…qualifiziert worden seien. Im gegenständlichen Fall sei die Löschwasserversorgung als Maßnahme des/r Brandschutzes/Brandabwehr und zur Abwehr der besonderen Gefahren der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Bf unbedingt erforderlich. Die Herstellung/Ausgestaltung des „Schwimm-/Löschteiches“ sei auch in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr…
…die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten (vgl VwGH 27.6.00, 2000/14/0096 …
…15/0159, VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123). Unter dem Begriff Werbung ist nach der Rechtsprechung des VwGH eine Produkt- und Leistungsinformation, also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung zu verstehen. (Vgl VwGH 23.11.2016, Ra 2015/15/0010, VwGH…
…klar abgrenzbare betriebliche bzw berufliche Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist; diesfalls kann die Aufteilung allenfalls auch im Schätzungswege erfolgen (vgl Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn [ Hrsg ] , EStG20 § 20 Rz 22/1). Die belangte Behörde hat im beschwerdegegenständlichen Fall in keiner Weise…
…die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, ändert daran nichts. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit der Druckwerke im Einzelnen darzutun (vgl Jakom/Vock EStG, 2016, § 20 Tz 90 Stichwort Literatur mit weiteren Nachweisen). Hinsichtlich der Aufwendungen für die Werke Steuerkodex bzw Erlasskodex…
…werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit als notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen…
…muss ein Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig sein und muss der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und entsprechend eingerichtet sein. Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw berufliche Verwendung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers…
…diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die betriebliche bzw berufliche Sphäre betreffen (VwGH 22.02.2007, 2006/14/0020; 26.04.2012, 2009/15/0088; 18.10.2017, Ra 2017/13/0068). Der Umstand, dass Aufwendungen einer betrieblichen/beruflichen Tätigkeit förderlich sein können…
…berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (VwGH 27.6.00, 2000/14/0096, 0097 mwN; 14.12.06, 2002/14/0012). Im gegenständlichen Fall wurde trotz mehrfacher Aufforderung keine…
…die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verläßliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dies gebietet auch die verfassungskonforme Interpretation der…
…nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl dazu auch VwGH 28.10.1998, 93/14/0195…
…Arbeitsraum keineswegs (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, wird doch ein in der Wohnung befindlicher Computer üblicherweise in nicht zu vernachlässigendem Ausmaß auch privat verwendet. Der Bf brachte dazu vor, dass nach einem 8-Stunden-Arbeitstag und anschließender betrieblicher Tätigkeit keine Zeit für eine private Nutzung…
…April 1985 an. Der VwGH sprach einem im Wohnungsverband liegenden Raum die ausschließliche (betriebliche bzw.) berufliche Nutzung ab, da aus der Tätigkeit sich nur ein niedriger Umsatz ergab, nur eine geringe Anzahl an Bürostunden geleistet wurden und sich nicht einmal ein Telefonanschluss in diesem Raum…
…0010; das vom Unternehmer angebotene Renninformationssystem wurde bei der Veranstaltung eingesetzt und präsentiert). Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation, also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung zu verstehen (vgl VwGH 23. November 2016…
…wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096). Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl dazu auch VwGH 28.10.1998…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Wirtschaftsgüter des Haushaltes des Steuerpflichtigen sind grundsätzlich ebenfalls vom Abzugsverbot umfasst. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten Veranlassung der Anschaffung einerseits und der betrieblichen bzw beruflichen Veranlassung andererseits…
…Rechtsprechung weiter, wenn eine klar abgrenzbare betriebliche bzw berufliche Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist. Diesfalls kann die Aufteilung allenfalls auch im Schätzungswege erfolgen. Dazu zählen etwa Computer und Computerzubehör, weshalb auch für das vom Beschwerdeführer angeschaffte iPad samt Zubehör keinem Aufteilungsverbot unterliegt. (Kofler…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Wirtschaftsgüter des Haushaltes des Steuerpflichtigen sind grundsätzlich ebenfalls vom Abzugsverbot umfasst. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten Veranlassung der Anschaffung einerseits und der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung andererseits…
…Bildungsmaßnahmen zu verstehen, die keinen Zusammenhang mit der aktuell oder zuletzt ausgeübten Tätigkeit aufweisen (Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, EStG65 § 16 Abs 1 Z 10 Rz 18). Eine Umschulung liegt auch vor, wenn der Steuerpflichtige früher eine betriebliche bzw berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, im Zeitpunkt…
…betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche…