…nach § 75 StGB gleichgestellt. Die Behauptung, dass das mir angelastete Verhalten dem 'innerstädtischen Verkehr' geschadet haben soll, ist total überzogen. Im 18. Wiener Gemeindebezirk herrscht allenfalls ein 'städtischer', aber kein 'innerstädtischer Verkehr'. Mit der Behauptung, der Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung sei 'nicht gerade gering', versucht…
… 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 im Jahr 2014 jedenfalls weniger als eine Stunde, im Konkreten bewegten sich diese zwischen 42 und 48 Minuten. In die Betrachtung nicht einzubeziehen ist die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel, da die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden…
…In ihren Einkommensteuererklärungen begehrte sie die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales (für den innerstädtischen Bereich). Das Finanzamt berücksichtigte das begehrte "große" Pendlerpauschale nicht, da die Voraussetzungen für die Gewährung des großen Pendlerpauschales (Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel im innerstädtischen Bereich) nicht gegeben seien. Die Bf erhob Beschwerde …
…den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch W.S., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 01. Juli 2011, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…5c StVO 1960 gekennzeichnet sind. § 7. Die Nettoeinzahlungen der Parkometerabgabe sind für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die den Bau von Garagen fördern, die der Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs…
…schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den…
…schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den…
…Kurzparkzone, ohne dass hierfür die nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet werde, schädige in nicht unerheblichen Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung diene…
…schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den…
…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…
…nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung…
…Kurzparkzone, ohne dass hiefür die nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung dient…
…5c StVO 1960 gekennzeichnet sind. § 7. Der Nettoertrag der Parkometerabgabe ist für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die den Bau von Garagen fördern, die der Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs…
…der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unter Angabe von Arbeits- und Fahrzeiten sowie Geh- und Wartezeiten ersuchte, wurde ausgeführt: "Laut Abfrage beim Verkehrsverbund Ost verkehrt wochentags die Linie ***14*** halbstündlich nach ***3***. Fahrzeit ca. 1 Stunde 20 Minuten. Die innerstädtischen Verkehrsmittel benötigen laut Interne Abfrage…
…nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet werde, schädige in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung diene. Der Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung…
…schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den…
…der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes bestehende öffentliche Interesse, dem die Strafdrohung dient.Sie haben die Parkometerabgabe daher nicht…
…5c StVO 1960 gekennzeichnet sind. § 7. Die Nettoeinzahlungen der Parkometerabgabe sind für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die den Bau von Garagen fördern, die der Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs…
…Der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen des Beschwerdeführers für das innerstädtische Verkehrsmittel in F mit einem Jahresbetrag von Euro 375,- wäre daher schon aus diesem Grund nicht möglich. Der Beschwerdeführer wird für den weitaus überwiegenden Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Bahnhof D zum…
…schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den…