…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Wie bereits oben dargestellt, konnte ein eindeutiger und klarer Inhalt der mit der ***3*** abgeschlossenen Vereinbarungen nicht festgestellt werden. Die Mietkonstruktion…
…dass keine steuerlich zu berücksichtigende Vereinbarung zwischen dem Bf und der X. GmbH vorliegt. Denn es fehle ein eindeutiger und klarer Inhalt. Die Mietkonstruktion, eine Nutzung des Hauses durch Familienfremde ohne schriftliche Fixierung und die mangelnde Verrechnung der vereinbarten Wertsicherung seien nicht fremdüblich. Der Verwaltungsgerichtshof…
…so muss die Anerkennung derselben im gegenständlichen Falle aus folgenden Gründen verneint werden: es ist weder die Publizität gegeben, noch liegt ein klarer Inhalt der Verträge vor, noch halten diese einem Fremdvergleich stand. Daher können in der gegenständlichen Causa die Honorarleistungen an die Ehegattin im…
…konkreten Arbeitsleistungen, als auch die Entschädigungszahlung im Zuge des Verkaufes der Liegenschaft betreffend sind die Grundlagen der Leistungserbringungen nach außen nicht ausreichend zum Ausdruck gekommen - Vereinbarungen im vorhinein fehlen. Ein eindeutiger und klarer Inhalt ist schon aufgrund des Fehlens von Vereinbarungen nicht gegeben. Einzig der…
…Beschwerdeführers durch den Beschwerdeführer damit nicht begrenzt ist. Der zeitliche Umfang der Leistungserbringung ist durch die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 nicht hinreichend geklärt, sodass diesbezüglich zudem kein klarer Inhalt vorliegt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung, wonach sich die Gattin des Beschwerdeführers bereit…
…diese noch einmal wie folgt zusammengefasst: Ad 1. Bullet-Point RZ 5819 EStR - Ausreichendes Bekanntmachen bzw. eindeutiger, klarer Inhalt und Fremdvergleich: Siehe Ausführungen Punkt 1 (Stichwort Fremdvergleichsrendite, Abfindungsanspruch/vertragliche Regelung) Ad 2. Bullet-Point Rz 5819 EStR - Beteiligung, um Verluste zu lukrieren. Siehe Ausführungen (Punkt…
…vorliegender zivilrechtlicher Gültigkeitserfordernisse steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kämen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen und klaren Inhalt hätten und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese drei Kriterien müssten kumulativ vorliegen; schon das Fehlen einer dieser Voraussetzungen…
…in der Tätigkeitsbeschreibung näher definierten Verpflichtungen um einen eindeutigen Vertragsinhalt, welcher durch die Dienstverrichtung von Herr [SohnBf] auch erfüllt wurde. klarer Inhalt Der bereits erwähnte Vertragsinhalt ist nicht nur in seiner sachlichen Ausprägung klar definiert, sondern lässt sich auch gegenüber den Tätigkeiten der anderen Mitarbeiter…
…Zahlungsnachweis wurde nicht erbracht. Es liegt daher den Zahlungen kein eindeutiger, klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt einer Vereinbarung vor. Warum den im Zuge der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen kein Glauben geschenkt wurde, kann der Beweiswürdigung entnommen werden. Maßgebend für die Prüfung, ob die betreffende Vereinbarung…
…2 lit. b FinStrG nicht gegeben ist. Indem der vorliegende Akteninhalt (Ermittlung der Verkürzungsbeträge durch die Finanzstrafbehörde; eindeutiger und klarer Inhalt und Formulierung des Einspruches vom 12.5.2016) auch keine Zweifel hinsichtlich einer zutreffenden, rechtskonformen Ermittlung des für die og. Wertgrenze maßgeblichen strafbestimmenden Wertbeträge…
…der VwGH nicht nur in ständiger Rechtsprechung die Erfüllung folgender drei Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen: - Publizität (nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen), - Klarheit (klarer Inhalt) und - Fremdüblichkeit. Der VwGH fordert die Einhaltung dieser Kriterien auch für die Erfüllung (Durchführung…
…Gestaltung die Kriterien der Fremdüblichkeit auch nicht annähernd erfüllt, ist die vertragliche (Angehörigen-)Vereinbarung mit O. steuerlich nicht anzuerkennen, zumal der Vereinbarung auch ein eindeutiger und klarer Inhalt fehlt. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt hat eine Leistungsbeziehung direkt zwischen O. und der Fa. A bestanden…
…Kriterien der Fremdüblichkeit auch nicht annähernd erfüllt, ist die vertragliche (Angehörigen-)Vereinbarung mit dem Verein somit steuerlich nicht anzuerkennen, zumal der Vereinbarung auch ein eindeutiger und klarer Inhalt fehlt. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt hat eine Leistungsbeziehung direkt zwischen dem Bf und der Fa. A…
…etc, finden sich nicht. Ein schriftlicher Dienstvertrag mit einem klaren und eindeutigen Inhalt insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit und der Arbeitszeiten wurde nicht vorgelegt. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum führte U für das Unternehmen der Beschwerdeführerin im Wesentlichen einfache Hausbetreuungsleistungen durch. Sie war im Ausmaß von 19 Stunden…
…Rechtskraft des Abweisungsbescheides durch die Abgabenbehörde eingebracht wurde, der Inhalt beigemessen werden, sie wende sich als Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid. Der Text der Eingabe vom 3.10.2017 erweist sich somit als eindeutiger und klarer Inhalt dahingehend, dass auf der Grundlage nicht näher bezeichneter Behördenauskünfte…
…Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt haben und auch unter Fremden so abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende…
…nachzuweisen, wer die geltend gemachten Kosten bezahlt hat, in ihrem Schriftsatz vom 24. November 2012 getan. Weiters fehlt ein klarer Inhalt des behaupteten Darlehensvertrages. Die Bf gibt lediglich bekannt, dass keine Rückzahlung erfolgt ist, jedoch keinerlei vereinbarten Termin für die Tilgung oder Zahlung von Raten…
…der Beiträge der Gesellschafter und daraus resultierend im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Gewinn- und Substanzbeteiligung offen, sodass dieser keinesfalls ein eindeutiger und klarer Inhalt zugestanden werden konnte. Die darin enthaltene Vereinbarung über die Ergebnisaufteilung konnte sohin keine geeignete Grundlage für die steuerliche Gewinnaufteilung bilden…
…gilt für die Mietkaution, zumal der Mieter mit dem von ihm geleisteten Grundstückskaufpreisanteil eine erhebliche Vorleistung erbracht hat und lt Vertrag dieser Betrag auch für einen gewissen Zeitraum wertgesichert ist (klarer Inhalt). Trotzdem ist die steuerliche Anerkennung des streitgegenständlichen Mietverhältnisses zu versagen, weil die getroffene…
…zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft seien ertragsteuerlich grundsätzlich anzuerkennen, soweit derartige Verträge mit detaillierter, inhaltlich klarer Darlegung der erbrachten Leistungen nachgewiesen werden könnten und ein fremdüblicher Zahlungsverkehr vorliege. Gefolgt werden diese Ausführungen von einer Aufstellung der „Beitragsgrundlagen“ der beiden betroffenen Personen. Sodann wird dargestellt…