…worden. Unternehmensintern habe im Hinblick auf die mit dem Bundesminister für Finanzen akkordierte Vorgehensweise kein Grund bestanden, an der Rückerlangungsmöglichkeit der vorläufig bezahlten Dienstgeberbeiträge zu zweifeln, sodass aus Sicht der Bf keine Notwendigkeit für die Ergreifung entsprechender Rechtsmaßnahmen bestanden habe. Die Abgabenbehörde habe nicht dargelegt…
…habe im Hinblick auf die mit dem amtierenden Bundesminister für Finanzen akkordierte Vorgehensweise kein Grund bestanden, an der Rückerlangungsmöglichkeit der vorläufig bezahlten Dienstgeberbeiträge zu zweifeln, sodass aus Sicht der Bf keine Notwendigkeit für eine Ergreifung entsprechender Rechtsmaßnahmen bestanden habe. Die Abgabenbehörde habe nicht dargelegt…
…mit dem Bundesminister für Finanzen als organisatorisch zuständige Oberbehörde davon ausgegangen worden sei, dass bis zur höchstgerichtlichen Klärung der Dienstgeberbeitrags-Thematik weder ein abgabenrechtlicher Verjährungseinwand noch eine Verfristung der Antragstellung hinsichtlich der unter Rückforderungsvorbehalt monatlich einbezahlten Dienstgeberbeiträge erhoben werde. Für die Bf. seien bislang keine…
… 17 PTSG) keine Dienstgeberbeiträge zu entrichten seien. Daraufhin setzte die Abgabenbehörde mit Bescheid vom 09.05.2005 für August 2003 und September 2003 Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 2.408.240,86 fest. Infolge der dagegen eingebrachten Berufung vom 19.05.2005 ergingen abweisende Berufungsentscheidungen…
…mit dem Bundesminister für Finanzen als organisatorisch zuständige Oberbehörde davon ausgegangen worden sei, dass bis zur höchstgerichtlichen Klärung der Dienstgeberbeitrags -Thematik weder ein abgabenrechtlicher Verjährungseinwand noch eine Verfristung der Antragstellung hinsichtlich der unter Rückforderungsvorbehalt monatlich einbezahlten Dienstgeberbeiträge erhoben werde. Für die Bf. seien bislang keine…
…eine wesentlich geringere Belastung mit Lohnsteuer ergeben. Nach Zugehen des Urteils sei die Bf vorerst der Meinung gewesen, dass die 27.116,03 € aus dem (nunmehr gerechtfertigten) Abzug Hrn. A zu überweisen wären und keine weitere Besteuerung bzw. Abrechnung hinsichtlich dieses Betrages nötig…
…wesentlich geringere Belastung mit DB und DZ ergeben. Nach Zugehen des Urteils sei die Bf vorerst der Meinung gewesen, dass die 27.116,03 € aus dem (nunmehr gerechtfertigten) Abzug Hrn. A zu überweisen wären und keine weitere Besteuerung bzw. Abrechnung hinsichtlich dieses Betrages…
…bezahlt würden. Sowohl nach dem Kollektivvertrag des eisen- und metallverarbeitenden Gewerbes, der bei der Abrechnung in Anwendung gebracht worden sei, als auch nach dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung sei die Bezahlung einer Schmutzzulage im Kollektivvertrag vorgesehen. Auch seien die Arbeitnehmer während der gesamten Arbeitszeit überwiegend mit…
…insgesamt € 15.499,13 bezahlt worden. In der mit 20. September 2018 datierten Beschwerdevorentscheidung änderte das Finanzamt den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2016 insoweit ab, als der Verlust bei der Tätigkeit als selbstständiger Arbeit auf € -21.972,37 erhöht wurde, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesetzt…
…Fall existieren keine bereits bestehenden Servitutsbelastungen. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt keinesfalls gegeben, wo eine erstmalige Belastung mit Servituten vorliegt. Bereits in der Betriebsprüfung und auch in der Beschwerde wurde von uns auf die Richtsätze der Landwirtschaftskammem verwiesen. Die Abgabenbehörde hat ohne…
…auf den sachverhaltsmäßig gleichgelagerten Fall Herrn ***23***, in welchem erfolgreich die KEST zurückgefordert werden konnte, wurde keine Bedeutung zugemessen. 3. Die Abgabenbehörde ist mit beiden Entscheidungen im Unrecht. Ihre Schlussfolgerung über mein (angebliches) Wissen über die wahre Bedeutung der betreffenden Zahlung ***20***. ist sichtlich falsch…
…mit einem Gesamtkaufpreis von 166.000 € unter Anrechnung der Mietzahlungen von 56.000 € an die Mieterin verkauft wurde, wurden die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2012 gem. § 200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt, wobei "in der Höhe der jährlich festgesetzten Abgabe keine Änderung eingetreten…
…ein Überhang, dem bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses keine erbrachte Feiertagsarbeit gegenübergestanden sei, nicht weiter steuerfrei behandelt worden. Der Ansatz der Abgabenbehörde, die abgerechnete Feiertagsakontierung der Lohnsteuer zu unterwerfen sei daher rechtswidrig. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom ***7*** als unbegründet ab. In der…
…9050 erfasst. Es handelt sich dabei um die Rückzahlung von in der Vergangenheit zuviel bezahlten Pflichtversicherungsbeiträgen. Die Krankenkassen behalten bei der Abrechnung der Honorare mit den Ärzten automatisch einen gewissen Anteil des Honorars ein und führen ihn an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer ab. Dabei wird…
…Aufwendung zu prüfen ist. Einkommensteuerrechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Gesellschafter seine Gesellschaft von vornherein mit entsprechend hohem Eigenkapital ausstattet, das in der Folge durch Verluste der Gesellschaft verloren geht, oder ob er später Einlagen tätigt oder als Bürge Schulden der Gesellschaft bezahlt bzw…
…dass die so zuviel bezahlte Einkommensteuer rückverrechnet werde, so kann dieses Argument nur als Schutzbehauptung gewertet werden, zumal konkrete Hinweise über die Person und den Zeitpunkt der Mitteilung fehlen. Es ist nicht einmal festellbar, ob diese Mitteilung von einem zuständigen Organ der Abgabenbehörde getätigt wurde…
…gewesen was vom Umfang keine andere Wertung zulassen würde. Eine Abweichung vom Regelfall könne sich die Bf. in ihrem Fall nicht vorstellen, da die Bf. außer der gelegentlichen Abgabe von Frühstück keinerlei Zusatzleistungen angeboten hätte. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.9.2024 wurden die Beschwerden betreffend…
…da diese Zuviel internes Wissen vorausgesetzt hätte. Eine Konkurrenzklausel habe nicht bestanden, vom Umfang her wäre eine Arbeit nebenbei jedoch nicht möglich gewesen. Neben der Betreuung der Kunden der Bf. und Kursen zur Erwachsenenbildung habe die Kundenbetreuerin keine selbständigen Tätigkeiten gehabt. Mit Bericht vom 30…
…Protokolle der Stiftungsvorstandssitzungen - keinen "Zuwendungsbeschluss" für die Auszahlungen von Pflichtteilen·gemacht, sondern im Wissen, dass es sich um gesetzlich begründete Ansprüche handelt, auf der Basis des Gesetzes bzw. des gerichtlichen Vergleiches im Namen der Stiftung Zahlungen an die Pflichtteilsberechtigten (mit gleichzeitigem Hinweis auf den Rechtsgrund…
…kein Anspruch auf die Familienbeihilfe. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleiben außer Betracht: - das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht - Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis - Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse. Beschwerde Mit Schreiben vom 15…