht mit Hilfe der Gesetzesanalogie, Rechtsanalogie oder durch die Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze unter den Tatbestand des § 205 Abs. 1 BAO subsumieren. Im Vorlageantrag begehrte die Bf. die Zuerkennung von Beschwerdezinsen in analoger…