…gab, steht ihr nach ständiger Rechtsprechung der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten zu, weshalb sich auch bei Vorliegen der angeführten Wiederaufnahmegründe im neuen Sachbescheid kein anderslautender Spruch ergeben hätte dürfen. Die Revision gegen die Aufhebung wäre somit nicht von der Lösung einer grundsätzlichen Rechtsfrage abhängig, weshalb…
…wenn kein anderslautender Nachweis, z.B. durch ein Gutachten eines Sachverständigen, erfolgt. Das Bundesministerium für Finanzen hat in zwei Informationen (BMF-Info vom 12.5.2016 zum StRefG 2015/16 und BMF-Info vom 18.7.2017) ausgeführt, dass ein anderslautender Nachweis auch aufgrund der…
…neu hervorgekommener Tatsachen aus Rechtsgründen abzuweisen. Ergänzend werde darauf verwiesen, dass von einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens abzusehen gewesen sei, da mangels Berücksichtigung eines Vertreterpauschales kein im Spruch anderslautender Bescheid erlassen worden wäre. Mit Entscheidung des VfGH vom 26.02.2018, Zl. V75/2017-6…
…die persönlich gewählte Methode (Meldung oder Abgeltungssteuer) zu ändern. Es ergebe sich auch im Hinblick auf eine systematische, teleologische oder historische Interpretation des Abkommens kein anderslautender Spielraum. LB verstarb am ***Sterbedatum***. Nach mehreren Fristverlängerungsansuchen wurde im Vorlageantrag vom 24. Mai 2016 mitgeteilt, dass ***B*** ***Bfneu…
…von der Bf. kein entscheidungsrelevantes Vorbringen getätigt wurde, das eine Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2012 rechtfertigt und das zu Änderungen im Spruch des Umsatzsteuerbescheides 2012 führt. Es wurde nicht näher ausgeführt anhand welcher konkreten Erkenntnisse ein im Spruch anderslautender Spruch zu erfolgen hat. Auf die Ausführungen…
…aktenwidriger Weise erlassen, obwohl ihr Unterlagen und Informationen vorgelegen hätten, die bei entsprechender objektiver Würdigung zu einem anderslautender Spruch geführt hätten. Darüber hinaus seien die Grundlagen der Abgabenerhebung durch eine rechtswidrige und in der Bescheidbegründung in unzureichender Weise erläuterten und begründeten Schätzung zustandegekommen, die den…
…aus dem Weg zu gehen, gewertet. Daher stellt auch dieses Schreiben kein Beweismittel dar, welches geeignet wäre einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen. Der Inhalt der beiden weit nach dem 05. Dezember 2011 unterfertigten Erklärungen des Herrn ***NN2*** wiederholen bzw. bestätigen nur den bereits bekannten…
…aus, dass die Verletzung des Parteiengehörs kein absoluter Verfahrensmangel sei. Zu einer Aufhebung durch ein Höchstgericht führe ein solcher Verfahrensmangel nur dann, wenn er "wesentlich" sei, wenn somit bei seiner Vermeidung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…würden. Weiters werde festgehalten, dass gemäß § 17 UStG die Umsatzsteuer erst nach Vereinnahmung zu berechnen sei, da kein anderslautender Antrag gestellt worden sei. Des Weiteren werde betont, dass die Rechnung korrekt ausgestellt und die Leistung auch erbracht worden sei, was der Leistungsempfängerin einen Vorsteuerabzug ermögliche…
…vor Inkrafttreten der Neuregelung der Wertpapierbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Wertpapiere Wertänderungen der Substanz steuerlich ohne Bedeutung waren. Insbesondere hätte im Privatvermögen keine Teilwertabschreibung vorgenommen werden können. Objektiv erwiesen ist die Aufnahme der strittigen Wertpapiere in das Depot des Herrn X. Es ist davon auszugehen…
…gemäß § 303 Abs. 1 BAO nicht vorliegt. Der Wiederaufnahmsgrund ist daher aus materiell-rechtlicher Sicht nicht geeignet, im Spruch anderslautende Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 2011 bis 2016 zu erlassen. Da somit kein Anwendungsfall des § 2 Abs. 2a EStG 1988 nicht vorliegt, und…
…lit b BAO vor, da für das Finanzamt das Vorliegen einer Pensionsabfindung eine neu hervorgekommene Tatsache darstellt, bei deren Kenntnis im Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2013 ein im Spruch anderslautender Bescheid, nämlich die Besteuerung der Pensionsabfindung mit 6% anstatt der tarifmäßigen Steuer, ergangen wäre.…
…nicht mehr aufrecht und stellte klar, dass beschwerdegegenständlich kein Anwendungsfall des § 2 Abs 2a EStG 1988 vorliegt. Somit ergibt sich aus materiell-rechtlichen Gründen für den von der Amtspartei herangezogenen Wiederaufnahmsgrund, dass die zweite Tatbestandsvoraussetzung - Herbeiführen im Spruch anderslautender Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die…
…dem Bf. zur Verfügung stehe. Dadurch bestand in diesem Zeitpunkt für die Behörde kein Zweifel mehr, dass dem Bf. das Pendlerpauschale nicht zustehe und somit ein im Spruch anderslautender Bescheid zu ergehen hatte. Die nach Einlangen der Beschwerde durchgeführten Erhebungen ***Arbeitsort*** nur dazu gedient, die…
…Ausübung des Aufsichtsrechtes aufgehoben, weil Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein im Spruch anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können. Dies betraf eine Strafe von € 3.000,- {Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage), eine Geldstrafe von € 7.000,- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage), eine Geldstrafe von…
…Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund stand und beschwerdegegenständlich somit kein Anwendungsfall des § 2 Abs. 2a EStG 1988 vorliegt. Somit ergibt sich aus materiell-rechtlichen Gründen für den von der belangten Behörde herangezogenen Wiederaufnahmegrund, dass die zweite Tatbestandsvoraussetzung, das Herbeiführen einer im Spruch anderslautender Feststellungsbescheide gemäß …
…dieser Jahre dem Finanzamt nicht bekannt gewesen. b. Da bei Kenntnis der Zurechnung des Firmenwertes in der MWR und einer verdeckten Ausschüttung bei den Investitionen vom Bürogebäude an den Gesellschafter-Geschäftsführer ein im Spruch anderslautender Bescheid ergangen wäre, sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig. Für…
… 293, Rz 13(Stand: 1.7.2012, rdb.at)). § 293 BAO bietet somit keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung des Spruches oder der Begründung des Bescheides (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO 3 § 293, E 26 (Stand: 1.7.2012, rdb.at…
…BAO dar. Die Kenntnis über die erfolgte Steuerfreistellung der Abfindung in Deutschland sei für die österreichische Steuerbehörde neu hervorgekommen und bewirke eine Wiederaufnahme des Verfahrens, weil alleine durch diesen Umstand ein im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheid für 2006 ergangen wäre. Da der Beschwerdeführer zum 29. September…
…dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens hinsichtlich der Vorsteuerberichtigung betreffend die Liegenschaft ***7*** einen im Spruch anderslautender Bescheid herbeigeführt. Ob ein bestimmter Sachverhalt den Wiederaufnahmetatbestand der neu hervorgekommenen Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO erfüllt, stellt keine Ermessensentscheidung dar und hängt nicht davon ab…