…wo eine jederzeitige Einflussnahme von R auf die wirtschaftlichen und vertraglichen Geschehnisse besteht, kommt den durch die Angehörigenjudikatur geprägten Kriterien (klarer und eindeutiger Inhalte von Vereinbarungen, Publizität und Fremdüblichkeit) besonderer Stellenwert zu. Die Renditemiete bewegt sich zwar an der (untersten) Grenze der vom VwGH aufgestellten…
…ihre Bedeutung liegt vor allem im Bereich der Beweiswürdigung. Die für die steuerliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen zu beachtenden Kriterien (Publizitätswirkung, klarer und eindeutiger Inhalt, Fremdvergleich) sind daher nicht als materielle Tatbestandsvoraussetzungen anzusehen. Die Nichtanerkennung von Angehörigenverträgen aufgrund einer festgestellten Fremdunüblichkeit der Vereinbarung hat daher nur…
…zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen (ausreichende Transparenz durch schriftliche Verträge und einwandfrei nachvollziehbare Zahlungsflüsse, klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarungen, Abwicklung wie unter Fremden) kamen sohin im gegenständlichen Fall - anders als im rechtlich ähnlich gelagerten und von beiden Parteien zitierten Fall UFS 30.04.2009…
…den konkreten Vertragsgegenstand, noch genaue Vereinbarungen über den Beginn des Mietverhältnisses und den Mietpreis enthält, kann ein klarer und eindeutiger Inhalt desselbigen ausgeschlossen werden. Ein Vorvertrag für eine zukünftige Vermietung würde unter Fremden Dritten inhaltlich keinesfalls in dieser Form gestaltet beziehungsweise abgeschlossen werden, weshalb die…
…Mündlich vereinbarte Modalitäten, wie z. B., dass "Darlehen" nach Maßgabe der "Ertrags- und Liquiditätslage" zurückgezahlt werden sollten, haben keinen klaren und eindeutigen Inhalt (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Richtig ist der Einwand im Zuge der mündlichen Verhandlungen, dass grundsätzlich auch lediglich mündlich…
…Pacht- und Mieteinnahmen dankend annimmt, steht dies auch nicht im Einklang mit dem im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwand, Frau F hätte € 1.000,00 für die Übernahme des positiven Verrechnungskontos bezahlt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass von einem klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…der Beschwerdeverhandlung zutreffend ausgeführt, klar feststeht, liegt hinsichtlich dieser auch ein klarer und eindeutiger Inhalt vor. Das in Rede stehende Vertragsverhältnis ist auch hinsichtlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten in fremdüblicher Weise ausgestaltet. Hinsichtlich der Vertretungshonorare sowie der Kilometergelder ist zu prüfen, ob die diesbezüglichen Vereinbarungen…
…vorliegen. Wie bereits oben dargestellt, konnte ein eindeutiger und klarer Inhalt der mit der ***3*** abgeschlossenen Vereinbarungen nicht festgestellt werden. Die Mietkonstruktion ist ebenso wenig fremdüblich wie eine Nutzung des Hauses durch Familienfremde ohne schriftliche Fixierung und konkrete Abgrenzung. Es entspricht auch nicht fremdüblichen Bedingungen…
…Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben lediglich…
…Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben lediglich…
…wonach sie die Tätigkeit für niemand anderen als für den Bf. gemacht hätte. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit: Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…A abwickelten und komme der von der Fa. A in ihrer Buchhaltung vorgenommenen Personalisierung für das gegenständliche Verfahren keinerlei Aussagekraft zu, so stellt dies einen wenig tauglichen Versuch dar, die vorhin dargelegten Umstände, die in klarer und eindeutiger Weise für eine direkte Leistungsbeziehung zwischen dem…
…mit dem vom FA unterstellten Inhalt nicht. Denn es bedarf schon subtiler juristischer Spitzfindigkeit zur Auslegung dahin, der Gesetzgeber habe die in Abs 1 in klarer und eindeutiger Weise postulierte Verpflichtung des Steuerschuldners (§ 9 GrEStG), Erwerbsvorgänge mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen und allenfalls über den Erwerbsvorgang…
…dem vom Finanzamt unterstellten Inhalt nicht. Denn es bedarf schon subtiler juristischer Spitzfindigkeit zur Auslegung dahin, der Gesetzgeber habe die in Abs. 1 in klarer und eindeutiger Weise postulierte Verpflichtung des Steuerschuldners, Erwerbsvorgänge mit einer Abgabenerklärung (Papiererklärung) beim Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls über den Erwerbsvorgang…
…dem vom Finanzamt unterstellten Inhalt nicht. Denn es bedarf schon subtiler juristischer Spitzfindigkeit zur Auslegung dahin, der Gesetzgeber habe die in Abs. 1 in klarer und eindeutiger Weise postulierte Verpflichtung des Steuerschuldners, Erwerbsvorgänge mit einer Abgabenerklärung (Papiererklärung) beim Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls über den Erwerbsvorgang…
…dem vom Finanzamt unterstellten Inhalt nicht. Denn es bedarf schon subtiler juristischer Spitzfindigkeit zur Auslegung dahin, der Gesetzgeber habe die in Abs. 1 in klarer und eindeutiger Weise postulierte Verpflichtung des Steuerschuldners, Erwerbsvorgänge mit einer Abgabenerklärung (Papiererklärung) beim Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls über den Erwerbsvorgang…
…dem vom Finanzamt unterstellten Inhalt nicht. Denn es bedarf schon subtiler juristischer Spitzfindigkeit zur Auslegung dahin, der Gesetzgeber habe die in Abs. 1 in klarer und eindeutiger Weise postulierte Verpflichtung des Steuerschuldners, Erwerbsvorgänge mit einer Abgabenerklärung (Papiererklärung) beim Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls über den Erwerbsvorgang…
…irreführenden Bezeichnung „zwischen [Bf.] und mir weder Geld noch geldwerte Leistungen (zB Wertpapiere) geflossen iS von hin und her bewegt worden“. Klarer und eindeutiger als hier kann eine Aussage nicht mehr ausfallen. Ursächlich für diese offenkundige Fehlbewertung der Sach- und Rechtslage (auch durch den UFS)…
…Fahrzeit zwischen 1 Stunde 26 Minuten und 2 Stunden 50 Minuten verkehren würden. Das Finanzamt vertrat weiterhin die Auffassung, dass beim vorliegenden Sachverhalt in der Regel ein Sachbezug aus dem Dienstverhältnis vorliegen würde, wenn nicht klare und eindeutige Vereinbarungen und die Behandlung des Vorganges im…
…bis 17.10.2023, € 109,62). Die geltend gemachten Fahrtkosten teilen das Schicksal der Medikamente und Arztkosten. Da ein klarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen der aktenkundigen Behinderung und den diesbezüglich anerlaufenen Kosten nicht vorliegt, waren auch diese Aufwendungen nicht als agB ohne SB anzuerkennen…