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BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 1/4

…dass der Bf. schuldig erkannt wird vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis August 2005 jeweils in der Höhe von € 5.600,00 /Monat (zusammen € 44…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

…des Verfahresn nicht folgenlos bleibe. Nach der Judikatur des OGH liege dann nunmehr eine andere Tat vor und die Tathandlungen im Bereich der Voranmeldungen durch eine Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG seien nachbestrafte Vortaten. Deshalb sei ein auf § 33 Abs. 1 FinStrG gestützter Schuldspruch…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 3/4

Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 4/4

…der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Grundlage für die Strafbemessung ist gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs…

BFG RV/7300027/2014Aufhebung des Erkenntnisses und Einstellung des Verfahrens nach Parteiengehör in der Beschwerdeverhandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2015

…Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer eines diese Voranmeldungszeiträume (mit)umfassenden Veranlagungszeitraumes nachbestrafte Vortat handelt (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142; 3.9.2008, 2008/13/0076…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 5/5

…im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist. Da aber dennoch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG unterschiedliche…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa vgl. VwGH 07.07.2004, 2003/13/0171; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142…

BFG RV/2300007/2022Prävalenz des Versuches der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer, gesetzliche Erklärungsfrist, Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen, Abfuhrdifferenzen bei lohnabhängigen Abgaben, Tatbegriff
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.04.2023

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist, was auch für solche Fälle gilt, in denen sowohl die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als auch…

BFG RV/7300032/2023Hier wurde irrtümlich Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestraft statt versuchter Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2023

…Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer eines diese Voranmeldungszeiträume (mit)umfassenden Veranlagungszeitraumes nachbestrafte Vortat handelt (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142; 3.9.2008, 2008/13/0076…

BFG RV/7300045/2021Schriftliche Ausfertigung enthält anderen Spruch als mündlich verkündetes Erkenntnis, Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2023

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142, VwGH 3.9.2008, 2008/13/0076, und VwGH 30.1…

BFG RV/3300003/2022Identität der Sache im Finanzstrafverfahren, Einstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2023

…bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer eines diese Voranmeldungszeiträume (mit)umfassenden Veranlagungszeitraumes nachbestrafte Vortat handelt, werden die beiden Taten durch zu unterschiedlichen Zeitpunkten verwirklichte unterschiedliche Sachverhalte begangen. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist es dem Bundesfinanzgericht daher…

BFG RV/7300016/2017Vorgeworfene Abgabenhinterziehung des Geschäftsführers einer GmbH; Vater des Geschäftsführers ist jedoch der eigentliche Machthaber und für abgabenrechtliche Pflichten verantwortlich, er wäre der Täter gewesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.01.2020

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142, VwGH 3.9.2008, 2008/13/0076, und VwGH 30.1…

BFG RV/7300004/2019Umsatzsteuerverkürzungen durch einen Rechtsanwalt, der trotz mehrerer Vorprüfungen keine laufenden UVZ entrichtet oder UVA anmeldet; verminderte Zurechnungsfähigkeit kein Schuldausschließungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142, VwGH 3.9.2008, 2008/13/0076, und VwGH 30.1…

BFG RV/7300007/2018Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens; Neubemessung der Geldstrafe aufgrund weiterer zu berücksichtigender Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2019

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142, VwGH 3.9.2008, 2008/13/0076, und VwGH 30.1…

BFG RV/7300008/2018Geldbuße des belangten Verbandes reduziert, da weitere Milderungsgründe hervorkamen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2019

…Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142, VwGH 3.9.2008, 2008/13/0076, und VwGH 30.1…

BFG RV/2300018/2015Selbstanzeige; Finanzordnungswidrigkeit; außerordentliche Strafmilderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2016

…Abs. 2 lit. a FinStrG ist eine durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nachbestrafte Vortat (siehe VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029). Demnach konsumiert die (zumindest versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach 33 Abs. 1 FinStrG Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs…

BFG RV/3100302/2017Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG; Vorfrage des Vorliegens eines vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…2 lit. a FinStrG als eine – durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG – nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (z.B. VwGH 7.7.2004, 2003/13/0171). Eine Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer kann im vorliegenden Fall nicht gegeben sein, weil die unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen laufend in…

BFG RV/5300006/2015Hinterziehung von teilweise selbst nachträglich bekanntgegebenen und teilweise geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…die Richtung einer freilich wohl erst zeitlich später – mit einer entsprechenden ausführungsnahen Handlung – begangenen (versuchten) Jahresumsatzsteuerverkürzung deuten. Eine derartige Strafbarkeit (wegen versuchter Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG) konsumierte – als nachbestrafte Vortat – eine solche wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…

BFG RV/7300037/20161. Vorsteuergeltendmachung auf Grund von Rechnungen einer steuerlich nicht erfassten Firma 2. Nachweis von Barzahlungen durch Kontovorlage 3. Verjährung 4. Zusatzstrafen 5. Verbandsverantwortlichkeit 6. Mindestgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2017Teil 2/2

…entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 4. Februar 2009, 2007/15/0142, vom 3…

BFG RV/5300030/2014Selbstanzeige per E-Mail nach Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2016

…von falschen Voranmeldungen, mit dem Plan einer zu niedrigen Festsetzung der Jahresumsatzsteuer) betätigt hat. Eine derartige Strafbarkeit (wegen versuchter Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG) konsumierte - als nachbestrafte Vortat - eine solche wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag…