…Im Zuge dieses Telefonates sei ihr mitgeteilt worden, dass sie zu diesem Zeitpunkt keine Maßnahmen treffen müsse, zumal sie im September das Formular samt Unterlagen für Zuerkennung/Änderung/Wegfall der Familienbeihilfe ausfüllen müsse und die Familienbeihilfe sowieso bis drei Monate nach Studienabschluss überwiesen werde. Es…
…sofern die dort genannten Voraussetzungen zutreffen - das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG zur Verfügung. Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Revision vor den Höchstgerichten über den Zeitpunkt der Erlassung…
…2007/15/0294). Das Zollamt Graz hat den Ablauf mit dem bekämpften Bescheid vom 21. Mai 2015 verfügt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Erledigung des Rechtsmittels…
…des Bf. vorgelegten Unterlagen und ist unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) A) Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 1 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die…
…Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt. Wie die belangte Behörde bereits in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt hat, war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anträge auf Aussetzung der Einhebung keine Bescheidbeschwerde anhängig. Es besteht auch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO…
…Über die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 13.10.2020, RV/7105908/2018, bereits abgesprochen. Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über…
…das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Der Ablauf sei zwingend vorzunehmen. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Erledigung des Rechtsmittels hinaus auszudehnen. 5. Mit der außerordentlichen Revision an den…
…für den Beschwerdeführers ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre, gebe es in der Bundesabgabenordnung keine gesetzliche Grundlage die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen.…
…2015, fristgerecht Revision erhoben worden wäre, wäre aus diesem Grund keine Aussetzung der Einhebung zulässig. Eine Revision an den VwGH stelle keine Bescheidbeschwerde dar. Die grundlegende Voraussetzung des § 212a BAO sei daher nicht erfüllt. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß …
… 55 Abs. 3 GSpG enthalte nach seinem Wortlaut keine Berechtigung dafür, die einem Glücksspielgerät entnommenen Bargeldbeträge separat in Verwahrung zu nehmen. Damit sei keine gesetzliche Grundlage für die mit der vorliegenden Maßnahmenbeschwerde bekämpfte Handlung der Organe der Behörde vorgelegen. Die erfolgte Wegnahme des Bargeldes sei…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) A. Gesetzliche Grundlagen und Judikatur Gemäß § 115 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind…
…der Aussetzung der Einhebung verpflichtet (VwGH 31.07.2003, 2002/13/0075). Die Bundesabgabenordnung regelt den Verfahrensablauf bis zum Ergehen des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Wirkungen der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO über den Zeitpunkt der abschließenden Beschwerdeerledigung hinaus…
…erklären würde, da es für das Abkleben keine gesetzliche Grundlage gebe. Es könne sich daher auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nicht stellen. Nach den gesetzlichen Kontrollschritten hätte eine Kontrolle ohne Beeinträchtigung auch bei nicht abgeklebten Videokameras durchgeführt werden können. Es werde erwähnt, dass bei…
…Rechtstaatlichkeitsprinzip. Das BFG würde gegen diese Rechtsstaatlichkeitsprinzip verstoßen, wenn es die Vorgangsweise des Abklebens der Videokameras nicht für rechtswidrig erklären würde, weil es für das Abkleben keine gesetzliche Grundlage gebe und die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden dürfe. § 50 Abs…
…das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Aufgrund der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 18.3.2013 war daher der Ablauf der mit Bescheid vom 25.4.2008 antragsgemäß bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht keine gesetzliche Grundlage dafür…
…dass zwar gegen die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts vom 02.09.2025 (GZ: RV/7102673/2025) und vom 10.01.2026 (GZ: RV/7102641/2025) Revision beim Verwaltungsgericht erhoben wurde, nach hA und Rechtsprechung jedoch keine gesetzliche Grundlage besteht, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten gemäß …
…werde. Das Beschwerdeverfahrens sei mit Erkenntnis vom dd. Juli 2025, ***3*** erledigt worden. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Revision über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung des Bundesfinanzgerichts hinaus auszudehnen…
…nachträglich anders zu gestalten. Eine solche Änderung stellt jedoch keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Da somit weder die Voraussetzungen des § 295a BAO noch jene des § 303 BAO erfüllt sind, besteht keine gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche Abänderung des bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheides. Es liegt weder…
… 30 Abs.2 VwGG zur Verfügung steht (vgl. UFS 22.2.2012, RV/2255-W/11). Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der…
…Abs. 5 dritter Satz BAO kein Ermessen der Behörde erster Instanz besteht, ob sie den Ablauf der Aussetzung verfügt oder nicht. Der Bescheid vom 2. Mai 2023 über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung entspricht somit dem Gesetz. Weiters gibt es keine gesetzliche Grundlage, die…