…hat die Beschwerde gegen diesen Bescheid bei der belangten Behörde eingebracht und eindeutig die X.BauGmbH. als „Berufungswerber“ bezeichnet. Da der Parteienvertreter ausdrücklich namens einer nicht legitimierten Person tätig wurde, bleibt kein Interpretationsspielraum hinsichtlich der Zurechnung der Beschwerde und waren weitere Ermittlungen zur Klarstellung nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf****, vertreten durch die ***V***, ***Bf-Adr**** über die Beschwerde vom 29. Oktober 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 1. September 2021 betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt…
…bei denen eine Löschung einer Gesellschaft gem. § 40 FBG erst nach Ergehen der bekämpften Bescheide und nach Einbringung der Beschwerde durch eine dazu legitimierte Person erfolgt und das Beschwerdeverfahren daher nach der oben zitierten Judikatur einzustellen wäre, ist, wenn schon das bekämpfte Schreiben des Finanzamtes…
…1 ZustG durch Hinterlegung im Akt, wo die Ausfertigung zur Abholung durch eine legitimierte Person bereitgehalten wird. Die Entscheidung durch einen Senat und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung sind nur bei der Entscheidung über Beschwerden vorgesehen; die vorliegende Erledigung ergeht daher im Sinne des Art…
…STEUERBERATER, dieser war somit gemäß § 246 Abs. 1 BAO zur Einbringung der Berufung befugt. Somit wurde die Berufung vom 05.12.2013 namens einer nicht legitimierten Person eingebracht. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war daher, den obigen Ausführungen entsprechend, mit Beschwerdevorentscheidung gemäß § 260 Abs. 1…
…M, dieser war somit gemäß § 246 Abs. 1 BAO zur Einbringung der Berufung befugt. Somit wurde die Berufung vom 05.12.2013 namens einer nicht legitimierten Person eingebracht. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war daher, den obigen Ausführungen entsprechend, mit Beschwerdevorentscheidung gemäß § 260 Abs. 1…
…MS , dieser war somit gemäß § 246 Abs. 1 BAO zur Einbringung der Berufung befugt. Somit wurde die Berufung vom 05.12.2013 namens einer nicht legitimierten Person eingebracht. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war daher, den obigen Ausführungen entsprechend, mit Beschwerdevorentscheidung gemäß § 260 Abs. 1…
…BAO8, § 260 Rz 8). Anders als bei jenen Fällen, bei denen eine Löschung einer Gesellschaft erst nach Ergehen der bekämpften Bescheide und nach Einbringung der Beschwerde durch eine dazu legitimierte Person erfolgt (und das Beschwerdeverfahren daher nach genannten Judikatur einzustellen wäre), ist im gegenständlichen Fall…
…nicht Partei des Beihilfenverfahrens war, erfolgte die Einbringung der Beschwerde von einer nicht legitimierten Person und war die Einbringung des Rechtsmittels durch das Kind daher nicht zulässig. Die Beschwerde des Sohnes der Beihilfenbezieherin war daher als nicht zulässig zurückzuweisen. 4.3. Ad Beschwerde der Bescheidadressatin…
…Demnach seien die Vorlageanträge mangels Legitimation zurückzuweisen und seien die Beschwerdevorentscheidungen mangels Einbringung von Vorlageanträgen durch eine legitimierte Person in Rechtskraft erwachsen. Mit den angeführten Beschlüssen vom 13.10.2021 hat das Bundesfinanzgericht zwar - wie von der belangten Behörde erwartet - die Vorlageanträge der Beschwerdeführerin im…
…2018 - nicht mehr ihre volle Zeit in Anspruch genommen haben. Aus diesem Grund kam es zum Rückforderungsbescheid vom 29.1.2020. Auch wenn daher die Mutter der Beschwerdeführerin als legitimierte Person die Beschwerde eingebracht hätte, wäre ihr ein Erfolg zu versagen gewesen. Insgesamt war wie…
…GewO, die für diese Tätigkeiten einen Gewerbeschein vorsieht. Einen Gewerbeschein könne eine einzelne natürliche Person aber logischerweise nur dann erwerben, wenn sie die dadurch legitimierte Tätigkeit auch selbständig ausüben darf. Diesen massiven Wertungswiderspruch könnte man nur mit einer einschränkenden Interpretation des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausräumen, indem…
…Grenzackerstr. Krzg. Beckergasse in Fahrtrichtung A23, zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Der angezeigte legitimierte sich mit seinem österr. Fsch. und dem polnischen Zulassungsschein und gab folgendes sinngemäß an: ‚Ich lebe und arbeite schon seit über 10 Jahren in Österreich. Das Auto habe ich in…
…an den (die) legitimierte(n) Empfänger(in) gerichtet und zugestellt worden, nachzubringen. Wer tatsächlich Bescheidempfänger und damit beschwerdeführende Partei sei, scheine in diesem Verfahren zu klären sein. Auch das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzgerichtes ließen nicht erkennen, auf welche "Personen diese Qualität" (beschwerdeführende…
…Bescheid vom 07.07.2016 wurde das Verfahren zur Einkommensteuer 2012 wiederaufgenommen und ein neuer Sachbescheid erlassen. Die Begründung des Wiederaufnahmebescheides lautete wie folgt: "Im Wege der Vorhaltsbeantwortung und persönlichen Vorsprache wurde am 05.03.2015 die Wertpapieraufstellung der direktanlage.at Depot Nr. ***2*** vorgelegt…
…Adresse4, als juristische Person zugelassen Kraftfahrzeuges der Marke Audi A6, schwarz lackiert, mit dem behördlich zugelassenen Kennzeichen aaaa im Zuge eines Verkehrskontrolle in Wien angehalten. Aufgrund der Tatsache, dass der Bf ein Kraftfahrzeug mit serbischen Kennzeichen führte, sich jedoch mit einen österreichischen Führerschein legitimierte, haben…
…Gebühren, Verkehrsteuem und Glücksspiel sei der Partei ***Bf1*** (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 13. September 2019, zugestellt an eine nicht aktiv und nicht passiv legitimierte, unzuständige Person (***M***), die nicht vertretungsbefugtes Organ der Beschwerdeführerin sei, Grunderwerbsteuer für einen Rechtsvorgang vorgeschrieben worden…
…noch festhalten, dass sämtliche Überweisungen von Herrn KR ***2*** von legitmierten Konten bzw Sparbüchern erfolgten und entweder wiederum auf legitimierten Konten bzw Sparbüchern von Herrn KR ***2*** oder auf legitimierte Konten von anderen Personen im Staat Österreich überwiesen wurden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass…
…und der Rechtsnachfolge ein und dieselbe Person betreffe. Es sei noch zu erwähnen, dass die LPD Wien in ihrem Beschlagnahmebescheid vom 13.3.2018 die Bf. als Bescheidadressatin und Eigentümerin der am 15.1.2018 beschlagnahmten Gegenstände als passiv legitimiert anerkannt habe und dem dortigen…
…wird zitiert: "Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sei nach Ansicht des BFG naturgemäß mit gewissen Ungenauigkeiten verbunden. Im Beschwerdefall sei jedoch davon auszugehen, dass nicht legitimierte Sparbücher, bei denen die Inhaber die Bank seit 30 Jahren nicht betreten haben, um Zinsen nachtragen zu lassen…