…absolviert. Da aber die Familienbeihilfe in diesem Zeitraum vom Beschwerdeführer bezogen wurde, musste diese rückgefordert werden. Im vorliegenden Fall kann auch nicht von einer krankheitsbedingten Unterbrechung einer Berufsausbildung des Sohnes ausgegangen werden, da ein Anspruch auf Familienbeihilfe bereits vor Beginn der Erkrankung nicht entstanden ist…
…während einer begrenzten krankheitsbedingten Unterbrechung einer Berufsausbildung. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, dass durch die Erkrankung der Tochter ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG vorliegen würde, greift im ggst Fall nicht, da diese Regelung nur im Fall einer Unterbrechung eines Studiums anwendbar…
…16. November 1993) 90/14/0108 ausgesprochen hat, beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Im genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b…
…B. Krankheit) eine Studienbehinderung von zumindest drei Monaten vorliegt. Welche Beweismittel zur Darlegung einer krankheitsbedingten Studienbehinderung erforderlich sind, ist im Gesetz nicht festgelegt. Die für die Verlängerung des Nachweiszeitraumes maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung setzt eine schlüssige Behauptung…
Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz nicht festgelegt. Die für eine Verlängerung der Studienzeit (oder des Nachweiszeitraumes) maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Ist ein zwingender Zusammenhang zwischen der Krankheit einerseits und der behaupteten Studienbehinderung andererseits für…
…das ernsthafte und zielstrebige Bemühen des Sohnes um den Ausbildungserfolg - nicht erfüllt. Ergänzend ist dazu auszuführen: Unterbrechungen der Berufsausbildung wegen Krankheit sind nur für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf FB nicht schädlich. Der Anspruch auf FB bleibt bei einer krankheitsbedingter Unterbrechung demnach nur bestsehen…
…1 lit. b zweiter bis vierzehnter Satz FLAG 1967 (also zB auch des oben zitierten vierten und fünften Satzes betreffend krankheitsbedingte Unterbrechung) sind daher auf den gegenständlichen Beschwerdefall nicht anwendbar. Eine Krankheit als solche begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Familienbeihilfe, sieht man vom hier nicht…
…Abbruch bzw. die Unterbrechung der Berufsausbildung der Lehre der Stylistin erfolgte wegen der Schwangerschaft. Die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes geht davon aus, dass krankheitsbedingte Unterbrechungen der Berufsausbildung grundsätzlich keine Beendigung einer solchen Ausbildung darstellen und ein Beihilfenanspruch in derartigen Fällen weiterhin bestehen bleiben kann. Ohne Weiteres…
…12.2017, 29.10.2018 und 3.12.2018 in ärztlicher Behandlung befand und somit nicht fähig war, die Universität zu besuchen. Da keine weiteren ärztlichen Bestätigung, welche eine 3 monatige krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums belegen, vorgebracht werden konnten, kommt das Finanzamt zum Schluss, dass…
…zu dem es ihm auf Grund seines Gesundheitszustandes möglich war. Es lag somit eine den Zeitraum von bis zu zwei Jahren nicht überschreitende krankheitsbedingte Unterbrechung seiner Ausbildung vor, wodurch der zuvor bereits bestehende Familienbeihilfenanspruch auch während der Zeit der Erkrankung weiter bestanden hat. Dass ab…
…VwGH 15.12.2009, 2007/13/0125). Krankheitsbedingte Unterbrechung/Abbruch der Berufsausbildung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Mag. ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***6***, vom 24.9.2019, beim Finanzamt eingelangt am 4.10.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, nunmehr…
…des Kindes stets darauf hingewiesen, dass eine krankheitsbedingte Unterbrechung des Ausbildungsvorganges für einen davor entstandenen Familienbeihilfenanspruch nicht schädlich ist, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre andauert und die Ausbildung danach wieder fortgesetzt wird (vgl etwa VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN…
…hat der Verwaltungsgerichtshof stets darauf hingewiesen, dass eine krankheitsbedingte Unterbrechung des Ausbildungsvorganges für einen davor entstandenen Familienbeihilfenanspruch nicht schädlich ist, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Jahre andauert und Ausbildung danach wieder fortgesetzt wird (vgl etwa VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN…
…Finanzsenates vom 15.10.2010, RV/1540-W/10 (eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Berufsausbildung bei einer Dauer von 20 Monaten wurde als beihilfenschädlich angesehen) folgende Ansicht: Laut ärztlicher Bestätigung war die Tochter des Bf vom Mai 2017 bis September 2018 durchgehend gehindert, das Studium fortzuführen…
…von 16 Gegenständen "Nicht beurteilt" und habe somit die 5.Klasse nicht erfolgreich absolviert. Grundsätzlich sei darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des VwGH krankheitsbedingte Unterbrechungen grundsätzlich keine Beendigung der Berufsausbildung darstellten (VwGH 14.12.1995, 93/15/0133 und UFS vom 04.06.2009…
…Abbruch bzw. die Unterbrechung der Berufsausbildung der Lehre der Stylistin erfolgte wegen der Schwangerschaft. Die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes geht davon aus, dass krankheitsbedingte Unterbrechungen der Berufsausbildung grundsätzlich keine Beendigung einer solchen Ausbildung darstellen und ein Beihilfenanspruch in derartigen Fällen weiterhin bestehen bleiben kann. Ohne Weiteres…
…3.4.2017. Die Bf. führt darin nochmals aus, dass ihr Sohn krankheitsbedingt nicht im Herbst 2015 mit dem Studium beginnen habe können. Man habe nicht ein Studium und dessen Unterbrechung vorgaukeln wollen, um einen Anspruch zu begründen. Außerdem sei die Familienbeihilfe sowieso vom Finanzamt…
…lit. b zweiter bis vierzehnter Satz FLAG 1967 (also zB auch des oben zitierten vierten und fünften Satzes betreffend krankheitsbedingte Unterbrechung und des zehnten Satzes betreffend Studienwechsel) sind daher auf den gegenständlichen Beschwerdefall nicht anwendbar. Eine Krankheit als solche begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…ein Ereignis, dass bei entsprechender Schwere die Studienzeit verlängern kann. Auch bei einer Berufsausbildung, die nicht in einem Studium besteht, sind krankheitsbedingte Unterbrechungen einer Berufsausbildung auf begrenzte Zeit nicht anspruchsschädlich. Eine Erkrankung eines volljährigen Kindes, auch wenn diese schwer ist, vermittelt gemäß § 2 Abs. 1…