…Steuerbefreiung für die "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält" (§ 4 Nr 12 Satz 2 dUStG), wobei als kurzfristig eine Dauer von weniger als 6 Monaten definiert wird, hat der EuGH in seinem Urteil vom 12.2.1998…
…zu dieser Thematik vertretenen Sichtweise. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die in Rz 1401 der EStR 2000 vertretene Auffassung, wonach "Hotels und vergleichbaren Gebäude", die der kurzfristigen Beherbergung dienen, nicht in den Regelungsbereich des § 4 Abs. 7 EStG 1988 fallen würden, auch im Regime des…
…zu dieser Thematik vertretenen Sichtweise. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die in Rz 1401 der EStR 2000 vertretene Auffassung, wonach "Hotels und vergleichbaren Gebäude", die der kurzfristigen Beherbergung dienen, nicht in den Regelungsbereich des § 4 Abs. 7 EStG 1988 fallen würden, auch im Regime des…
…Steuerbefreiung für die "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält" (§ 4 Nr 12 Satz 2 dUStG), wobei als kurzfristig eine Dauer von weniger als 6 Monaten definiert wird, hat der EuGH in seinem Urteil vom 12.2.1998…
…Handtücher und Kinderbetten, abzurechnen. Im Rahmen einer gewerblichen Vermietung des Ferienhauses verrechne die GmbH 1 zusätzliche Leistungen. Die kurzfristige Vermietung mit Nebenleistungen an verschiedene Mieter im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes sei keine kleine Vermietung und daher keine Liebhaberei. Gemäß Art. 135 Abs. 1 MwSt-Richtlinie (Steuerbefreiung…
…werde, mit der kurzfristigen Vermietung einer Ferienwohnung an Urlaubsgäste vergleichbar. Entsprechend dem Urteil in der Rechtssache Blasi seien die Begriffe des Art. 13 der 6. EG:RL - jetzt Art. 135 Abs. 1 MwSt-RL - eng auszulegen. Es soll sichergestellt sein, "dass die vorübergehende Beherbergung, die…
…Beherbergung (10%) oder Geschäftsräumen (unecht steuerbefreit bzw. 20%) erfolge: Dabei sei auch zu unterscheiden, wer welche Leistung erbringe. Nach dem vorgefundenen Sachverhalt stellten die BF dem Betreiber vertraglich bedungen eine Wohnung im Sinne des WEG langfristig zur Verfügung, während der Betreiber im eigenen Namen kurzfristige…
…Beherbergung (10%) oder Geschäftsräumen (unecht steuerbefreit bzw. 20%) erfolge: Dabei sei auch zu unterscheiden, wer welche Leistung erbringe. Nach dem vorgefundenen Sachverhalt stellten die BF dem Betreiber vertraglich bedungen eine Wohnung im Sinne des WEG langfristig zur Verfügung, während der Betreiber im eigenen Namen kurzfristige…
…Reisebüro, dazwischengeschaltet, um eine effizientere und kostengünstigere Beherbergung für den gesamten Komplex zu erzielen (Kostendegression). Die Beherbergungsleistung (kurzfristige Vermietung von Appartements mit entsprechenden Nebenleistungen) sei somit umsatzsteuerlich ihm zuzurechnen. Er entfalte durch die Übernahme des Unternehmerrisikos unter Zwischenschaltung eines Dienstleisters (Betreibergesellschaft) die unternehmerische Tätigkeit. Aus…
…und Verpachtung von Grundstücken. Die Beherbergung sei hingegen zwingend steuerpflichtig zu behandeln und von Kurzfristigkeit sowie dem Vorhandensein von Nebenleistungen charakterisiert (hier: Reinigung, Spa-Bereich, Parkplätze, Lobby). Die österreichische Liebhaberei-Bestimmung könne für die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Urlaubsgäste nicht greifen. Das Recht auf…
…Schluss, dass daraus für den Beschwerdefall folgt, dass auch die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken gebührenrechtlich als gebührenbefreite Vermietung von Wohnraum zu betrachten ist und sich diese Befreiung auch auf den strittigen Bestandsvertrag erstreckt, da beim Abschluss dieses Vertrages - wie sich aus Punkt 1.3. und…
…sind; die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke; die Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen (kurzfristige Vermietung)…
…bestehende Unterscheidung zwischen kurzfristigen (bis zu drei Monaten, § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF vor BGBl I Nr. 147/2017) und darüber hinaus gehenden Wohnraummietverträgen aufgegeben hat. Im Lichte der historischen Interpretation ging das Bundesfinanzgericht davon aus, dass auch zu Beherbergungszwecken (bis…
…wenn keine für eine gewerbliche Vermietung signifikante Leistungen erbracht und nachgewiesen werden. Eine "gewerbliche Vermietung" erfolge vor allem in den typischen Fällen gewerblicher Beherbergung von Fremden in Hotels und Fremdenpensionen. Die über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters bestehe insbesondere in der angebotenen…
…an Wien Touristen kurzfristig an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) über das Internet international angeboten. Der Beschwerdeführer trägt durch die Anmietung dieser drei Wohnungen ein erhebliches Unternehmerrisiko. Die Tätigkeit des Beschwerdeführers stellt seine Haupteinnahmequelle dar. Es liegt somit ein Beherbergungsbetrieb vor. Die Art und Weise…
…Preisniveau für Immobilien und touristische Dienstleistungen ist aus diesen Gründen in der Region generell hoch. Es besteht im Raum *Chalet-Ort* unter anderem aus den genannten Gründen ein Markt für die kurzfristige Vermietung von bzw. die Beherbergung in luxuriösen Häusern wie dem gegen-ständlichen Chalet…
…Fuchs). Wesentliches Merkmal einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist die Erbringung von Leistungen gegen Entgelt (Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG3 § 2 Rz 14). Sowohl die Vermietung als auch die Beherbergung stellen grundsätzlich wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Sinne dar, zumal ansonsten die darauf gerichteten Steuerbefreiungen bzw. -begünstigungen (Art…
…geklärt, dass eine Ortstaxenpflicht für die kurzfristige Vermietung von Privatunterkünften unter den oben angeführten Voraussetzungen schon vor der Neufassung des § 11 WTFG, anzuwenden ab dem 01.01.2014, gilt. Diese Rechtsmeinung wird ebenso in der steuerrechtlichen Literatur vertreten (Bleyer, Entrichtung einer Ortstaxe durch Beherbergungsbetrieb, ÖStZB…
…Bestimmungen für das Hotel- und Beherbergungsgewerbe gälten. Da im Rahmen dieser Beherbergungen frisch bezogene Bettwäsche zur Verfügung gestellt werde, jeweils eine Endreinigung des Objektes stattfinde, die Bestimmungen für das Hotel- und Beherbergungsgewerbe gälten und ein bestimmter Pauschalbetrag für die kurzfristige Dauer der Nutzung der möblierten…
…um einen Gewerbebetrieb zu begründen. Nach der allgemeinen Rechtssprechung stellt die Vermietung (auch die kurzfristige Vermietung mit ständigem Gästewechsel) bis zu 5 Ferienwohnungen grundsätzlich Einkünfte aus V+V dar (vgl. ESt-RL 5433 ff). Die durch jede Form von Vermietung bedingte laufende Verwaltungsarbeit und die…