…der Bf durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Drittanstellung des Vorstandsmitgliedes ***V*** (im Folgenden kurz: V) als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts angesehen und die entsprechenden Abgaben festgesetzt. Mit unangefochten gebliebenem Erkenntnis des BFG 02.10.2015…
…komme das Besteuerungsrecht hinsichtlich der strittigen Kapitalauszahlungen zur Gänze Österreich zu. Die auszahlende Stelle sei nachweislich keine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 19 DBA-Schweiz, sondern eine Stiftung des privaten Rechts. Auch das Bundesfinanzgericht habe in dem einen vergleichbaren Fall betreffenden…
…cit. getragen. Auf einen tatsächlichen Geldfluss kommt es dabei nicht an, sind doch die beteiligten Gesellschaften juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Gewinn als Bilanzierende nach dem Soll-Prinzip zu ermitteln haben (in Österreich § 5-Ermittler kraft Rechtsform). Da aufgrund der Positionsänderung vom 31…
…die am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich." 3.2. § 1 Abs. 2 KStG 1988: Unbeschränkte Steuerpflicht (Fettdruck durch BFG): „Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. …
…die Ausgliederung von Aufgaben von Körperschaften öffentlichen Rechts gemäß Art. 34 § 1 Abs. 1 Budgetbegleitgesetz 2001 auf den gegenständlichen Erwerbsvorgang ISd § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 Anwendung: ,Die durch die Ausgliederung und·Übertragung von Aufgaben der K6rperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten ( ... ) Rechts ( ..…
…Bf. daher im Zeitpunkt des – möglichen - Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld für die zusätzliche Gegenleistung in Höhe von € 29.500.000,00 am 18. Dezember 2007 nicht mehr die in § 1 Abs. 1 Art 34 BudgetbegleitG genannte "persönliche" Voraussetzung einer juristischen Person des privaten Rechts, die…
…Anrechnung dieser bisherigen Mindestkörperschaftsteuerleistung der Boden entzogen. Die bisher geleisteten und nichtverbrauchten Mindestkörperschaftsteuern stellten somit frei verfügbares Vermögen des Bf. dar, insbesonders auch deshalb, weil nach den Bestimmungen des Körperschafsteuergesetzes nur Kapitalgesellschaften, und nicht auch sonstige juristische Personen des privaten Rechtes (wie beispielsweise der Bf…
…und 15. November fällig. Die juristische Person privaten Rechts habe die Körperschaftsvorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die Körperschaftsteuervorauszahlungen 01-03/2014 seien nicht entrichtet worden. Persönliche Haftungen erstreckten sich gemäß § 7 Abs. 2 BAO auch auf Nebenansprüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und…
…vertikales Vergleichspaar gebildet. Eine grenzüberschreitende Situation wird mit einer inländischen verglichen. Die tatsächlichen innerstaatlichen Anwendungsfälle des Abzugsverbots stellen eher Ausnahmefälle dar, da juristische Personen des privaten Rechts idR mit sämtlichen Einkünften dem Körperschaftsteuersatz iHv (damals) 25% unterliegen. Lediglich Körperschaften, die einer Befreiung des § 5 KStG…
…sich um eine eigennützige Stiftung, die als unbeschränkt steuerpflichtige juristische Person des privaten Rechts mit allen erzielten Einkünften iSd EStG der Körperschaftsteuer unterliege. In den Prüfungsjahren 2005 bis 2007 seien nur Einkünfte aus der Vermietung der vier sich im Eigentum bzw. Miteigentum befindlichen Miethäuser erzielt…
…Gesellschafter sind Körperschaften öffentlichen Rechts iSd Art. 34 BBG 2001. - Die Auslagerung ist an eine juristische Person des privaten Rechts erfolgt. Die BF. steht als 100%iges Tochterunternehmen (Inhouse-GmbH gem. ***** JAHR) unter dem beherrschenden Einfluss der aufgabenauslagernden ABCDEF und des Verbands (siehe diesbezüglich auch…
…sei kein Studium möglich, daher handle es sich um einen direkten Leistungsaustausch. Fachhochschulen könne nicht der Rechtscharakter von Hoheitsbetrieben zukommen, weil auch nach dem Fachhochschul-Studiengesetz nicht nur juristische Personen des öffentlichen Rechts, sondern vor allem auch juristische Personen des privaten Rechts, und damit auch…
…Abs. 2: Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts 2. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2) 3. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (…
…Österreich "zugezogen" ist. Die herrschende Ansicht geht davon aus, dass bei solchen doppelt ansässigen Körperschaften dennoch eine juristische Person des privaten Rechts vorliegt und sie der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt, obwohl sie nicht an inländisches Zivilrecht anknüpft (vgl zB Knechtl/Mitterlehner/Panholzer, Die Kapitalgesellschaft in der…
…gem. § 4a Abs. 2 Z 3 lit a bis c EStG seitens der zuständigen bundesweiten Abteilung für Spendenbegünstigungen des FA 1/23 abgewiesen. In der Bescheidbegründung führte die Behörde aus, dass die genannte Spendenbegünstigung an juristische Personen des privaten Rechts erteilt wird, wenn diese gem…
…2 des EZA-G, d) bei Vorhaben, die dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik (§ 9 EZA-G, nunmehr wohl § 23 EZA-G) entsprechen. Dabei definiert § 3 Abs. 2 EZA-G den Organisationsbegriff wie folgt: "Entwicklungsorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts…
…sich jedoch anlässlich des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit durch die betreffende religiöse Bekenntnisgemeinschaft freiwillig auflösen." Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben unbeschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten: 1. Juristische Personen des privaten Rechts. …
…seien juristische Personen des privaten Rechts ab jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtsgrundlage wie Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Stiftungsbrief festgestellt sei und sie erstmalig nach außen in Erscheinung trete. Gemäß § 4 Abs. 2 KStG seien sie bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtspersönlichkeit…
…nämlich um gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts handeln muss, bei denen Entwicklungszusammenarbeit zu den satzungsgemäßen Zielen und der tatsächlichen Geschäftstätigkeit gehört. Diesen sind aber auch Einrichtungen, insbesondere der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Länder, der Gemeinden und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Unternehmen…
…seien Entwicklungsorganisationen gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechtes, sofern diese Entwicklungszusammenarbeit zu ihren satzungsmäßigen Zielen erklären und dies zu ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit gehöre. Zu den Entwicklungsorganisationen seien Einrichtungen insbesondere der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, der Länder der Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie…