…der dadurch ausgelöste Zahlungsstrom die Rendite "Nach Steuern" darstelle, wohingegen der Zahlungsstrom ohne sofortiger Abschreibungsmöglichkeit zur Rendite "Vor Steuern" führe. Übersteigt der Quotient (Interner Zinsfuß der Rendite nach Steuern/interner Zinsfuß der Rendite vor Steuern) den Wert 2, liegt - sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind …
…Anschaffungen und Veräußerungen von Wohnungen/Liegenschaftsanteilen die nach dem 1. April 2012 angeschafft wurden, können bei der Berechnung des internen Zinsfußes außer Ansatz bleiben, da kein Steuervorteil durch die Sofortabschreibung mehr lukriert werden kann und die daraus resultierenden Zahlungsströme (vor bzw. nach Steuer) gleich sind…
…der dadurch ausgelöste Zahlungsstrom die Rendite "Nach Steuern" darstelle, wohingegen der Zahlungsstrom ohne sofortiger Abschreibungsmöglichkeit zur Rendite "Vor Steuern" führe. Übersteigt der Quotient (Interner Zinsfuß der Rendite nach Steuern/interner Zinsfuß der Rendite vor Steuern) den Wert 2, liegt - sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind …
…den erläuternden Bemerkungen zum SteuerreformG 2000 wird die Bestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 näher präzisiert: ,Unter Rendite wird der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen sein, wobei Wiederveranlagungen mit einem marktüblichen Zinssatz zu verrechnen wären.' § 4 Abs…
…Anschaffungen und Veräußerungen von Wohnungen/Liegenschaftsanteilen die nach dem 1. April 2012 angeschafft wurden, können bei der Berechnung des internen Zinsfußes außer Ansatz bleiben, da kein Steuervorteil durch die Sofortabschreibung mehr lukriert werden kann und die daraus resultierenden Zahlungsströme (vor bzw. nach Steuer) gleich sind…
…Steuer | ca. 342.470,00 | Gesamtaufwand bis zur Entschuldung | 342.470,00 | Voraussichtliche Bruttoeinnahmen vor Steuer | 181.030,00 | Interner Zinsfuß vor Steuer (Progression 50%), bis Entschuldung | 8,68% | Interner Zinsfuß nach Steuer (Progression 50%), bis Entschuldung…
…sei. Es gebe eine Vielzahl an finanzmathematischen Methoden eine Rendite zu berechnen, welche zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können. … Dass die Methode des modifizierten internen Zinsfußes anzuwenden sei, sei dem Gesetz in keinster Weise zu entnehmen. unklar sei, was unter Rendite vor Steuern bzw…
…mehr als das Doppelte der entsprechenden Renditen vor Steuern betragen. Unter Rendite ist den Erläuternden Bemerkungen folgend der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen, wobei Wiederveranlagungen mit dem marktüblichen Zinssatz zu verrechnen wären. Der interne Zinsfuß ist jener Zinsfuß…
…den erläuternden Bemerkungen zum SteuerreformG 2000 wird die Bestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 näher präzisiert: ,Unter Rendite wird der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen sein, wobei Wiederveranlagungen mit einem marktüblichen Zinssatz zu verrechnen wären.' § 4 Abs…
…zurückgegriffen werden. Der Vorrang ist nach herrschendem Schrifttum der Ableitung des Liegenschaftszinses aus dem Verhältnis geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Beachtung der wirtschaftlichen Gebäuderestnutzungsdauer (durch iterative Ermittlung eines internen Zinsfusses mit Umkehr des Ertragswertverfahrens) einzuräumen (Pröll…
…EStG. § 2, Rz. 138). Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Steuerreformgesetz 2000 ist unter der Rendite der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen, wobei Wiederveranlagungen mit einem marktüblichen Zinssatz zu verrechnen sind. Maßgeblich sind die Renditen, die "erreichbar wären"; damit…
…in Immobilien), wird der Zeitraum für die Renditeermittlung - so nicht besondere Verhältnisse auf Anderes hinweisen - grundsätzlich auf die zu erwartende Nutzungsmöglichkeit der Kapitalanlage abzustellen sein. Unter Rendite wird der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen sein, wobei Wiederveranlagungen mit…
…in Immobilien), wird der Zeitraum für die Renditeermittlung - so nicht besondere Verhältnisse auf Anderes hinweisen - grundsätzlich auf die zu erwartende Nutzungsmöglichkeit der Kapitalanlage abzustellen sein. Unter Rendite wird der nach der Methode des internen Zinsfußes abgezinste Barwert der Zahlungsströme zu verstehen sein, wobei Wiederveranlagungen mit…
…7***", ***9***, ***23***" wie folgt ermittelt wurde: 1. "Zweck: Verkehrswert der Liegenschaft für die interne Verwendung schätzen 2. Auftragsgeber: ***Bf1*** 3. Verkehrswert: Den Verkehrswert der Liegenschaft "***7***" in der ***9*** in ***10*** schätze ich aufgrund nachfolgender Annahmen und Berechnungen auf 950.000,00 € incl…
…EStG 1988 iVm § 5 der Sachbezugswerteverordnung werden bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen pauschal 0,75% über dem Zwölfmonats-EURIBOR, als marktüblicher Zinsfuß unterstellt; die Zinsersparnis ist vom aushaftenden Darlehensbetrag zu bemessen (abzüglich etwaiger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen). Dass dies zu…
…und somit ein Einsetzen der Steuerpflicht erst ab 2019 ergebe. Das Finanzamt widersprach dieser Darstellung in einem Schreiben vom 5.7.2018. Der ursprünglich errechnete Rentenbarwert könne nicht nachträglich verändert werden und auch der Zinsfuß von 5,5% sei beizubehalten. Der Bf werde daher ersucht…
…aus § 212a Abs. 2 BAO für Stundungszinsen ergebenden Zinsfußes zu entrichten sind. Interne Richtlinien für die Umsetzung der Zinsenberechnung existieren nicht, sodass die Berechnung der Zinsen in der EDV offenbar so programmiert wurde wie die im Jahre 1983 in das automatisierte Verfahren integrierte Stundungszinsenberechnung, wobei…
…aus § 212a Abs. 2 BAO für Stundungszinsen ergebenden Zinsfußes zu entrichten sind. Interne Richtlinien für die Umsetzung der Zinsenberechnung existieren nicht, sodass die Berechnung der Zinsen in der EDV offenbar so programmiert wurde wie die im Jahre 1983 in das automatisierte Verfahren integrierte Stundungszinsenberechnung, wobei…
…EStG 1988 iVm § 5 der Sachbezugsverordnung werden bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen pauschal 0,75% über dem Zwölfmonats-EURIBOR, als marktüblicher Zinsfuß unterstellt; die Zinsersparnis ist vom aushaftenden Darlehensbetrag zu bemessen (abzüglich etwaiger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen). Dass dies zu…
…EStG 1988 iVm § 5 der Sachbezugsverordnung werden bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen pauschal 0,75% über dem Zwölfmonats-EURIBOR, als marktüblicher Zinsfuß unterstellt; die Zinsersparnis ist vom aushaftenden Darlehensbetrag zu bemessen (abzüglich etwaiger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen). Dass dies zu…