…hat die Beschwerde gegen diesen Bescheid bei der belangten Behörde eingebracht und eindeutig die X.BauGmbH. als „Berufungswerber“ bezeichnet. Da der Parteienvertreter ausdrücklich namens einer nicht legitimierten Person tätig wurde, bleibt kein Interpretationsspielraum hinsichtlich der Zurechnung der Beschwerde und waren weitere Ermittlungen zur Klarstellung nicht…
…b) der Amtsbeauftragte, sowie c) ein allfälliger Nebenbeteiligter am Verfahren (was die S AG nicht gewesen ist). Eine Berufung einer zur Erhebung einer solchen nicht berechtigten Person (hier: der S AG) ist unzulässig. Unzulässige Rechtsmittel sind gemäß § 156 Abs.1 und 4 FinStrG zurückzuweisen. Es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf****, vertreten durch die ***V***, ***Bf-Adr**** über die Beschwerde vom 29. Oktober 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 1. September 2021 betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt…
…28. September 2011 war daher mangels einer von dieser eingebrachten Berufung aufzuheben. Der Rückforderungsbescheid vom 17. Juni 2011 bleibt unverändert, da dieser von keiner hiezu legitimierten Person angefochten wurde und mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. Februar 2012
…bei denen eine Löschung einer Gesellschaft gem. § 40 FBG erst nach Ergehen der bekämpften Bescheide und nach Einbringung der Beschwerde durch eine dazu legitimierte Person erfolgt und das Beschwerdeverfahren daher nach der oben zitierten Judikatur einzustellen wäre, ist, wenn schon das bekämpfte Schreiben des Finanzamtes…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpfte behördliche Erledigung hat schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichtete Berufung ist daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
…der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH vom 5.9.2012, 2011/15/0024). Die bekämpften behördlichen Erledigungen haben schon deshalb keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen gerichteten Berufungen sind daher zurückzuweisen. Die Zurückweisung einer Berufung wirkt nur gegen die nicht legitimierte Person (Ritz, BAO § 290 TZ 7). Daher…
… 246 Abs. 1 BAO keine Legitimation zur Einbringung der Berufung. Wird durch eine zur Einbringung einer Berufung nicht legitimierte Person (wie im vorliegenden Fall durch den Sohn der Bescheidempfängerin) gegen einen Bescheid im eigenen Namen Berufung erhoben, ist nicht ein Auftrag zur Verbesserung der Berufungsschrift…
…1 ZustG durch Hinterlegung im Akt, wo die Ausfertigung zur Abholung durch eine legitimierte Person bereitgehalten wird. Die Entscheidung durch einen Senat und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung sind nur bei der Entscheidung über Beschwerden vorgesehen; die vorliegende Erledigung ergeht daher im Sinne des Art…
…STEUERBERATER, dieser war somit gemäß § 246 Abs. 1 BAO zur Einbringung der Berufung befugt. Somit wurde die Berufung vom 05.12.2013 namens einer nicht legitimierten Person eingebracht. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war daher, den obigen Ausführungen entsprechend, mit Beschwerdevorentscheidung gemäß § 260 Abs. 1…