…den Zeitraum Oktober 2018 bis Juli 2022 ein Anspruch auf Familienbeihilfe jedenfalls am Vorliegen des ständigen Aufenthalts der Bf im Ausland scheitere und ab August 2022 aufgrund der Haushaltszugehörigkeit zu einem Großelternteil kein Eigenanspruch vorliege. Aufgrund des rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrags legte das Finanzamt die Beschwerde…
…kann man von einem ständigen Aufenthalt in Österreich nicht ausgehen, zudem hat sich Kind nicht 6 Monate durchgehend im Bundesgebiet aufgehalten und bis 19.01.2023 haben Ihre Gattin und Ihr Sohn noch in der Türkei gelebt. Daher kann keine Familienbeihilfe für Ihren Sohn von…
…ständig im Ausland aufhalten.") nicht zu entnehmen. Die Kinder des Bf. waren in der beschwerdegegenständlichen Zeit zwar bei der Kindesmutter haushaltszugehörig, die Kindesmutter hatte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum aber keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, weil sie über keine Wohnung und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet…
…Schüler in den USA. 3. Kein ständiger Aufenthalt im Ausland Nach § 5 FLAG 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe nur bei einem ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen zeitlich begrenzten Ausbildungsaufenthalt. Da mein Sohn weiterhin in einer…
…erweist sich im vorliegenden Fall aber als entbehrlich, da die Voraussetzungen des § 2 Abs 8 und des § 5 Abs 3 FLAG 1967 kumulativ vorliegen müssen. Fehlt es an einer Voraussetzung, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Resümierend ist auszuführen, dass die Kinder den ständigen Aufenthalt seit…
…bis Februar 2013 durchgehend in Österreich. Von März 2013 bis Juli 2013 war ***11*** ***3*** in Indien. Der steuerliche Vertreter ist im Recht, dass bei isolierter Betrachtung des Jahres 2013 kein ständiger Aufenthalt von ***11*** ***3*** in Indien bestanden hätte. Es ist aber mit der…
…ist kein ständiger Aufenthalt bzw. finde ich, dass dieser nicht als solcher gemäß § 5 (3) F LAG gewertet werden soll, wenn der § 2 (1) FLAG weiterhin zutrifft. § 2 (1) FLAG: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…ableiten, dass dies zwingend in jedem Fall so sein muss. Bei der Frage nach dem Mittelpunkt der Lebensverhältnisse kommt es insbesondere nicht darauf an, dass ein Aufenthalt im Bundesgebiet ein ständiger ist. Der Umstand, dass ein Aufenthalt zu Studienzwecken begrenzt ist, steht der Beurteilung, der…
…auf Familienbeihilfe haben, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten .Diese Einschränkung gilt nur bei einem Aufenthalt außerhalb von EU und EWR (§ 53 FLAG…
…EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf im Bundesgebiet (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967) bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Kein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland (§ 5…
…3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. 1) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Beschwerdeführers in Österreich Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a BAO gelten die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sinngemäß in Angelegenheiten der von den Abgabenbehörden des Bundes…
…2020 § 5 Rz 9). Da sich nach den getroffenen Feststellungen die Tochter der Bf seit Juli 2020 voraussichtlich zumindest bis Juli 2021 in Österreich lebt, besteht seit Juli 2020 kein ständiger Auslandsaufenthalt, sondern ein ständiger Aufenthalt in Österreich. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 steht daher…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 5 Abs. 3 FLAG 1967: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten.…
…sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder nicht anzunehmen ist. ln diesem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof ausgeführt, dass eine gesetzliche Regelung, welche den Anspruch auf eine der Familienförderung dienende Transferleistung an eine Nahebeziehung des anspruchsvermittelnden Kindes zum Inland binde und hierbei auf dessen Aufenthalt abstelle, keine…
…beantwortet wird. Ob die Stieftochter des Bf. im hier relevanten Zeitraum ihren ständigen Aufenthalt in Österreich innehatte, war im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu treffen. Somit liegt gegenständlich keine Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung vor, wodurch die Zulässigkeit einer ordentlichen Revision zu verneinen war. Linz, am…
…in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung wg. offenen Asylverfahrens) die Voraussetzung des ständigen Aufenthaltes des Bf von zumindest 60 Kalendermonaten im Bundesgebiet (ab der Wohnsitzmeldung 17.5.2004) erst ab Mai 2009 erfüllt sei. Eine mehr als 3monatige Beschäftigung sei vom Bf lt…
…Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen (nunmehr: unionsrechtlichen) Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten ist und schränkt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 somit im Wesentlichen auf Aufenthalte in sogenannten "Drittstaaten" ein (vgl. Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland…
…Österreich verbringt, da dadurch der ständige Aufenthalt im Ausland nicht unterbrochen wird, oder dass der Bf. überwiegend für den Unterhalt des Sohnes aufkommt. Selbst eine allenfalls geplante Rückkehr des Sohnes nach Österreich, nach Abschluss der Schulzeit, spielt keine Rolle. Auch dem Vorbringen des Bf., es…
…Beurteilung, wo sich der ständige Aufenthalt des Sohnes iSd § 5 Abs. 3 FLAG befindet, keine Relevanz. Das diesbezügliche E-Mail des Beschwerdeführers vom 15.02.2023, 23:05 Uhr, wurde der Vertreterin des Finanzamtes zur Kenntnis weitergeleitet. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes…
…Auch die kürzere Unterbrechung durch den Aufenthalt in Österreich vermag am ständigen Aufenthalt des Kindes in Ägypten nicht ändern. Aufgrund der geltenden Ausschlussbestimmungen des § 5 Abs 3 FLAG war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum von Dezember 2012 bis September 2013 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für…